www.dwa.de Merkblatt DWA-M 175-1 DWA-Regelwerk Betriebsführungssysteme – Teil 1: Entwässerungssysteme Juni 2018 Redaktionelle Überarbeitung nach Arbeitsblatt DWA-A 400:2018: Beabsichtigte Änderungen sind im Text gekennzeichnet Frist zur Stellungnahme zu den beabsichtigten Änderungen: 31.05.2025 Hinweis: Gemäß den Vorgaben des Arbeitsblatts DWA-A 400:2018 dürfen nur die Änderungen kommentiert werden.
DWA-M 175-1 2 DWA-Regelwerk Juni 2018, Stand: 1. März 2025 Frist zur Stellungnahme: 31. Mai 2025 Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) setzt sich intensiv für die Entwicklung einer sicheren und nachhaltigen Wasser- und Abfallwirtschaft ein. Als politisch und wirtschaftlich unabhängige Organisation arbeitet sie fachlich auf den Gebieten Wasserwirtschaft, Abwasser, Abfall und Bodenschutz. In Europa ist die DWA die mitgliederstärkste Vereinigung auf diesem Gebiet und nimmt durch ihre fachliche Kompetenz bezüglich Regelsetzung, Bildung und Information sowohl der Fachleute als auch der Öffentlichkeit eine besondere Stellung ein. Die rund 14 000 Mitglieder repräsentieren die Fachleute und Führungskräfte aus Kommunen, Hochschulen, Ingenieurbüros, Behörden und Unternehmen. Impressum Herausgeber und Vertrieb: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef, Deutschland Satz: Christiane Krieg, DWA Druck: Siebengebirgsdruck, Bad Honnef ISBN: 978-3-88721-625-2 (Print) 978-3-88721-626-9 (E-Book) Gedruckt auf 100 % Recyclingpapier Tel.: Fax: E-Mail: Internet: +49 2242 872-333 +49 2242 872-100 info@dwa.de www.dwa.de © Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA), Hennef 2018 Alle Rechte, insbesondere die der Übersetzung in andere Sprachen, vorbehalten. Kein Teil dieses Merkblatts darf ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers in irgendeiner Form – durch Fotokopie, Digitalisierung oder irgendein anderes Verfahren – reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsmaschinen, verwendbare Sprache übertragen werden. 1
DWA-M 175-1 Juni 2018, Stand: 1. März 2025 Frist zur Stellungnahme: 31. Mai 2025 DWA-Regelwerk 3 Vorwort 1 Abwasseranlagen sind aufgrund der Anforderungen von § 60 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nur 2 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und instand zu halten. 3 Gemäß § 61 WHG ist der Betreiber einer Abwasseranlage verpflichtet, Zustand, Funktionsfähigkeit, 4 Instandhaltung und Betrieb der Anlage sowie Art und Menge des Abwassers und der Abwasser- 5 inhaltsstoffe durch fachkundiges Personal selbst zu überwachen. Einige Bundesländer haben in Ei- 6 genkontroll- und Selbstüberwachungsverordnungen Vorgaben für einen regelkonformen Betrieb der 7 Anlagen konkretisiert. Anforderungen an Einleitungen aus Abwasseranlagen in Gewässer sind in der 8 EG-Richtlinie 91/271/EWG und im § 57 WHGVerordnung (EG) Nr. 1137/2008 des Europäischen Par- 9 laments und des Rates vom 22. Oktober 2008 formuliert. 10 Kanalnetze einschließlich der Bauwerke für die zentrale Behandlung und Rückhaltung von Regenwas- 11 ser, Abwasserpumpanlagen und Kläranlagen sind technische Einrichtungen zur schadlosen Abwas- 12 serbeseitigung und zum Schutz der Gewässer. Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen und wirt- 13 schaftlichen Betriebs sind detaillierte Kenntnisse über die technischen Anlagen und betrieblichen 14 Prozesse erforderlich. Dies setzt u. a. eine fundierte Aus- und regelmäßige Weiterbildung des Perso- 15 nals sowie eine klare Definition der Aufgaben und Verantwortungsbereiche voraus. 16 In vielen Fällen kann eine zufriedenstellende Erfüllung der komplexen betrieblichen Aufgaben heute 17 nur mithilfe von IT-Lösungen erreicht werden. Das Betriebsführungssystem (BFS) ist ein zentrales 18 Instrument, um Kanalbetriebe bei einer wirtschaftlichen und rechtssicheren Betriebsführung zu unter- 19 stützen. Viele Betriebe setzen bereits auf digitale Betriebsführungssysteme, die zukünftig betriebsre- 20 levante Daten mit dem Building Information Modeling (BIM) austauschen könnten. Die Implementie- 21 rung von BIM im Bau- und Infrastruktursektor ist eine Empfehlung des Bundes für die Branche. Eine 22 weitere Technologie, die zukünftig erheblichen Einfluss auf Arbeitsprozesse und Softwarelösungen 23 haben wird, ist die Künstliche Intelligenz (KI). 24 Diese innovativen Technologien werden die Betriebsführung der Zukunft maßgeblich unterstützen, 25 müssen sich jedoch im Kontext von Betriebsführungssystemen (BFS) erst noch etablieren. 26 Das Thema „Betriebsführungssysteme“ wird in der Merkblattreihe DWA-M 175 in mehreren Teilen be- 27 handelt. 28 Teil 1: Grundlagen zur Einführung 29 Teil 2: Praktische Hinweise zu Einführung und Betrieb 30 Teil 3: Schnittstellen. 31 Die DWA-Arbeitsgruppe ES-7.6 „Betriebsführungssysteme für Kanalnetze“ hat zu diesem Thema das 32 Merkblatt DWA-M 175-1 „Betriebsführungssysteme – Teil 1: Grundlagen zur Einführung Entwässe- 33 rungssystemeBetriebsführungssysteme allgemeine Themen“ erarbeitet. Dieses Merkblatt soll den Ka- 34 nalbetrieben bei der Einführung und beim Betrieb von Betriebsführungssystemen eine Hilfestellung 35 geben. 36 In das Merkblatt sind die in über fünfzehnzwanzig Jahren gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse 37 bei der praktischen Anwendung solcher Systeme eingeflossen. Das Merkblatt bezweckt nicht, eine 38 Wertung oder Empfehlung verschiedener, auf dem Markt erhältlicher BFS vorzunehmen. Es soll die 39 Vorteile und den Nutzen eines solchen Systems darstellen und insbesondere Hinweise für die Einfüh- 40 rung geben. 41 In diesem Merkblatt wird im Hinblick auf einen gut verständlichen und lesefreundlichen Text für perso- 42 nenbezogene Berufs- und Funktionsbezeichnungen verallgemeinernd die männliche Form verwendet. 43 Alle Informationen beziehen sich in gleicher Weise auf alle Geschlechter. 44 DWA-Klimakennung 45
DWA-M 175-1 4 DWA-Regelwerk Juni 2018, Stand: 1. März 2025 Frist zur Stellungnahme: 31. Mai 2025 Im Rahmen der DWA-Klimastrategie werden Arbeits- und Merkblätter mit einer Klimakennung ausge- 1 zeichnet. Über diese Klimakennung können Anwender des DWA-Regelwerkes schnell und einfach 2 erkennen, in welcher Intensität sich eine technische Regel mit dem Thema Klimaanpassung und Kli- 3 maschutz auseinandersetzt. Das vorliegende Merkblatt wurde wie folgt eingestuft: 4 DWA – Kennung „Klimaanpassung“ 5 KS1 = Das Regelwerk hat indirekten Bezug zu Klimaschutzparametern 6 Begründung: 7 Die Zentraleauftragsverwaltung des Kanalbetriebes durch ein Betriebsführungssystem hat Einfluss auf 8 Tätigkeiten der Überflutungsgefahren, das Monitoring von Klimafolgen und Wasserrückhalt in der Flä- 9 che durch die dokumentierte Betriebserfahrung. 10 DWA – Kennung „Klimaschutz“ 11 KS1 = Das Regelwerk hat indirekten Bezug zu Klimaschutzparametern 12 Begründung: 13 Energieverbrauch der Hardware (Server, PC etc.) 14 Frühere Ausgaben 15 DWA-M 175 - Betriebsführungssysteme - Teil 1: Entwässerungssysteme (Juni 2018) 16
