Politikmemorandum_2024_Web

www.dwa.de DWA-Politikmemorandum Zukunft der Wasserwirtschaft gestalten 2024 © ARochau/AdobeStock

DWA-Politikmemorandum 2024 Das Winterhochwasser 2023/2024 mahnt uns, dass wir unsere Bemühungen zur Klimafolgenanpassung planmäßig und konsequent fortsetzen müssen. Schließlich stehen seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt II deutlich weniger finanzielle Mittel, gerade auch für Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und für wichtige Transformationsvorhaben, zu Verfügung. Dabei kommt es gerade jetzt darauf an, dass wir aktiv handeln und die mit dem Klimawandel verbundenen Herausforderungen meistern. Die Sicherheitslage hat sich gegenüber dem Frühjahr 2023 in diesem Jahr nicht verbessert. Mit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel begann ein weiterer schrecklicher Krieg mit Potential für einen Flächenbrand, mindestens aber mit erheblichen Auswirkungen auf internationale Handelswege und damit Lieferketten. Spätestens seit dem akuten Fällmittelmangel 2022/2023 ist deutlich geworden, dass Lieferketten für die Aufgabenerfüllung in der Wasserwirtschaft relevant sind und wir eine Diskussion zur Frage brauchen, wie sichergestellt werden kann, dass notwendige Güter für die Leistungserbringung in der kritischen Infrastruktur dauerhaft bereitstehen. Mit der Novelle der EU-Kommunalabwasserrichtlinie sollte die Siedlungswasserwirtschaft in Europa mit anspruchsvollen Zielen nun neu geordnet werden. Erfolgreich kann dies nur gelingen, wenn alle Akteurinnen und Akteure ihre Beiträge leisten. Die deutsche Wasserwirtschaft strebt Energieneutralität und in einem weiteren Schritt Klimaneutralität an. Viele Anlagen sind aber langfristig auf Fremdenergiebezug angewiesen. Die Erzeugung und zur Verfügungstellung erneuerbarer Energien dort muss rechtlich begünstigt und administrativ vereinfacht werden und es braucht Flexibilität der Regelungen zur Erreichung von Neutralität, z. B. durch Ermöglichung der Beteiligung an EE-Produktion. Anspruchsvolle Vorgaben für einen zukunftsweisenden europäischen Gewässerschutz und zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie sind notwendig. Die Überwachungsmethodik zur Einhaltung dieser Vorgaben gehört jetzt vereinheitlicht, damit eine bessere europarechtliche Vergleichbarkeit der Anforderungen hergestellt wird. Eine erweiterte Produktverantwortung für Stoffe, die bei ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung Probleme in Gewässern verursachen, ist im EU-Trilogverfahren festgelegt worden. Nun muss sie verabschiedet und in nationales Recht umgesetzt werden, so dass die Produzenten und Inverkehrbringer dieser Stoffe eigene Anstrengungen unternehmen, um diese Gewässereinträge zu vermeiden indem sie an der Finanzierung von Maßnahmen auf Kläranlagen beteiligt werden. © EM80 / pixabay © DWA-Fotowettbewerb 2023 / Helge Alexander Lemmer © microgen / iStock

DWA-Politikmemorandum 2024 Die wasserbewusste Stadtentwicklung mit einer blaugrünen Infrastruktur muss als Leitbild einer modernen Stadtplanung flächendeckend umgesetzt und in Bauleitplanung und Raumordnung integriert werden. Die Vorsorge gegen Überflutungen, Dürre und Trockenheit erfordert einen besseren Wasserrückhalt in der Landschaft, die Regeneration des Landschaftswasserhaushalts und auch eine ökologische Gewässerentwicklung. Zentral ist zudem die Verminderung von Nutzungskonflikten. Die Anpassung an den Klimawandel und die Erhöhung der Resilienz ist jetzt unsere Pflichtaufgabe und darf nicht länger aufgrund von Personalengpässen oder von Finanzierungsfragen vertagt werden. Untätigkeit wird am Ende teurer. Die Politik muss den Rahmen für zeitnahe