Gewässerentwicklung

Fachübergreifenden europarechtlichen Anforderungen an die Wasserwirtschaft

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Arbeitsschwerpunkte

Die fachübergreifenden europarechtlichen Anforderungen an die Wasserwirtschaft, wie die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, die Ansprüche der Hochwasservorsorge oder die Sicherung von naturschutzfachlich wertvollen Bereichen im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung, stellen die DWA vor eine große Herausforderung, die nur in Kooperation mit allen Interessengruppen bewältigt werden kann.

Diese Zusammenarbeit führt zu einer Bündelung der Kräfte und hat deshalb für uns eine herausragende Bedeutung und bildet einen Schwerpunkt der DWA-Arbeit.

Nachhaltige Gewässerentwicklung

Im Sinne einer nachhaltigen Gewässerentwicklung werden die technischen Regeln für Gewässerausbau und -unterhaltung stetig aktualisiert und weiterentwickelt. Dabei sind auch Fragen der Kosten- und Energieeffizienz sowie Herausforderungen an den demografischen und den klimatischen Wandel von Bedeutung.

 

Das DWA-Regelwerk wird im Einklang mit der europäischen Normung fortgeschrieben, zu der die DWA wesentliche Impulse beiträgt. Auch aktuelle rechtliche Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene werden aktiv fachlich begleitet.

 

Neue technische Entwicklungen auf den Gebieten Fließgewässer, Stehende Gewässer und Grundwasser sowie Küstengewässer und Meere werden von der DWA bewertet und gefördert.

Neu erschienen: Merkblatt DWA-M 611 „Fluss und Landschaft – Ökologische Entwicklungskonzepte"

Voraussetzung für nachhaltige Entwicklungsmaßnahmen an Fließgewässern sind Kenntnisse über ihre naturräumlich bedingten Selbstreinigungskräfte und über die stofflichen Einfluss-größen einschließlich aller Einträge im kommunalen und landwirtschaftlichen Bereich. Ferner sind zur Einschätzung erfolgversprechender Sanierungsmaßnahmen die natur- und land-schaftstypischen Gegebenheiten zu berücksichtigen und die gewässerspezifischen Biozönosen zu erkunden.

Aufruf zur Stellungnahme: Gelbdruck des Merkblattes DWA-M 616 „Verkehrssicherungspflicht bei Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern – Empfehlungen zur Handhabung“ liegt vor

Die Verkehrssicherungspflicht des Unterhaltungspflichtigen ist ein wichtiger Bestandteil der Gewässerunterhaltung. Die Verkehrssicherung umfasst u. a. die Instandhaltung der Infrastruktur im Rahmen der Gewässerpflege (u. a. Unterhaltungs- und Betriebswege), die Kontrolle und Sicherung von Bauwerken (auch Hochwasserschutzanlagen) sowie die Unterhaltung der Einrichtungen der Freizeit- und Erholungsnutzung.

Aufruf zur Stellungnahme: Gelbdruck des Merkblattes DWA-M 618 „Erholung und Freizeitnutzung an Seen – Vo-raussetzungen, Planung, Gestaltung“ liegt vor

Seen und ihr unmittelbares Umfeld bieten durch die starke Gliederung ihrer Lebensräume ar-tenreiche und gleichzeitig auch sehr empfindliche Strukturen von hohem Wert für die Bio-sphäre, aber auch eine hohe Attraktivität für den Menschen. Mit der seit den Nachkriegsjahren erheblich gestiegenen und noch immer steigenden Freizeit der Bürger in Deutschland nimmt der Druck auf diese Lebensräume überproportional zu. Gleichzeitig werden durch Auskiesung und durch Einstau in den ehemaligen Braunkohletagebaugebieten Seenflächen neu geschaffen und ebenfalls einer Freizeitnutzung zugeführt. Unter diesen Konstellationen kann nur eine fundierte Fachplanung die Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung und Steuerung der Aktivitäten an den betroffenen Gewässern schaffen.

Aufnahme neuer Arbeiten und Aufruf zur Mitarbeit

DWA-Arbeitsgruppe GB-1.8 „Neobiota“

 

Jährlich gelangt eine Vielzahl von nicht heimischen Arten nach Deutschland. Nur wenige dieser Neo-biota – Neophyhten und Neozooen – können sich hier dauerhaft etablieren. Unter den aquatischen Neobiota findet sich allerdings eine Reihe von (mittlerweile) etablierten, invasiven Arten, die auch aus wasserwirtschaftlicher Sicht von Bedeutung sind, insbesondere wegen ihrer Beeinträchtigung von Wasser- und Gewässernutzungen als auch ihrer Auswirkungen auf die heimischen, gewässertypspe-zifischen Biozönosen.

Aufnahme neuer Arbeiten und Aufruf zur Mitarbeit

DWA-Arbeitsgruppe GB-10.1 „Erfolgsbewertung von Maßnahmen zur Erreichung eines guten Gewässerzustands“:

Die Inhalte der ersten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtlinie – EG-WRRL – zeigen eindeutig auf, dass die Gewässer in Deutschland unter den derzeitigen Gegebenheiten den guten ökologischen Zustand verfehlen. Ursache hierfür sind vor allem die in der Vergangenheit erfolgten massiven, nutzungsbedingten Veränderungen der Gewässerstrukturen. Daher enthält das Maßnahmenprogramm vor allem Maßnahmen zur Beseitigung hydromorphologischer Defizite. Ähnliches gilt für das Grundwasser, das sich überwiegend aus Gründen eines zu hohen Nährstoffeintrags nicht in einem guten chemischen Zustand befindet.