DWA-M 175-1 Juni 2018, Stand: 1. März 2025 Frist zur Stellungnahme: 31. Mai 2025 DWA-Regelwerk 5 Verfasser 1 Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-7.6 „Betriebsführungssysteme für Kanalnetze“ 2 im DWA-Fachausschuss ES-7 „Betrieb und Unterhalt“ erstellt, der folgende Mitglieder angehören: 3 4 DETTMAR, Joachim Prof. Dr.-Ing., Saarbrücken (bis 2022) ECKART, Martin Abwassertechniker, Meschede HEBEL, Uwe Dipl.-Ing., Gelsenkirchen (bis 2022) HERBIG, Heike Dipl.-Ing. (FH), Ludwigshafen (bis 2022) NAUJOCK, Andreas Industriemeister, Berlin (bis 2022) REINHARDT, Barbara Dipl.-Ing., Darmstadt (bis 2021) SPÄTH, Karl Maria Dipl.-Ing. (FH), München (bis 2022) SPIELMANN, Claudia Dipl.-Ing., Düsseldorf (bis 2022) TERHAAG, Frank Dipl.-Phys., Dipl.-Wirt. Phys., Aachen (bis 2021) WESTEROP, Franz-Josef Dipl.-Ing., Aachen (Sprecher bis Mai 2024) ZENKER, Andrea Dipl.-Ing., Griesheim Gerwens, Martin Rieger, Heiner Michels, Pascal Wirtz, Dominika Sobeslavsky, Hans-Jörg Baumhauer, Philipp Wollny, Karsten Schumann, Robert Weißflog, Annett Will, Uli Dipl.-Infg., Darmstadt Windeck (ab 2022) Dipl.-Ing., Grevesmühlen (ab 2023) Dipl.-Ing., Kaiserslautern (ab 2022) Dipl.-Ing., Alsdorf (ab 2022/Sprecherin ab Mai 2024) Dip.-Ing., Ludwigshafen (ab 2022/stellv. Sprecher ab Mai 2024) Dipl.-Ing., Stuttgart (ab 2022) Maschinenbautechniker Düsseldorf (ab 2022) Dipl.-Ing. Koblenz (ab 2022) Dipl.-Ing., Dresden (ab 2022) ProjektmanagerDipl.-Ing., München (ab 2022) Projektbetreuer in der DWA-Bundesgeschäftsstelle: SCHMITT, Jonas M.Sc.., Hennef Abteilung Wasser- und Abfallwirtschaft
DWA-M 175-1 6 DWA-Regelwerk Juni 2018, Stand: 1. März 2025 Frist zur Stellungnahme: 31. Mai 2025 Inhalt 1 Vorwort ................................................................................................................................. 3 2 Verfasser ................................................................................................................................. 5 3 Inhalt (Hinweis: Bedarf noch der Aktualisierung) ................................................................ 6 4 Bilderverzeichnis ..................................................................................................................... 8 5 Tabellenverzeichnis ................................................................................................................ 8 6 Hinweis für die Benutzung ..................................................................................................... 9 7 Einleitung ................................................................................................................................. 9 8 1 Anwendungsbereich .............................................................................................. 10 9 2 Verweisungen ......................................................................................................... 10 10 3 Begriffe .................................................................................................................... 11 11 3.1 Definitionen .............................................................................................................. 11 12 3.1.1 Auftrag ...................................................................................................................... 11 13 3.1.2 Auftragsvorlage ........................................................................................................ 11 14 3.1.3 Betriebsdaten ........................................................................................................... 11 15 3.1.4 Betriebsführungssystem ........................................................................................... 11 16 3.1.5 Entwässerungsobjekt ............................................................................................... 11 17 3.1.6 Geografisches Informationssystem .......................................................................... 11 18 3.1.7 Instandhaltung .......................................................................................................... 11 19 3.1.8 Kanalinformationssysteme ....................................................................................... 12 20 3.1.9 Lastenheft................................................................................................................. 12 21 3.1.10 Meldung.................................................................................................................... 12 22 3.1.11 Mobile Datenerfassungsgeräte ................................................................................ 12 23 3.1.12 Pflichtenheft.............................................................................................................. 12 24 3.1.13 Ressource ................................................................................................................ 12 25 3.1.14 Rückmeldung ........................................................................................................... 12 26 3.1.15 Stammdaten ............................................................................................................. 13 27 3.1.16 Systemarchitektur..................................................................................................... 13 28 3.1.17 Systemlandschaft ..................................................................................................... 13 29 3.1.18 Tätigkeit .................................................................................................................... 13 30 3.2 Abkürzungen ............................................................................................................ 13 31 4 Merkmale eines Betriebsführungssystems ......................................................... 14 32 4.1 Allgemeines .............................................................................................................. 14 33 4.2 Potenziale und Ziele ................................................................................................. 14 34 4.2.1 Vorbemerkung .......................................................................................................... 14 35 4.2.2 Betriebsstruktur und -strategie ................................................................................. 15 36 4.2.3 Rechtssicherheit und Dokumentation....................................................................... 15 37 4.2.4 Kosten und Controlling ............................................................................................. 16 38 4.2.5 Qualität und Transparenz ......................................................................................... 16 39 4.2.6 Arbeitsunterstützung und Wissenssicherung ........................................................... 16 40