Umsetzungen schaffen. © Irslinger © BuGG © Andrea Arnold / Adobestock Dies bedeutet, dass es nicht nur bei der Entwicklung guter Strategien, wie einer Nationalen Wasserstrategie, einer Klimaanpassungsstrategie oder einer Nationalen KRITIS-Resilienzstrategie bleiben darf, zumal es häufig kein Erkenntnis- sondern aus verschiedenen Gründen ein Umsetzungsdefizit gibt. Der Erfolg bemisst sich am Ende allein an der Umsetzung. Es geht teilweise um existentielle Fragen, die wir angehen müssen. Mit dem diesjährigen Politikmemorandum trägt die DWA viele zentrale Forderungen aus den zurückliegenden Jahren erneut vor, weil zwar schon einiges erreicht wurde, mit Blick auf die dringender werdenden Herausforderungen aber noch zu wenig. Es gilt die Wasserwirtschaft gemeinsam zukunftsfähig zu gestalten und die Resilienz zu erhöhen. Dafür brauchen wir in der Wasserwirtschaft angemessene und teilweise neue Finanzierungswege und ausreichend Fachkräfte bei Betreibern, Planungsbüros und insbesondere den Behörden, um die Aufgabenerfüllung weiterhin auf hohem Niveau zu gewährleisten und generell die Lebensgrundlagen Wasser und Boden für die kommenden Generationen zu sichern. Eine an den Klimawandel angepasste Überflutungsvorsorge bedarf eines rechtlich verpflichtenden Starkregenrisikomanagements nach bundeseinheitlichen Bewertungsstandards, das in die Bauleitplanung eingebunden ist.

DWA-Politikmemorandum 2024 Priorität für Klimaschutz und Klimaanpassung erhöhen Bisherige Klimaschutzmaßnahmen reichen nicht aus. Wir müssen unsere Bemühungen für den Klimaschutz steigern. Die Wasserwirtschaft leistet ihren Beitrag durch den nachhaltigen Ausbau der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien, deren effizienten Einsatz sowie durch die Reduzierung von Lachgas- und Methanemissionen. In Deutschland und Europa sollten wir Vorbild sein, denn die weltweit mäßigen Fortschritte beim Schutz unseres Klimas erhöhen den Druck für Erfolge bei der Klimaanpassung erheblich. Wasser ist dabei eine zentrale Ressource, die phasenweise und örtlich im Übermaß vorhanden ist, dann aber über größere Zeiträume knapp wird. Im vergangenen Jahr fielen mit rund 958 Litern pro Quadratmeter über 20 Prozent mehr Niederschlag als in der Referenzperiode 1961 bis 1990 (789 l/m2). 2022 fielen im Jahresmittel in Deutschland 40 % weniger Niederschlag, bezogen auf die gleiche Referenzperiode. Dabei war 2022 nur eines von mehreren sehr trockenen Jahren. In einigen Bundesländern wie NRW war 2023 das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen 1881. Insbesondere in Ballungsräumen führen steigende Temperaturen zu zunehmenden Hitzewellen, die öfter Todesopfer fordern. Die Erkenntnis ist nicht neu: Wetterextreme nehmen zu! Flächendeckende Überflutungen, wie die zum Jahreswechsel 2023/2024 oder extreme Trockenheit wie in 2022, werden somit keine Ausnahmen bleiben. Überflutungsvorsorge nachdrücklich weiterverfolgen Das Winterhochwasser 2023/2024 war, anders als die Ereignisse 2021 in der Eifel oder 2002 an Elbe und 2013 an Elbe und Donau, nicht durch extrem hohe Pegel gekennzeichnet. Es handelte sich um ein Ereignis von erwartbarem Ausmaß, bei dem Verbesserungen aber auch Defizite in der Hochwasservorsorge deutlich geworden sind. Eindeutig bewährt haben sich Maßnahmen an Talsperren und Rückhalteräumen. Deiche haben ihre Aufgabe erfüllt, wenngleich sich Handlungsbedarf bei der Deichertüchtigung gezeigt hat, die konsequent fortgesetzt werden muss. Maßnahmen, für die im Nationalen Hochwasserschutzprogramm des Bundes seit 2016 100 Mio. Euro jährlich zur Verfügung stehen, müssen schneller umgesetzt werden. Zudem gehen Expert*innen bundesweit von einem