Informationen für Teilnehmer*innen
Wir möchten, dass Sie sich beim Besuch unserer Präsenzveranstaltungen wohl und sicher fühlen. Ihre Gesundheit und die unserer Mitarbeiter*innen und Veranstaltungspartner sind uns sehr wichtig. Es besteht unter allen Beteiligten in dieser Zeit eine besondere Fürsorgepflicht. Dafür haben wir Ihnen die nachfolgenden Informationen und Regeln zusammengestellt. Sie verstehen sich als Mindestanforderungen in Ergänzung zu den Regeln, Vorschriften und Empfehlungen des jeweiligen Bundeslandes und der Veranstaltungsstätten. Für die Teilnahme an DWA-Veranstaltungen gelten die 2-G-Plus-Regeln (geimpft, genesen und getestet). Wir bitten Sie, vor der Veranstaltung einen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) durchzuführen oder einen aktuellen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) mitzubringen. Alternativ ermöglichen wir eine gemeinsame Testung vor Ort.
Bitte beachten Sie die Einschätzungen der aktuellen Gefährdungslage und die aktuellen Hygienehinweise des RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Folgende Personen müssen der Veranstaltung fernbleiben
- Personen, die bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn Kontakt zu Corona-Patienten hatten.
- Personen, bei denen Symptome vorliegen, die im Zusammenhang mit der Corona-Erkrankung bekannt sind (www.rki.de/covid-19-steckbrief).
Sollten Sie aus den oben genannten Gründen nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, werden wir Ihre Teilnahme kostenfrei umbuchen.
Organisatorisches
- Wir empfehlen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Masken bitte selbst mitbringen). In den Pausen ist, insbesondere dann, wenn keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden kann, zum Beispiel bei der Einnahme von Getränken und Speisen, der entsprechende Sicherheitsabstand einzuhalten.
- Auf aktuelle Verhaltensregeln im Raum und während der Kaffee- und Mittagspausen wird auch vor Ort durch Referierende und DWA-Mitarbeiter*innen hingewiesen (Abstand halten, keine Hände schütteln, Hygienemaßnahmen etc.).
- Die Veranstaltungsstätten werden nur gebucht, wenn sie abgestimmte Hygienekonzepte nachweisen können und sind von der DWA angehalten, Hygiene- und Lüftungsmaßnahmen vor Ort sicher zu stellen (z. B. Bereitstellung von Mitteln zur Hände-Desinfektion in den Schulungs-, Pausen- und Sanitärräumen).
Raum und Abstand
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen ist einzuhalten (auch in den Kaffee- und Mittagspausen).
- Räume und Gegenstände werden regelmäßig desinfiziert.
- Für einen regelmäßigen Luftaustausch wird gesorgt.
Vorkehrungen für eine kurzfristige Absage von Veranstaltungen
- Bitte beachten Sie, dass es aktuell auch zu sehr kurzfristigen Absagen unserer Veranstaltungen kommen kann. Wir bitten Sie deshalb, uns Ihre direkten Kontaktdaten (persönliche E-Mailadresse und Handynummer) für den Fall zur Verfügung zu stellen, dass wir Sie kurzfristig erreichen müssen. Antworten Sie dazu bitte auf die E-Mail, mit der wir das Hygieneschutzkonzept versendet haben. Diese Daten behandeln wir gemäß DSGVO und vernichten sie nach Ende der
Veranstaltung wieder.
Stand: Dezember 2021