DWA-M 175-1 Juni 2018, Stand: 1. März 2025 Frist zur Stellungnahme: 31. Mai 2025 DWA-Regelwerk 7 4.2.7 Attraktivität des Arbeitsplatzes..................................................................................16 1 4.2.8 Einbindung von Fremdfirmen....................................................................................17 2 4.3 Funktionen ................................................................................................................ 17 3 4.3.1 Vorbemerkung ..........................................................................................................17 4 4.3.2 Objektverwaltung ...................................................................................................... 17 5 4.3.3 Tätigkeitsverwaltung ................................................................................................. 17 6 4.3.4 Auftragsverwaltung ................................................................................................... 17 7 4.3.5 Ressourcenverwaltung .............................................................................................18 8 4.3.6 Dokumentation..........................................................................................................18 9 4.3.7 Auswertung und Berichtswesen ...............................................................................19 10 4.4 Betrieblicher Aufbau .................................................................................................19 11 4.5 Kosten....................................................................................................................... 21 12 4.5.1 Vorbemerkung ..........................................................................................................21 13 4.5.2 Einmalige Kosten ...................................................................................................... 21 14 4.5.3 Laufende Kosten.......................................................................................................21 15 4.6 IT-technischer Aufbau...............................................................................................22 16 4.6.1 Vorbemerkung ..........................................................................................................22 17 4.6.2 Modularer Aufbau .....................................................................................................22 18 4.6.3 Datenmanagement ...................................................................................................22 19 4.6.4 Einbettung in die Systemarchitektur .........................................................................23 20 4.6.5 Schnittstellen ............................................................................................................ 24 21 4.6.6 Mobile BFS-Anwendung ........................................................................................... 24 22 5 Systemeinführung ..................................................................................................25 23 5.1 Allgemeines .............................................................................................................. 25 24 5.2 Projektvorbereitung...................................................................................................25 25 5.2.1 Vorbemerkung ..........................................................................................................25 26 5.2.2 Projektgestaltung (alternativ: Projektierung, Projektentwicklung).............................25 27 5.2.3 Einführungsstrategie ................................................................................................. 26 28 5.2.4 Abbildung von Prozessen und Betriebsstrukturen....................................................27 29 5.3 Anforderungen .......................................................................................................... 28 30 5.3.1 Vorbemerkung ..........................................................................................................28 31 5.3.2 Allgemeine Anforderungen .......................................................................................28 32 5.3.3 Funktionale Anforderungen ......................................................................................29 33 5.3.4 Systemanforderungen ..............................................................................................32 34 5.4 Systemauswahl.........................................................................................................32 35 5.4.1 Vorbemerkung ..........................................................................................................32 36 5.4.2 Lastenheft ................................................................................................................. 32 37 5.4.3 Marktsondierung und Vorauswahl ............................................................................33 38 5.4.4 Prüfung und Bewertung ............................................................................................33 39 5.5 Integration ................................................................................................................. 33 40 5.5.1 Vorbemerkung ..........................................................................................................33 41 5.5.2 Softwarevorbereitung................................................................................................34 42 5.5.3 Installation................................................................................................................. 34 43 5.5.4 Schulung ................................................................................................................... 34 44 5.5.5 Betriebsspezifische Konfiguration.............................................................................35 45