jährlichen Wertzuwachs von 3 Prozent in Überschwemmungsgebieten oder Risikogebieten aus. Dies erhöht die Schäden im Ereignisfall und macht deutlich, dass absolute Bauverbote und Baubeschränkungen in diesen Gebieten notwendig sind und besser durchgesetzt werden müssen. Zur Reduktion der Risiken müssen Maßnahmen ergriffen werden: \ Einen vollständigen technischen Schutz gegen Überflutungen wird es nicht geben können. Für eine notwendige Risikominderung ist es besonders wichtig, die Vorsorge bereits mit dem Rückhalt in der Fläche zu beginnen. Ein naturnaher Landschaftswasserhaushalt mit speicherfähigen Böden und renaturierten oder reaktivierten Auen sollte geschaffen werden, weil damit nicht nur die Überflutungsvorsorge, sondern auch die Vorsorge gegen Trockenheit und Dürre und der Biodiversitätsschutz gestärkt wird. \ Der technische Überflutungsschutz in Form von Hochwasser-, Regenrückhaltebecken oder Deichen und Mauern ist flächendeckend auf den Stand der Technik zu bringen und auszubauen. Die dazu nötigen Genehmigungsverfahren sind zu vereinfachen und zu beschleunigen. Ein Starkregenrisikomanagement (SRRM) vergleichbar mit dem europarechtlich vorgegebenen Hochwasserrisikomanagement muss jetzt verbindlich im Wasserrecht geregelt und als zwingender Bestandteil in die Bauleitplanung eingebunden werden. \ Dem SRRM müssen Starkregengefahrenkarten auf Grundlage bundeseinheitlicher Bewertungsstandards zugrunde liegen, die für die Bevölkerung jederzeit „lesbar“ sind. \ Es braucht mehr Anreize zur Eigenvorsorge der Bürger und weitere Verbesserungen der Risikokommunikation gegenüber der Bevölkerung. Der Bau in überschwemmungsgefährdeten Gebieten sollte grundsätzlich vermieden werden. Mindestens sollte der Nachweis einer Elementarschadenversicherung für den Bau von Gebäuden in gefährdeten Gebieten verpflichtend werden. \ Das Katastrophenmanagement sollte regelmäßig überprüft und strukturell behördenübergreifend auf Bundes- und Landesebene fortentwickelt werden, wobei Ausstattung und Ausbildung der Einsatzkräfte auch in den Behörden -die immer wieder großen Einsatz gezeigt haben- verbessert werden muss. © Summit Art Creations/AdobeStock

DWA-Politikmemorandum 2024 An Dürre, Trockenheit und Niedrigwasser anpassen Wassermangel werden wir in Deutschland infolge von zunehmendem Extremwetter häufiger erleben. Spürbar wird dies für die Menschen durch vertrocknende Wälder, die keine Beiträge zum Klimaschutz mehr leisten können, Äcker, die wenig Erträge bringen, und Flüsse, die kaum Wasser führen und in denen die Schifffahrt erlahmt. Durch Trockenheit werden viele Umweltprobleme erheblich verstärkt und geschädigte Ökosysteme weiter geschwächt. Die Menschen sind auch direkt betroffen, indem die Trinkwasserversorgung unter Druck gerät, Kühlwasser für die Stromproduktion fehlt oder Ernteerträge in der Landwirtschaft beeinträchtigt sind. Konkrete Anpassungsstrategien mit einem sachgerechten Ausgleich der wichtigen Nutzungsinteressen untereinander und mit den Anforderungen der Ökosysteme müssen sich auf einen naturnahen Wasserhaushalt konzentrieren. \ Die Herstellung eines naturnahen Landschaftswasserhaushalts ist ein wesentlicher Schlüssel bei der Anpassung an zu viel oder zu wenig Wasser. Dazu bedarf es einer Verringerung der Flächenversiegelung sowie der Renaturierung und Wiedervernässung von Mooren oder Feuchtgebieten, der Schaffung von wasserrückhaltenden und wasserspeichernden Strukturen in Waldgebieten und in der Agrarlandschaft. Zudem müssen Gewässer ökologisch entwickelt werden, wozu entsprechende Flächen bereitgestellt werden müssen, damit z. B. durchgehend bewachsene Uferstreifen zur Kühlung der Gewässer entstehen. \ Der Aus- und Neubau von Wasserspeichern ist nicht nur für eine sachgerechte Überflutungsvorsorge, sondern in bestimmten Fällen auch für die Vorsorge gegen Trockenheit und Dürre notwendig. Ebenso sind abflussbremsende, wasserrückhaltende und versickerungsfördernde Maßnahmen erforderlich. Die Finanzierung dafür ist zu sichern, z. B. auch aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK). \ Wasserwiederverwendung muss als Instrument für die Bewässerung in der Landwirtschaft oder von Parks und Grünanlagen grundsätzlich flächendeckend zur Verfügung stehen, d. h. Flussgebiete oder Teile davon von vorneherein auszunehmen, ist nicht sachgerecht. Hygienische und ökologische Belange, wie auch ein besonderer Schutz der Trinkwassergewinnungs- oder Wasserschutzgebiete, müssen dabei sachgerecht sichergestellt werden. \ Eine Priorisierung von Nutzungen, einschließlich rechtlicher Vorgaben zur Regenwassernutzung und zur Wasserwiederverwendung im gewerblichen Bereich, ist notwendig. Im Bereich der landwirtschaftlichen Beregnung ist auf den Einsatz effizienter Bewässerungstechniken hinzuwirken. Die vorrangige Versorgung der Menschen mit Trinkwasser und für die persönliche Hygiene ist jederzeit sicherzustellen. \ Wir brauchen eine neue Art der Kommunikation, die Menschen für einen klimaangepassten Umgang mit unseren Wasserressourcen sensibilisiert, indem der ökonomische und soziale Wert eines intakten Landschaftswasserhaushalts deutlich gemacht wird. In Zeiten akuter Trockenheit müssen auch bislang erlaubnisfreie Gewässerbenutzungen unter das Bewirtschaftungsermessen gestellt werden können. Durch eine systematische und technisch gestützte Übersicht von Entnahmen kann einer Übernutzung von Grundwasserkörpern vorgebeugt werden. Wasserbewusste Umgestaltung unserer Siedlungen („Schwammstadt“) voranbringen Wenn wir zukünftig die Resilienz unserer Siedlungen erhöhen, Hitzetote vermeiden und unser Grundwasser besser schützen wollen, führt an der flächendeckenden wasserbewussten Entwicklung unserer urbanen Räume kein Weg vorbei. Der Ausbau einer blau-grünen Infrastruktur, umgangssprachlich oft als „Schwammstadt-Konzepte“ bezeichnet, ist ein wesentlicher Baustein im Rahmen der Überflutungsvorsorge und der Vorbeugung gegen die Auswirkungen von Hitze und Dürre und trägt erheblich zu einer attraktiven Gestaltung unserer Innenstädte und mehr Lebensqualität der Menschen bei. Bund und Länder müssen die administrativen, finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die flächendeckende Umsetzung der wasserbewussten Stadtentwicklung jetzt schaffen und vermeiden, dass in Zeiten knapper Kassen Wohnraum und veraltete © sawitreelyaon/AdobeStock

DWA-Politikmemorandum 2024 Infrastrukturen mit hohem Aufwand nach konventionellem Muster entstehen und damit Entwicklungschancen auf viele Jahre vertan werden. Dazu sind Transformationsvorgaben im Bau- und Planungsrecht sowie im Wasserrecht vorzusehen. \ In der geplanten Novelle des Baugesetzbuchs müssen u. a. Festsetzungsmöglichkeiten im Bebauungsplan zur Niederschlagswasserbewirtschaftung und nicht nur zur Hochwasservorsorge sowie zur Frei- und Grünflächenentwicklung zugunsten einer wasserbewussten Stadtentwicklung vorgesehen werden. Zudem braucht es eine Pflicht zum wassersensiblen Bauen im unbeplanten Innenbereich und ein kommunales Vorkaufsrecht zur Grünflächenerhaltung. Eine Mindestbegrünungspflicht sollte geprüft werden, die u. a. auch auf Dachflächen oder mit Fassadenbegrünungen nachgewiesen werden könnte. \ Eine grundsätzlich richtige bauliche Nachverdichtung im urbanen Raum muss in wasserbewusste Stadtentwicklungskonzepte eingebunden werden. Dazu braucht es auch eine