Europäische Wasserrahmenrichtlinie unter Beibehaltung der Ziele fortentwickeln

Bekenntnis zur Wasserrahmenrichtlinie über 2027 hinaus

Essen/Hennef. „Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) setzt sich grundsätzlich für eine Beibehaltung und Fortentwicklung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ein. Die WRRL gibt in Europa die zentralen Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Wasserpolitik vor und prägt mit ihren Tochterrichtlinien maßgeblich das europäische und nationale Wasserrecht“, so DWA-Präsident Otto Schaaf. Im Zuge der Umsetzung der WRRL hat sich der Zustand der Gewässer in Deutschland und Europa deutlich verbessert. Spätestens im Jahr 2019 steht jedoch eine Überprüfung der WRRL durch die europäische Kommission an, die dann gegebenenfalls Änderungen vorschlägt. Die DWA hat bereits jetzt Positionen zur Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie schriftlich formuliert und am 22. November 2017 in Essen an Bettina Doeser (Head of Unit Clean Water der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission) übergeben.

Die DWA stellt neun Forderungen zur Wasserrahmenrichtlinie auf, so Stefan Kopp-Assenmacher aus Berlin, der Leiter der Politikberatung der DWA:

  • Fortgeltung der WRRL auch nach 2027 sicherstellen
  • Verlässliche Grundlagen für die Gewässerbewirtschaftung schaffen
  • Qualität und Verbindlichkeit der Bewirtschaftungsplanung stärken
  • das Prinzip „one out – all out“ modifizieren
  • das Verschlechterungsverbot praxistauglicher gestalten
  • das Ausnahmeregime anpassen
  • Relevanz von Schadstoffen für die Bewertung des chemischen Zustands begrenzen
  • „Phasing out“-Verpflichtung überprüfen
  • WRRL mit anderen europäischen Regelungen harmonisieren.

Die WRRL sieht vor, dass bis 2027 alle Wasserkörper in Europa in einem „guten Zustand“ sein sollen. Es zeigt sich jedoch, dass dieser Zustand mit hoher Wahrscheinlichkeit bis 2027 nicht zu erreichen ist. Die DWA betont, die Fortführung der Wasserrahmenrichtlinie als Grundlage für die Gewässerbewirtschaftung sei über 2027 hinaus erforderlich. Kopp-As­senmacher: „Hierzu sind realistisch erreichbare Zwischenziele für die je­weiligen Bewirtschaftungszyklen festzulegen, um insgesamt Fortschritte zu erzielen und die Erfolge erheblicher Anstrengungen im Gewässerschutz sichtbar zu machen.“ Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm sind als Instrumente konzeptioneller Gewässerentwicklung zu stärken.

Wenn ein Gewässer in einer Disziplin die Messlatte reißt (also: in einem Parameter die Anforderungen nicht erreicht, wie zum Beispiel bei dem ubiquitär vorkommenden Quecksilber), soll nicht mehr automatisch der Zustand des gesamten Gewässers herabgestuft werden. Vielmehr sollen Verbesserungen einzelner Bewertungskomponenten sichtbarer gemacht werden können. Notwendig ist es auch, das Verbot der Verschlechterung des Zustands eines Gewässers praxistauglicher zu gestalten. So sollte der räumliche Bezugsrahmen des Verschlechterungsverbots vom einzelnen Wasserkörper auf größere Betrachtungsräume ausgedehnt werden können, um eine bilanzierende Betrachtung für das jeweilige Einzugsgebiet zu ermöglichen. Das Ausnahmeregime sollte so angepasst werden, dass es im Zusammenhang mit der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht zu einer Verkehrung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses kommen muss. Künftig ist auch eine stringentere Trennung der Bewertung des ökologischen Zustands und des chemischen Zustands der Gewässer notwendig.

Die DWA fordert eine stärkere integrative Betrachtung und Harmonisierung der bestehenden europäischen Regelungen mit der WRRL. Kopp-Assenmacher: „Diese Aufgabe, die möglichst bereits innerhalb des anstehenden Review-Prozesses geleistet werden sollte, bietet große Chancen zur Verbesserung des Gewässerschutzes und zum Abbau von Bürokratie.“

Die Veröffentlichung und die Übergabe der Position an die Vertreterin der EU-Kommission erfolgte anlässlich des 18. Workshops zum Flussgebietsmanagement in Essen, den die DWA gemeinsam mit anderen Verbänden und maßgeblicher Unterstützung des Ruhrverbands jährlich veranstaltet.

Das DWA-Positionspapier „Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie 2019“ steht auf der DWA-Website zum Download bereit:

http://de.dwa.de/politikinformationen.html

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