DWA-M 175-1 8 DWA-Regelwerk Juni 2018, Stand: 1. März 2025 Frist zur Stellungnahme: 31. Mai 2025 5.5.6 Test und Abnahme ................................................................................................... 36 1 5.5.7 Produktivsetzung ...................................................................................................... 36 2 6 IT-Betrieb................................................................................................................. 37 3 6.1 Vorbemerkung .......................................................................................................... 37 4 6.2 Aufgaben der IT-Abteilung ....................................................................................... 37 5 6.3 Service Level ............................................................................................................ 37 6 6.4 Support- und Pflegevertrag ...................................................................................... 38 7 6.5 Informationssicherheit .............................................................................................. 38 8 Anhang A Potenziale von Betriebsführungssystemen in Abhängigkeit von der Kanalnetzlänge 39 9 A.1 Kriterien in Bezug zur Größenklasse der Kanalnetzlänge........................................ 39 10 A.1 (Ende) ................................................................................................................................. 40 11 A.2 Berichtswesen (Beispiele) ........................................................................................ 40 12 A.3 Tätigkeitskonfiguration (Beispiel) ............................................................................. 41 13 A.3 (Ende) ................................................................................................................................. 42 14 A.4 Kriterienkatalog Systemauswahl (Beispiel) .............................................................. 43 15 A.5 Auftragsschein (Beispiel).......................................................................................... 43 16 A.6 Tagesbericht (Beispiel)............................................................................................. 45 17 Quellen und Literaturhinweise .............................................................................................. 46 18 Recht ................................................................................................................................. 46 19 Europäisches Recht .................................................................................................................. 46 20 Bundes- und Landesrecht ......................................................................................................... 46 21 Technische Regeln .................................................................................................................... 46 22 DWA-Regelwerk ........................................................................................................................ 47 23 Literatur ................................................................................................................................. 47 24 Bezugsquellen ........................................................................................................................... 4847 25 Bilderverzeichnis 26 Bild 1: Potenziale und Ziele bei der Anwendung eines Betriebsführungssystems (BFS) ... 15 27 Bild 2: Übersicht der Hauptfunktionen eines Betriebsführungssystems (BFS) ................... 17 28 Bild 3: Zusammenhänge bei der Auftragsverwaltung.......................................................... 18 29 Bild 4: Beispiel eines Objektbaums ..................................................................................... 20 30 Bild 5: Schematisches Beispiel für die Einbettung in die Systemarchitektur ....................... 23 31 Bild 6: Einführungsstrategie 1 ............................................................................................. 26 32 Bild 7: Einführungsstrategie 2 ............................................................................................. 27 33 Bild 8: Integrationsschritte ................................................................................................... 34 34 Tabellenverzeichnis 35 Tabelle 1: Übersicht Objektgruppen, in Anlehnung an Arbeitsblatt DWA-A 147:2017 .............. 19 36 Tabelle 2: Beispiel einer Rechte-Rollen-Matrix ......................................................................... 29 37
DWA-M 175-1 Juni 2018, Stand: 1. März 2025 Frist zur Stellungnahme: 31. Mai 2025 DWA-Regelwerk 9 1 Hinweis für die Benutzung Dieses Merkblatt ist das Ergebnis ehrenamtlicher, technisch-wissenschaftlicher/wirtschaftlicher Gemeinschaftsarbeit, das nach den hierfür geltenden Grundsätzen (Satzung, Geschäftsordnung der DWA und dem Arbeitsblatt DWA-A 400) zustande gekommen ist. Für ein Merkblatt besteht eine tatsächliche Vermutung, dass es inhaltlich und fachlich richtig ist. Jeder Person steht die Anwendung des Merkblatts frei. Eine Pflicht zur Anwendung kann sich aber aus Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Vertrag oder sonstigem Rechtsgrund ergeben. Dieses Merkblatt ist eine wichtige, jedoch nicht die einzige Erkenntnisquelle für fachgerechte Lösungen. Durch seine Anwendung entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln oder für die richtige Anwendung im konkreten Fall; dies gilt insbesondere für den sach- gerechten Umgang mit den im Merkblatt aufgezeigten Spielräumen. Normen und sonstige Bestimmungen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum stehen Regeln der DWA gleich, wenn mit ihnen dauerhaft das gleiche Schutzniveau erreicht wird. Einleitung 2 In den letzten Jahren sind die Anforderungen an den ordnungsgemäßen, wirtschaftlichen und rechts- 3 sicheren Betrieb und die Instandhaltung von Kanalnetzen aus verschiedenen Gründen merklich ge- 4 stiegen. 5 Denn dieDie Aufgaben eines Kanalbetriebs unterliegen heute einem ständigen Wandel und einer fort- 6 währenden Weiterentwicklung. Der Anspruch an den Umfang und die Qualität der zu leistenden Auf- 7 gaben hat an Bedeutung gewonnen. Dies wird darin deutlich, dass ein kontinuierlicher Einsatz neuer 8 technischer Ausrüstungen als auch die Erweiterung und Veränderung der Entwässerungssysteme ein 9 hohes Maß an Flexibilität vom Betriebspersonal verlangen. Zudem stehen die Kanalbetriebe mit den 10 teilweise schon spürbaren Auswirkungen von Klima-, Strukturwandel sowie der demografischen Ent- 11 wicklung vor weiteren zusätzlichen Herausforderungen. 