Diskussion zu qualifizierten Freiflächenkonzepten, mit denen verschiedene Einzelaspekte zu einem Gesamtkonzept gebündelt werden könnten. \ Die Finanzierung muss von der Projektförderung auf eine langfristige Finanzierung umgestellt werden. Dazu sollte ein Teil des CO2-Preises verursachungsgerecht dafür bereitgestellt werden, aber auch Finanzierungsmöglichkeiten über Abwasserentgelte vorgesehen werden. \ Die wasserrechtlichen Vorgaben in Bezug auf die dezentrale Niederschlagswasserbewirtschaftung sollten bundeseinheitlich konkretisiert werden. Bei der Einführung von Abwassermanagementplänen sollten diese integrative Niederschlagswasserbewirtschaftungskonzepte einbeziehen. Ein verpflichtendes Starkregenrisikomanagement (SRRM) ist vorzusehen. \ Darüber hinaus sollte die Politik den konstruktiven Dialog und die Zusammenarbeit zwischen Architekt*innen und Bauingenieur*innen, Landschaftsökolog*innen, Stadt- und Landschaftsplaner*innen sowie Wasserwirtschaftler*innen und der Feuerwehr als maßgebliche Akteur*innen verstärkt unterstützen. Ressourcen und Lieferkettensicherheit in der Wasserwirtschaft schaffen Die Aufgabenerfüllung durch kritische Infrastrukturen wird in erheblicher Weise durch die globale Sicherheitslage und die einhergehenden wirtschaftlichen Auswirkungen auf Lieferketten und Ressourcenverfügbarkeit beeinflusst. Stark gestiegene Energiepreise, eine verhältnismäßig hohe Kostensteigerung bei Produkten und Dienstleistungen und unzuverlässige Lieferketten beeinträchtigen die Investitionstätigkeit und den Betrieb in der Wasserwirtschaft. Dies führt teilweise zu steigenden Abwasserentgelten und erschwert das Ziel, dass die Abwasserentsorgung als Daseinsvorsorgeleistung für die sozial schwächere Bevölkerung bezahlbar bleibt. Die Wasserwirtschaft hat sich zwar bislang gut auf die erschwerten Rahmenbedingungen eingestellt und erfüllt ihre Aufgaben, doch benötigt sie mehr Unterstützung und Hilfestellung, um gestiegene Herausforderungen zu meistern. Die Politik muss ihre Beiträge zur Erhöhung der Resilienz der Wasserwirtschaft als Teil der kritischen Infrastruktur leisten, damit der Gewässerschutz gewährleistet ist und zum anderen den Rahmen für eine bessere Nutzung der Ressourcen der Wasserwirtschaft gestalten. © Jarama/AdobeStock

DWA-Politikmemorandum 2024 Energieversorgung nachhaltig sicherstellen Mit einem Stromverbrauchsanteil von etwa 35 Prozent ist die Abwasserentsorgung der größte kommunale Energieverbraucher. Energiekosten machen derzeit mehr als ein Drittel der Betriebskosten im Rahmen der Abwasserentsorgung aus. Der europarechtlich geplante Ausbau der Kläranlagen mit weitergehenden Reinigungsstufen zur Spurenstoffelimination wird diesen Bedarf noch einmal deutlich erhöhen. Das anfallende Klärgas ist regenerative Energie, die mit Blockheizkraftwerken (BHKW) den Wärmebedarf der Anlagen fast vollständig und den Strombedarf kleinerer Anlagen bis zur Hälfte sowie bei größeren Kläranlagen weitgehend decken kann. Bei energetisch optimierter Verfahrenstechnik ist auf großen Anlagen sogar Energieneutralität erreichbar. Noch zu wenig wird die Abwasserwärme (Aquathermie) genutzt und damit die nachhaltige Energiegewinnung aus Kanalnetzen und am Ablauf der Kläranlage, die im Wege der kommunalen Wärmeplanung gute Beiträge zur Energiewende leisten könnte. \ Notwendig ist eine Vereinfachung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erzeugung erneuerbarer Energien zur Eigenversorgung, um Anreize richtig zu setzen. Eine Steuerpflicht ist hier kontraproduktiv. Der Stromtransport zwischen Anlagen der Abwasserwirtschaft darf nicht durch Netzentgelte belastet werden. \ Eine Nutzung der dezentralen und gut