Recht

Kompetenter Partner im Umweltrecht

Paragraphen Focus

Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 hat der Bund eine umfassende Möglichkeit zur Regelung des Wasser- und Naturschutzrechts im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung, die beim Abfallrecht schon seit den 1970´er Jahren besteht. Davon hat der Gesetzgeber u.a. mit dem neuen Wasserhaushaltsgesetz Gebrauch gemacht, das seit März 2010 in Kraft ist. Das Wasserrecht wird konkretisiert durch zahlreiche Verordnungen, die oft der Umsetzung europäischen Rechts dienen. Den Ländern verbleiben ebenfalls wichtige Regelungsbereiche und teilweise auch Abweichungsmöglichkeiten vom Bundesrecht.

Begleitung der Rechtsentwicklung

Neben dem Wasserrecht sind auch andere Bereiche des Rechts, wie im Umweltrecht insbesondere das Abfall- und Bodenschutzrecht oder das Deponierecht, Gegenstand der Arbeit der DWA. Dabei hat der Umfang der Beeinflussung des nationalen Rechts durch die europäische Gesetzgebung in den letzten Jahren stets zugenommen.

 

Die DWA beobachtet die Entwicklungen in Gesetzgebung, Vollzug und Rechtsprechung, analysiert und bewertet durch ihre Fachgremien die Bedeutung und bringt sich im persönlichen Dialog mit den Protagonisten sowie über Stellungnahmen in die rechtlichen Diskussionen ein.

DWA-Geschäftsordnung zum 1. Januar 2013

Der Vorstand hat eine Änderung der DWA-Geschäftsordnung für Fachgremien beschlossen, die zum 1. Januar 2013 in Kraft treten wird. Inhaltlich handelt es sich im Wesentlichen um eine Ergänzung oder Erweiterung der alten Geschäftsordnung.

Technische Regeln und Grundsätze für die DWA-Regelwerksarbeit

Technische Regeln sind untergesetzliche Normen, die meist von privatrechtlichen Organisationen wie der DWA, dem DIN oder dem DVGW erarbeitet werden. Sie sind grundsätzlich nicht verbindlich, erlangen ihre besondere Relevanz aber durch die im staatlichen Umweltrecht gebräuchlichen sog. Technikklauseln. Danach dürfen bestimmte Anlagen bespielsweise nur nach den "allgemein anerkannten Regeln der Technik" betrieben werden (vgl. § 60 Abs. 1 WHG). Ob eine technische Regel allgemein anerkannt ist, ist eine Einzelfallfrage. Es gelten diejenigen Regeln, die in der Fachpraxis erprobt und bewährt sind und nach vorherrschender Meinung der Fachleute den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen, als allgemein anerkannt.