12 Das gestiegene Umweltbewusstsein und Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung gehengeht einher mit 13 einem großen Informationsbedarf. Diese Tatsache und der Kostendruck fordern eine höhere Transpa- 14 renz bei den Arbeitsabläufen, der Ressourcenplanung sowie beim Nachweis des baulichen und be- 15 trieblichen Netzzustands. 16 Die Verschärfung der rechtlichen Anforderungen durch die Umsetzung der Europäischen Wasserrah- 17 menrichtlinie (WRRL) und der Eigenkontroll- bzw. Selbstüberwachungsverordnungen der Länder be- 18 deutet ebenfalls eine Erweiterung der Betriebsaufgaben. 19 Hier bietet die Anwendung eines Betriebsführungssystems für Entwässerungssysteme die Möglichkeit, 20 die aktuellen und zukünftigen Aufgaben eines Netzbetreibers unter Berücksichtigung der individuellen 21 Randbedingungen von kleinen, mittleren und großen Kanalnetzen systematisch zu planen, zu bear- 22 beiten und zu dokumentieren. Im Einzelnen werden die betrieblichen Abläufe unter technisch logi- 23 schen, wirtschaftlich sinnvollen und ökologisch erforderlichen Kriterien transparent gestaltet. Zudem 24 schafft die detaillierte Dokumentation der Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse mehr Rechtssicher- 25 heit gegenüber der zuständigen Behörde. Ziel der Anwendung ist die sukzessive Betriebsoptimierung 26 und durch Förderung von Synergien die langfristige Kostensenkung. 27
DWA-M 175-1 10 DWA-Regelwerk Juni 2018, Stand: 1. März 2025 Frist zur Stellungnahme: 31. Mai 2025 1 Anwendungsbereich 1 Das Merkblatt befasst sich mit Betriebsführungssystemen zur Optimierung des Betriebs und der In- 2 standhaltung von Entwässerungssystemen. Voraussetzungen für die Einführung eines Betriebsfüh- 3 rungssystems werden erläutert, ebenso Aufbau und Einzelfunktionen solcher Systeme sowie Anfor- 4 derungen aus Sicht der Nutzer. Die Einführung eines spezifisch angepassten 5 Betriebsführungssystems wird beschrieben. Erfahrungen von Netzbetreibern bei Einführung und An- 6 wendung dieser Programme werden geschildert. 7 Ein wichtiges Ziel der Kanalnetzbetreiber ist die Steuerung der Prozesse und des Ressourceneinsat- 8 zes zur technischen und wirtschaftlichen Optimierung der Betriebsabläufe. Das Merkblatt verfolgt das 9 Ziel, allen interessierten kleinen bis großen Netzbetreibern eine Hilfestellung im Rahmen ihrer Überle- 10 gungen zur Anwendung und gegebenenfalls Weiterentwicklung eines Betriebsführungssystems (BFS) 11 zu geben. 12 Im Rahmen dieses Merkblatts wird die Anwendung von IT-gestützten BFS für den Betrieb und die 13 Instandhaltung von Entwässerungssystemen betrachtet. 14 2 Verweisungen 15 Die folgenden Dokumente, die in diesem Merkblatt teilweise oder als Ganzes zitiert werden, sind für 16 die Anwendung dieses Merkblatts erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug ge- 17 nommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen 18 Dokuments (einschließlich aller Änderungen). 19 Richtlinie 91/271/EWG des Rates über die Behandlung von kommunalem Abwasser 20 WHG – Wasserhaushaltsgesetz, Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts 21 Kommunalabwasserverordnungen der Bundesländer 22 DIN 31051, Grundlagen der Instandhaltung 23 DIN 69901-1, Projektmanagement – Projektmanagementsysteme – Teil 1: Grundlagen 24 DIN 69901-5, Projektmanagement – Projektmanagementsysteme – Teil 5: Begriffe 25 DWA-A 147, Betriebsaufwand für kommunale Entwässerungssysteme – Betriebsaufgaben und Häu- 26 figkeiten. Arbeitsblatt 27 DWA-M 145-1, Kanalinformationssysteme – Teil 1: Grundlagen und systemtechnische Anforderungen. 28 Merkblatt 29 30
DWA-M 175-1 Juni 2018, Stand: 1. März 2025 Frist zur Stellungnahme: 31. Mai 2025 DWA-Regelwerk 11 3 Begriffe 1 3.1 Definitionen 2 3.1.1 Auftrag 3 Ein Auftrag ist eine Anweisung, an einem Entwässerungsobjekt oder mehreren Entwässerungsobjek- 4 ten Tätigkeiten durchzuführen und Ergebnisse zu dokumentieren. Ein Auftrag enthält alle Informatio- 5 nen, die zu seiner Durchführung erforderlich sind. Teil eines Auftrags ist auch die Vorgabe der zu 6 dokumentierenden Ergebnisse. 7 3.1.2 Auftragsvorlage 8 Eine Auftragsvorlage beinhaltet im Wesentlichen die Beschreibung der Objekte, Tätigkeiten, Fahr- 9 zeugtypen und Personalqualifikationen. Durch konkrete Zuweisung von Termin, Personal und Fahr- 10 zeug wird hieraus ein Auftrag. 11 3.1.3 Betriebsdaten 12 Betriebsdaten im Sinne des Merkblatts sind Daten, die sich aus Betrieb und Instandhaltung eines Ka- 13 nalnetzes ergeben. Betriebsdaten lassen sich unterscheiden in technische Betriebsdaten zum festge- 14 stellten Zeitpunkt (z. B. Ablagerungshöhen, Zustandsklassen) und kaufmännische Betriebsdaten (z. B. 15 eingesetzte Ressourcen und Zeitaufwände). 16 3.1.4 Betriebsführungssystem 17 Ein Betriebsführungssystem (BFS) ist ein Instrument zur Vorbereitung, Steuerung, Dokumentation und 18 Auswertung einzelner Geschäftsprozesse einschließlich des Ressourceneinsatzes für den Betrieb und 19 die Instandhaltung von technischen Anlagen. 20 3.1.5 Entwässerungsobjekt 21 Im Sinne des vorliegenden Merkblatts sind Entwässerungsobjekte Bestandteile des Kanalnetzes, an 22 denen Betriebs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden, z. B. Schachtbauwerke, Hal- 23 tungen, Sonderbauwerke sowie maschinen- und elektrotechnische Einbauten. 24 3.1.6 Geografisches Informationssystem 25 Ein Geografisches Informationssystem (GIS) dient der Erfassung, Speicherung, Analyse und Darstel- 26 lung aller Daten, die einen Teil der Erdoberfläche und die darauf befindlichen technischen und admi- 27 nistrativen Einrichtungen sowie geowissenschaftliche, ökonomische und ökologische Gegebenheiten 28 beschreiben. (Quelle: Merkblatt DWA-M 145-1:2013) 29
