Die Mitgliedschaft beginnt zum 1. des Aufnahmemonats. Sie kann mit dreimonatiger Frist zum Jahresende schriftlich gekündigt werden. Der Beitrag für das Anfangsjahr wird anteilig berechnet.
Bitte wählen Sie einen der vier Tarife entsprechend Ihrer Rechtsform
1) Städte, Gemeinden, Eigenbetriebe, Betreibergesellschaften
2) Abwasserzweckverbände
*Niederlassungen von Ingenieurbüros und Firmen erhalten 50 % Nachlass auf diesen Jahresbeitrag, wenn der Hauptsitz ebenfalls DWA-Mitglied ist.
Die Beitragssätze erhöhen sich bis zum Jahr 2024 jährlich um durchschnittlich 1,5 % und werden kaufmännisch auf glatte Eurobeträge gerundet.
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