Gewässerentwicklung

Fachübergreifenden europarechtlichen Anforderungen an die Wasserwirtschaft

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Arbeitsschwerpunkte

Die fachübergreifenden europarechtlichen Anforderungen an die Wasserwirtschaft, wie die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, die Ansprüche der Hochwasservorsorge oder die Sicherung von naturschutzfachlich wertvollen Bereichen im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung, stellen die DWA vor eine große Herausforderung, die nur in Kooperation mit allen Interessengruppen bewältigt werden kann.

Diese Zusammenarbeit führt zu einer Bündelung der Kräfte und hat deshalb für uns eine herausragende Bedeutung und bildet einen Schwerpunkt der DWA-Arbeit.

Nachhaltige Gewässerentwicklung

Im Sinne einer nachhaltigen Gewässerentwicklung werden die technischen Regeln für Gewässerausbau und -unterhaltung stetig aktualisiert und weiterentwickelt. Dabei sind auch Fragen der Kosten- und Energieeffizienz sowie Herausforderungen an den demografischen und den klimatischen Wandel von Bedeutung.

 

Das DWA-Regelwerk wird im Einklang mit der europäischen Normung fortgeschrieben, zu der die DWA wesentliche Impulse beiträgt. Auch aktuelle rechtliche Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene werden aktiv fachlich begleitet.

 

Neue technische Entwicklungen auf den Gebieten Fließgewässer, Stehende Gewässer und Grundwasser sowie Küstengewässer und Meere werden von der DWA bewertet und gefördert.

Neue Wege der Gewässerunterhaltung -
Pflege und Entwicklung von Fließgewässern

Das Merkblatt DWA-M 610  zeigt, wie allein durch eine geänderte und angepasste Gewässerunterhaltung deutlich mehr Naturnähe erreicht werden kann, ohne die Nutzungsansprüche zu beeinträchtigen. Wesentliches Ziel ist es, die Spielräume einer innovativen Gewässerunterhaltung und ihre Grenzen aufzuzeigen und nachvollziehbar für die Praxis zu erläutern. Die Ergebnisse sind vielseitig nutzbar und eine wichtige Informationsquelle für Behörden, Planer, Unterhaltungs- und Naturschutzverbände und alle anderen an Fragen der Gewässerunterhaltung Interessierten. Das Merkblatt fasst den aktuellen Stand einer ökologischen, an den Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie orientierten Gewässerpflege und -entwicklung zusammen, ohne die Intention zu haben, die umfangreichen Veröffentlichungen zur technischen Umsetzung der Unterhaltungsmaßnahmen zu ersetzen.

Ökologische Baubegleitung
bei Gewässerunterhaltung und -ausbau

Gewässerausbaumaßnahmen dürfen den Zustand der Gewässer nicht verschlechtern und der Erreichung der Bewirtschaftungsziele nicht widersprechen. Es ist vielmehr wünschenswert, wenn Ausbaumaßnahmen im Sinne der Maßnahmenprogramme gemäß EG-WRRL zu einer Verbesserung des Gewässerzustands beitragen. Gestützt darauf sowie auf das UVPG und das BNatSchG ist immer häufiger eine ökologische Baubegleitung erforderlich. Hierdurch sollen sowohl die Umweltverträglichkeit von Bauvorhaben, die Berücksichtigung der Belange aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung als auch die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Erreichung der Umweltziele gemäß EG-WRRL bzw. der leitbildtypischen Entwicklungsziele besser sichergestellt werden.