DWA-M 175-1 12 DWA-Regelwerk Juni 2018, Stand: 1. März 2025 Frist zur Stellungnahme: 31. Mai 2025 3.1.7 Instandhaltung 1 Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Manage- 2 ments während des Lebenszyklus einer Einheit, die dem Erhalt oder der Wiederherstellung ihres funk- 3 tionsfähigen Zustands dientdienen, sodass sie die geforderte Funktion erfüllen kann. (Quelle: DIN 4 31051: 20122019) 5 3.1.8 Kanalinformationssysteme 6 Ein Kanalinformationssystem (KIS) ist ein System für die Erfassung, Dokumentation, Pflege, Darstel- 7 lung, Analyse sowie Verarbeitung und den Austausch von Informationen zu Entwässerungssystemen. 8 Das KIS besteht aus Daten, Software, Hardware und der Abbildung von Geschäftsprozessen. (Quelle: 9 Merkblatt DWA-M 145-1:2013) 10 3.1.9 Lastenheft 11 Vom Auftraggeber festgelegte Gesamtheit der Forderungen an die Lieferungen und Leistungen eines 12 Auftragnehmers innerhalb eines (Projekt-)Auftrags. (Quelle: DIN 69901:2009) 13 3.1.10 Meldung 14 Eine Meldung liefert aktuelle Informationen über besondere Zustände oder Ereignisse an Entwässe- 15 rungsobjekten oder deren Umgebung. 16 3.1.11 Mobile Datenerfassungsgeräte 17 Mobile Datenerfassungsgeräte (MDE-Geräte) sind tragbare Computer. Auf MDE-Geräte werden die 18 Arbeitsaufträge sowie zusätzlich benötigte Informationen übertragen. Die operativen Mitarbeiter doku- 19 mentieren die Arbeitsergebnisse auf dem MDE-Gerät. 20 3.1.12 Pflichtenheft 21 Vom Auftragnehmer erarbeitete Realisierungsvorgaben auf Basis des vom Auftraggeber vorgegebe- 22 nen Lastenhefts. (Quelle: DIN 69901:2009) 23 3.1.13 Ressource 24 Im Sinne dieses Merkblatts sind dies Personal, Fahrzeuge, Geräte und Werkzeuge sowie externe 25 Dienstleister, die mit dem Betriebsführungssystem (BFS) verwaltet werden können. 26 3.1.14 Rückmeldung 27 Rückmeldungen sind dokumentierte Ergebnisse von Tätigkeiten eines Auftrags. 28
DWA-M 175-1 Juni 2018, Stand: 1. März 2025 Frist zur Stellungnahme: 31. Mai 2025 DWA-Regelwerk 13 3.1.15 Stammdaten 1 Stammdaten beschreiben die Funktion und die bauliche Ausbildung des Kanalnetzes. Die Stammda- 2 ten bilden die Grundlage des Entwässerungssystems (z. B. Durchmesser, Material). (Quelle: Merkblatt 3 DWA-M 145-1:2013) 4 3.1.16 Systemarchitektur 5 Die Systemarchitektur beschreibt das Betriebsführungssystem (BFS) einschließlich der umgebenden 6 IT-Systeme, mit denen es über Schnittstellen verbunden ist, z. B. Geografisches Informationssystem 7 (GIS) oder kaufmännisches System. 8 3.1.17 Systemlandschaft 9 Die Systemlandschaft beschreibt die verschiedenen möglichen Arbeitssysteme (z. B. Produktivsys- 10 tem, Testsystem, Schulungssystem). 11 3.1.18 Tätigkeit 12 Eine Tätigkeit im Sinne des Betriebsführungssystems (BFS) ist eine konkrete operative Handlung 13 (z. B. Inspektion, Wartung) an Entwässerungsobjekten und gegebenenfalls weiteren Objekten im Zu- 14 ständigkeitsbereich. 15 3.1.19 Building Information Modeling (BIM) 16 Building Information Modeling (BIM) ist eine Method, welche in unterschiedlichen Ausprägungen (Le- 17 vel 0..3) existiert. Ziel des BIM-Level 3 ist die vollständige Digitalisierung der Bereiche Planung, Aus- 18 führung, Betrieb und Rückbau. Ein elementarer Bestandteil ist ein zentrales digitales Modell mit inte- 19 grierter Datenverwaltung. Dies vereinfacht die Zusammenarbeit und Kommunikation über alle 20 Gewerke sowie über die Zeit (Lifecyclemanagement). Durch die dadurch geschaffenen Simulations- 21 und Analysemöglichkeiten ergeben sich viele Optimierungsmöglichkeiten hinsichtlich technischer Effi- 22 zienz, Kosten, benötigter Ressourcen (Nachhaltigkeit), etc. 23 3.2 Abkürzungen 24 Abkürzung Bedeutung BFS Betriebsführungssystem DMS Dokumentenmanagementsystem EKVO Eigenkontrollverordnung GIS Geografisches Informationssystem GUV Gemeindeunfallversicherungsverband IT Informationstechnologie
DWA-M 175-1 14 DWA-Regelwerk Juni 2018, Stand: 1. März 2025 Frist zur Stellungnahme: 31. Mai 2025 KIS Kanalinformationssystem MDE Mobile Datenerfassung SQL engl. Structured Query Language; Datenbanksprache OE Organisationseinheit PLS Prozessleitsystem TSM Technisches Sicherheitsmanagement BIM Building Information Modeling KI Künstliche Intelligenz 1 4 Merkmale eines Betriebsführungssystems 2 4.1 Allgemeines 3 Ein Betriebsführungssystem (BFS) ist ein Instrument zur Vorbereitung, Steuerung, Dokumentation und 4 Auswertung einzelner Geschäftsprozesse einschließlich des Ressourceneinsatzes für den Betrieb und 5 die Instandhaltung von technischen Anlagen. Im einfachsten Fall kann es ein schriftlich festgehaltenes 6 Verfahren zur Prozessabwicklung sein. In der Regel jedoch besteht ein Betriebsführungssystem aus 7 einer IT-Lösung, bestehend aus Hard- und Software, die auf die Bedürfnisse des Anlagenbetreibers 8 individuell abgestimmt ist. Somit besitzen Betriebsführungssysteme einen unterschiedlichen Funkti- 9 ons- und Leistungsumfang. 10 Im folgenden Unterabschnitt sind mögliche Anwendungsziele, entstehende Kosten bei Einführung und 11 Betrieb sowie die Potenziale bei deren Nutzung zusammengefasst. Nachfolgend sind wesentliche 12 Funktionen und der IT-technische Aufbau näher erläutert. 13 4.2 Potenziale und Ziele 14 4.2.1 Vorbemerkung 15 Die Anwendung eines BFS birgt zahlreiche Potenziale für den Kanalbetrieb. Welche Potenziale tat- 16 sächlich zum Tragen kommen und welche Ziele im Einzelnen verfolgt werden, ist von der jeweiligen 17 Betriebsorganisation, von der jeweiligen Betriebsgröße und vom eingesetzten BFS abhängig (Anhang 18 A). In den folgenden Unterabschnitten werden mögliche Potenziale und Ziele beschrieben. 19 Übergeordnetes Ziel der Anwendung eines BFS ist die sukzessive Optimierung des Betriebs und der 20 Instandhaltung des Kanalnetzes sowie der Instandhaltung der technischen Ausrüstung. Zudem sollen 21 durch Förderung von Synergien Kosten langfristig gesenkt werden. In Abhängigkeit betriebsspezifi- 22 scher Anforderungen können verschiedene Einzelziele verfolgt werden. Wesentliche Potenziale und 23 Einzelziele zeigt Bild 1Bild 1. 24
DWA-M 175-1 Juni 2018, Stand: 1. März 2025 Frist zur Stellungnahme: 31. Mai 2025 DWA-Regelwerk 15 1 Bild 1: Potenziale und Ziele bei der Anwendung eines Betriebsführungssystems (BFS) 2 4.2.2 Betriebsstruktur und -strategie 3 Das BFS lässt einen Blick auf die eigenen Betriebsstrukturen zu. Bei der Einführung müssen Ge- 4 schäftsprozesse dokumentiert und bewertet werden, um sie im BFS umzusetzen. Hierbei ergibt sich 5 oft schon vor der Einführung eine Optimierung des Prozesses. Wird das BFS über Jahre betrieben, 6 werden zu jedem Geschäftsprozess Kenndaten gesammelt, die die Grundlage für die qualitative und 7 wirtschaftliche Bewertung des jeweiligen Prozesses darstellen. Der Betrieb ist damit in der Lage, sein 8 Leistungsspektrum sinnvoll anzupassen. 9 Das BFS unterstützt die strukturierte und konsequente Umsetzung einer spezifischen Betriebsstrate- 10 gie. Eine bestimmte vorhandene oder auch geplante Vorgehensweise der Aufgabenbearbeitung eines 11 Kanalnetzbetriebs kann mithilfe des BFS umgesetzt werden. So kann beispielsweise eine bedarfsori- 12 entierte Instandhaltung der Anlagen realisiert werden. 