Informationen für Hotels/Veranstaltungsstätten
Die nachfolgenden Informationen und Regeln verstehen sich als Mindestanforderungen. Darüber hinaus sind die Regeln, Vorschriften und Empfehlungen des jeweiligen Bundeslandes zu berücksichtigen und entsprechend umzusetzen. Es gilt eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Beteiligten. Die bundes- und landesspezifischen Entwicklungen sind jederzeit genau zu verfolgen, um auf Entscheidungen und Vorgaben (z. B. eine erneute Verschärfung des Kontaktverbots) ad hoc zu reagieren und die DWA frühzeitig zu informieren. Für die Teilnahme an DWA-Veranstaltungen gelten die 2-G-Plus-Regeln (geimpft, genesen und getestet). Wir bitten Sie, vor der Veranstaltung einen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) durchzuführen oder einen aktuellen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) mitzubringen. Alternativ ermöglichen wir eine gemeinsame Testung vor Ort.
Bitte beachten Sie die Einschätzungen der aktuellen Gefährdungslage und die aktuellen Hygienehinweise des RKI:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Für die Durchführung von Veranstaltungen der DWA sind folgende Maßnahmen zu gewährleisten:
- Die Veranstaltungsstätte verfügt über ein mit der zuständigen Behörde abgestimmtes Hygienekonzept.
- Der DWA ist mitzuteilen, ob behördliche Auflagen gegen die Durchführung der Veranstaltung und ggfs. gegen Übernachtungen von Teilnehmer*innen und Referent*innen sprechen bzw. verboten sind.
- Die Veranstaltungsstätte muss die DWA darüber informieren, welche Bedingungen für die Teilnahme von Personen aus Risikogebieten aus dem In- und Ausland gelten.
- Bereitstellung hinreichend großer Schulungsräume, unter Beachtung der länderspezifischen Vorgaben.
- Bereitstellung von Hygienemaßnahmen vor Ort (z. B. Bereitstellung von Mitteln zur Hände-Desinfektion in den Schulungs-und Sanitärräumen).
- Hinweisschilder mit Verhaltensregeln prägnant und übersichtlich platzieren (Abstand halten, keine Hände schütteln,eigene Hygienemaßnahmen des Hotels / der Veranstaltungsstätte etc.).
- Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Räumen (Tagungsräume, Hotelzimmer, Toiletten etc.) und Gegenständen (Türklinken, Bedienungselemente etc.).
- Möglichkeit zur gründlichen, häufigen und ausreichenden Durchlüftung der Räumlichkeiten ggf. mit Unterstützung von HEPA-Filter durch Referent*innen und DWA-Mitarbeiter*innen.
- Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern auch in den Pausen und während der Mahlzeiten (Abstandskennzeichnungen sind vorhanden, Hygienekonzept für die Essensausgabe / ggf. zeitlich versetzte Essenszeiten).
- Aufbewahren einer Kopie der Teilnehmerliste mit Angabe von Namen, Vornamen und Mobiltelefonnummern der Teilnehmer*innen und Vernichtung nach vier Wochen nach den Vorgaben der DSGVO.
Die Einhaltung der Maßnahmen sowie die Mitteilung der maximalen Teilnehmerzahl ist Grundlage des Vertrages und ist der DWA schriftlich zu bestätigen.
Stand: Dezember 2021