13 Durch die Dokumentation der Ablagerungshöhe bei Tätigkeiten im Kanalnetz können Reinigungsinter- 14 valle festgelegt werden, welche in einem Kanalreinigungsplan dokumentiert werden. Dieser Reini- 15 gungsplan kann regelmäßig überprüft und angepasst werden, da das BFS hierzu laufend aktuelle Da- 16 ten liefert. Auf diese Weise kann auf Veränderungen im Kanalnetz zeitnah eingegangen werden. 17 4.2.3 Rechtssicherheit und Dokumentation 18 Der Gesetzgeber fordert die Dokumentation der Tätigkeiten des Kanalbetriebs als Nachweis der Erle- 19 digung seiner Pflichten im Wasserhaushaltsgesetz und in den Selbstüberwachungsvorschriften der 20 Länder. Des Weiteren verlangen die gemeindlichen Unfallkassen ebenso einen Nachweis über die 21 Erfüllung der Auflagen nach GUV zur Sicherheit der Mitarbeiter, Dritter und der Umwelt. Hilfreich ist 22 auch in diesem Zusammenhang die Durchführung einer TSM-Prüfung. 23 Potenziale und Ziele Betriebsstruktur und -strategie Einbindung von Frem dfirmen A ttraktivität des Arbeitsplatzes Arbeitsunterstützung und Wissenssicherung Qualität und Transparenz Kosten und Controlling Rechts‐ sicherheit und Dokumen‐ tation
DWA-M 175-1 16 DWA-Regelwerk Juni 2018, Stand: 1. März 2025 Frist zur Stellungnahme: 31. Mai 2025 Ein BFS bietet die Möglichkeit, alle Tätigkeiten digital zu erfassen, auszuwerten, wieder verfügbar zu 1 machen und zu dokumentieren, sodass der Nachweis gegenüber den Überwachungsbehörden und 2 den gemeindlichen Unfallkassen auf Nachfrage geleistet werden kann. 3 4.2.4 Kosten und Controlling 4 Die Einführung eines BFS ist zunächst mit zusätzlichen Kosten verbunden. Daher ist eine sofortige 5 Kosteneinsparung im Betrieb nicht zu erwarten. Die strukturierte Arbeitsvorbereitung und Transparenz 6 bei den Arbeitsabläufen fördert Synergien, die im Vergleich mit einer Situation ohne BFS-Anwendung 7 und vergleichbarem Arbeitsumfang sowie vergleichbarer Qualität zu einer langfristigen Kostensenkung 8 führen. 9 Wird das BFS konsequent angewendet, verfügt der Betrieb nach einer gewissen Nutzungsdauer über 10 eine prozessorientierte und reale Datenbasis. Betriebsintern bieten die erfassten Daten die Grundlage 11 für ein technisches und wirtschaftliches Controlling sowie für die Teilnahme an Benchmarkingprojekten 12 und BIM. 13 4.2.5 Qualität und Transparenz 14 Ein BFS stellt die in einem Kanalbetrieb verwendeten Daten strukturiert zur Verfügung. Somit kann die 15 Qualität der Arbeitsvorbereitung und die Dokumentation der Betriebsdaten deutlich verbessert werden. 16 Zudem bietet das System jederzeit einen Überblick über Aufträge, Arbeitsergebnisse sowie Ressour- 17 cen und schafft eine verbesserte Transparenz. Qualität und Transparenz sind auch Grundlage zur 18 Erfüllung der gesetzlichen Forderungen. 19 4.2.6 Arbeitsunterstützung und Wissenssicherung 20 Das BFS dient der Unterstützung bei der Organisation und Durchführung betrieblicher Tätigkeit. Davon 21 profitieren sowohl die Arbeitsvorbereitung als auch das Betriebspersonal. Durch den Einsatz mobiler 22 Datenerfassungsgeräte (MDE) stehen notwendige Informationen vor Ort unmittelbar zur Verfügung. 23 Zudem werden Arbeitsergebnisse über MDE direkt dokumentiert. Das Ressourcenmanagement wird 24 durch die im BFS hinterlegten Informationen unterstützt. Wiederkehrende Termine, wie die technische 25 Prüfung von Fahrzeugen, Hebezeugen oder sonstigen Arbeitsmitteln können unter Berücksichtigung 26 der anstehenden Aufgaben eingeplant werden. 27 Die konsequente und zuverlässige Erfassung von Arbeitsergebnissen, Besonderheiten an einzelnen 28 Objekten und sonstigen Erkenntnissen hilft der Sicherung und dem Aufbau einer umfangreichen Wis- 29 sensdatenbank im Betrieb. Die ErfahrungErfahrungen und die Kenntnisse einzelner Mitarbeiter können 30 so dem Betrieb zur Verfügung gestellt werden. Damit erleichtert das BFS neuen Mitarbeitern die Ein- 31 arbeitung. 32 4.2.7 Attraktivität des Arbeitsplatzes 33 Die umwelttechnischen Ausbildungsberufe, wie z. B. die Fachkraft für Abwassertechnik, decken das 34 gesamte Spektrum eines Kanalbetriebs ab. Die Attraktivität des Arbeitsplatzes wird durch die Anwen- 35 dung eines BFS als zeitgemäßes Instrument erhöht. Das Bedienen von mobilen Datenerfassungsge- 36 räten erfordert zusätzliche Qualifikationen, die den Arbeitsplatz aufwerten. 37
DWA-M 175-1 Juni 2018, Stand: 1. März 2025 Frist zur Stellungnahme: 31. Mai 2025 DWA-Regelwerk 17 4.2.8 Einbindung von Fremdfirmen 1 Ein BFS ermöglicht auch die Organisation und Einbindung von betrieblichen Arbeitsaufträgen an 2 Fremdfirmen. Bei Anwendung von MDE muss geklärt werden, ob die Geräte durch die Fremdfirma 3 oder den Auftraggeber bereitgestellt werden. Dabei muss die Auftragsübermittlung und Rückmeldung 4 von Auftragsergebnissen gesondert betrachtet werden. 5 4.3 Funktionen 6 4.3.1 Vorbemerkung 7 Zu den wichtigsten Funktionen eines BFS gehören die Objekt- und Tätigkeitsverwaltung, die Auftrags- 8 und Ressourcenverwaltung sowie die Dokumentation und Auswertung (siehe Bild 2). Das BFS unter- 9 stützt die Aufgaben der Arbeitsvorbereitung und Arbeitsnachbereitung. Es stellt zeitlich, räumlich und 10 systematisch voneinander abhängige Prozesse in effizienten Arbeitsabläufen zur Verfügung. 11 Bild 2: Übersicht der Hauptfunktionen eines Betriebsführungssystems (BFS) 4.3.2 Objektverwaltung 12 In der Objektverwaltung sind alle vom Kanalnetzbetreiber betreuten Entwässerungsobjekte, wie z. B. 13 Haltungen, Schachtbauwerke und Sonderbauwerke, abgebildet. 14 4.3.3 Tätigkeitsverwaltung 15 In der Tätigkeitsverwaltung sind die vom Kanalnetzbetreiber an den Entwässerungsobjekten durchzu- 16 führenden operativen Arbeiten sowie die Tätigkeiten an den Fahrzeugen und Maschinen unter Berück- 17 sichtigung der einzuhaltenden gesetzlichen Vorgaben miteinander verknüpft. 18 4.3.4 Auftragsverwaltung 19 Für die Auftragsverwaltung isthat die Arbeitsvorbereitung eine zentrale FunktionBedeutung. Es werden 20 alle einmaligen und wiederkehrenden Aufträge verwaltet. Ziel ist, eine optimale Auftragsabwicklung zu 21 ermöglichen und Synergien zu schaffen. In Bild 3 sind die Zusammenhänge bei der Auftragsverwal- 22 tung beispielhaft dargestellt. 23
DWA-M 175-1 18 DWA-Regelwerk Juni 2018, Stand: 1. März 2025 Frist zur Stellungnahme: 31. Mai 2025 1 Bild 3: Zusammenhänge bei der Auftragsverwaltung 2 Aufträge können in bekannten Intervallen oder aufgrund von betrieblichen Ereignissen ausgelöst wer- 3 den. Aufträge, die in Intervallen anstehen, können nach betrieblichen und räumlichen Gesichtspunkten 4 sowie unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben in Touren zusammengestellt werden. Aufträge, die 5 durch Ereignisse ausgelöst werden, müssen von der Arbeitsvorbereitung bei der Einsatzplanung be- 6 rücksichtigt werden. Die Bereitstellung der Aufträge, die Dokumentation der Auftragsbearbeitung und 7 die Rückmeldung der Arbeitsergebnisse erfolgen bei IT-gestützten BFS mithilfe mobiler Datenerfas- 8 sungsgeräte. 9 Die rückgemeldeten Arbeitsergebnisse werden in der Betriebsdatenverwaltung dokumentiert. Sie ste- 10 hen dem technischen Controlling als Grundlage für Auswertungen zur Verfügung. Die Erkenntnisse 11 aus den Auswertungen fließen in die Arbeitsvorbereitung ein. 12 4.3.5 Ressourcenverwaltung 13 In der Ressourcenverwaltung werden die dem Kanalbetrieb zur Verfügung stehenden Ressourcen, 14 wie z. B. Personal, Fahrzeuge, Geräte und Werkzeuge, verwaltet. Dort sind sie mit ihren wesentlichen 15 Merkmalen, z. B. der Qualifikation des Personals oder des Fahrzeugtyps, gekennzeichnet. Das Per- 16 sonal kann auch anonymisiert ohne Namenskennung in der Ressourcenverwaltung geführt werden. 17 Eine personenbezogene Verwaltung ermöglicht die Darstellung des abwesenden Personals, wie z. B. 18 bei Urlaub, Krankheit oder Fortbildung. Zudem bieten einige BFS die Möglichkeit der Verwaltung von 19 erforderlichen Reparaturen, Wartungsarbeiten oder Terminen zur Hauptuntersuchung bei Fahrzeugen 20 und Maschinen. 21 4.3.6 Dokumentation 22 Die Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und der erzielten Ergebnisse ist eine zentrale Aufgabe 23 des Betriebsführungssystems. Die Mindestanforderung ist die Erfüllung der gesetzlichen Berichts- 24 pflichten. Entsprechend wichtig ist es, die Anforderungen des Berichtswesens an die Dokumentation 25 zu definieren. 26
DWA-M 175-1 Juni 2018, Stand: 1. März 2025 Frist zur Stellungnahme: 31. Mai 2025 DWA-Regelwerk 19 4.3.7 Auswertung und Berichtswesen 1 Die Daten aus einem BFS können zu verschiedenen Themen, wie beispielsweise zur 2 Reinigungsleistung, 3 Ressourcenauslastung, 4 Störungshäufigkeiten oder 5 Ermittlung von Kennzahlen, 6 BIM-Daten 7 abgefragt und ausgewertet werden. 8 Auswertungen sind die Grundlage für die Erstellung von Berichten. 9 4.4 Betrieblicher Aufbau 10 Das Betriebsführungssystem bildet den organisatorischen Aufbau eines Kanalbetriebs ab. Für die Ab- 11 bildung der Struktur des Entwässerungssystems erfolgt eine Gliederung der technischen Anlagen in 12 Objekte und Objektgruppen (Arbeitsblatt DWA-A 147). 13 Tabelle 1: Übersicht Objektgruppen, in Anlehnung an Arbeitsblatt DWA-A 147:2017 14 1 Objektgruppe Abwasserkanäle und deren Bauwerke 1.1 Haltungen 1.2 Schachtbauwerke 1.3 Kreuzungsbauwerke 1.4 Düker 1.5 Einlaufbauwerke 15
DWA-M 175-1 20 DWA-Regelwerk Juni 2018, Stand: 1. März 2025 Frist zur Stellungnahme: 31. Mai 2025 Tabelle 1 (Ende) 1 1.6 Auslaufbauwerke 1.7 Regenüberläufe 1.8 Einbauten in Haltungen und Schachtbauwerken 2 Objektgruppe Regenwasserbehandlungs- und -rückhalteanlagen 2.1 Bauwerke der zentralen Regenwasserbehandlung und -rückhaltung 2.2 Retentionsbodenfilteranlagen 2.3 Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser 3 Objektgruppe Pumpanlagen und besondere Entwässerungsanlagen 3.1 Pumpanlagen 3.2 Druckentwässerungsanlagen 3.3 Unterdruckentwässerungsanlagen 4 Objektgruppe Außenanlagen Die Abbildung der Objekte eines Entwässerungsnetzes erfolgt im BFS z. B. in Form von Baumstruk- 2 turen. In der Regel sortieren siesich die Entwässerungsobjekte eines Netzes entsprechend ihrer geo- 3 grafischen Lage, z. B. nach Einzugsgebieten oder Stadtteilen. Der Aufbau der Baumstruktur sollte we- 4 der in der Strukturierungstiefe noch bei der Wahl der Strukturierungskriterien beschränkt sein. Das 5 Beispiel einer Objektgliederung nach einer Baumstruktur zeigt Bild 4. 6 Bild 4: Beispiel eines Objektbaums
DWA-M 175-1 Juni 2018, Stand: 1. März 2025 Frist zur Stellungnahme: 31. Mai 2025 DWA-Regelwerk 21 4.5 Kosten 1 4.5.1 Vorbemerkung 2 Die Einführung und Anwendung eines Betriebsführungssystems verursachenverursacht Kosten. Diese 3 Kosten müssen vor Projektbeginn beziffert, von den zuständigen Gremien genehmigt und eingeplant 4 werden. Grundsätzlich sind einmalige und laufende Kosten zu unterscheiden. 5 4.5.2 Einmalige Kosten 6 Einmalige Kosten sind finanzielle Aufwendungen für die Anschaffung von Hard- und Software sowie 7 für die Bereitstellung von betriebseigenem Personal. HäufigGelegentlich entstehen auch Kosten durch 8 die Notwendigkeit externer Beratungsleistungen. 9 Kosten für Beratung 10 Unter Umständen ist es erforderlich, im Vorfeld des Projekts eine Organisations- und/oder Prozessbe- 11 ratung zu beauftragen. 12 Interne Projektkosten 13 Die Kosten für das eigene Personal sind zu berücksichtigen (siehe Abschnitt 5 „Systemeinführung“). In 14 der Einführungsphase ist im Vergleich zum StandardbetriebProduktivbetrieb mit höheren Personalkosten 15 zu rechnen. 16 Externe Projektkosten 17 Bei externer Unterstützung liegt in der Regel ein entsprechendes Angebot für die zu erbringenden 18 Leistungen vor. Sofern im Unternehmen bereits Daten (z. B. GIS- oder KIS-Daten) vorhanden sind, 19 müssen diese für das BFS bereitgestellt werden. Dies kann in Form einer Migration der Daten, einem 20 unmittelbaren Zugriff über Services oder der Einrichtung einer laufenden Synchronisation erfolgen. 21 Die Höhe der anfallenden Kosten ist vom Umfang der zu migrierenden oder zu synchronisierenden 22 Datensätze und der Kompatibilität der Daten abhängig. Häufig sind Anpassungs- und Konfigurations- 23 leistungen erforderlich. 24 In der Einführungsphase sind Schulungen der BFS-Anwender erforderlich. 25 Kosten für Hardware 26 Die Anwendung eines BFS erfordert für die Anschaffung zusätzlicher Hardware, wie z. B. IT- 27 Arbeitsplätze, Server, mobile Datenerfassungsgeräte oder Gerätehalterungen, finanzielle Aufwendun- 28 gen. Vorhandene Hardware muss gegebenenfalls modernisiert werden. 29 Kosten für Software 30 Neben den Kosten für die BFS-Software sind entsprechend der IT-Umgebung weitere finanzielle Auf- 31 wendungen beispielsweise für die Anschaffung von beispielsweise Datenbanken oder Schnittstellen 32 (z. B. zum GIS-System) zu berücksichtigen. 33 4.5.3 Laufende Kosten 34 Laufende Kosten sind finanzielle Aufwendungen, die durch den Betrieb eines BFS verursacht werden. 35 Das bedingt die Bereitstellung von betriebseigenem Personal. In der Regel entstehen Kosten durch 36 die Notwendigkeit weiterer externer Leistungen. 37 38
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