angebundenen Standorte wasserwirtschaftlicher Anlagen für die Erzeugung erneuerbarer Energien wie Biogaserzeugung, Abwasserwärmenutzung, Windkraft oder Photovoltaik sollte durch die Politik begünstigt werden. Bedarfe der Wasserwirtschaft zur anlagennahen Erzeugung von erneuerbaren Energien müssen in der Landesplanung Priorität erhalten. \ Es braucht Flexibilität der Regelungen zur Erreichung von Neutralität, z. B. durch Ermöglichung der Beteiligung an Produktion bzw. Nutzung erneuerbarer Energien. \ Fremdenergiebezug wird für viele Kläranlagen weiterhin notwendig sein. Die DWA entwickelt daher Empfehlungen zur Sicherstellung der Abwasserentsorgung bei Stromausfall und für ein sachgerechtes Risikomanagement. Rahmenbedingungen für Phosphorrückgewinnung verbessern Phosphor ist als kritischer Rohstoff eingestuft. Eine Kreislaufwirtschaft sollte deshalb mit Priorität aufgebaut werden. Die Klärschlammverordnung gibt hierzu vor, ab 2029 Phosphor zurückzugewinnen. Ob in der kurzen Zeit bis dahin ausreichend Rückgewinnungskapazitäten aufgebaut werden können, ist fraglich. Es gilt daher, mit Priorität alle Maßnahmen zu ergreifen, um in der kurzen Frist bis 2029 möglichst große Kapazitäten für eine Kreislaufführung von Phosphor zu schaffen. Da ein Teil der Kapazitätslücke bis dahin möglicherweise nicht geschlossen werden kann, gilt es gleichzeitig schon jetzt, Vorsorge dafür zu treffen und Planungssicherheit zu schaffen. \ Es bedarf einer raschen Klärung, dass Aufwendungen für die Phosphorrückgewinnung auch schon vor 2029 nach den landesrechtlichen Regelungen voll gebühren- bzw. entgeltfähig sind. \ Der Einsatz von Phosphorrezyklaten als Düngemittel muss im Düngerecht besser geregelt werden. Bei der Verwertung von aschehaltigen Düngemitteln spricht sich die DWA für eine Qualitätssicherung aus. \ Gleichzeitig ist es geboten, Kapazitäten der Aschezwischenlagerung bereits heute genehmigungsrechtlich und technisch vorzubereiten, um ab 2029 bedarfsgerecht Lagerkapazitäten verfügbar zu haben. Lieferkettensicherheit gewährleisten Die Fällmittelkrise im vergangenen Jahr hat deutlich gemacht, wie entscheidend Lieferkettensicherheit für die Aufgabenerfüllung in der Wasserwirtschaft und den zugehörigen Anlagen der kritischen Infrastruktur ist. Die Versorgungslage bei Fällmitteln zur Phosphorelimination bleibt unklar und nicht längerfristig planbar, obwohl Überschreitungen der rechtlichen Vorgaben in der Breite bislang ausgeblieben sind. Die Ursachen für die Fragilität der Versorgungslage liegen außerhalb des Einflussbereichs der Wasserwirtschaft. Ohne Fällmittel können die rechtlichen Vorgaben für die Phosphorelimination nicht eingehalten werden. Daher führt die DWA dazu erneut eine Umfrage zur Anpassung an die neue Situation bei den Betreibern durch, um dazu beizutragen, dass mangelbedingte Gewässerbelastungen weiterhin ausbleiben. Abhängigkeiten zeigen sich nicht nur bei Fällmitteln, sondern auch in anderen Bereichen, wie z. B. E/MSR-Technik, wenn auch nicht so drastisch. Auch nachdem der akute Mangel kaum noch spürbar ist, darf die Versorgungslage nicht als dauerhaft stabil eingeschätzt werden. Eine weitere akute Mangelphase ist nicht auszuschließen. © aFotostock/AdobeStock

DWA-Politikmemorandum 2024 \ Gewässerschutz hat Priorität und gelingt auf absehbare Zeit nur, wenn ausreichend Fällmittel verfügbar sind. Die Bundesregierung muss die Produktion und Beschaffung der notwendigen Betriebsmittel besser unterstützen. Dabei ist die Primärproduktion zu stärken, d. h. dass die Bedingungen für die Industrie in Deutschland so gestaltet werden, dass systemrelevante Produkte sicher zur Verfügung gestellt werden können. \ Betreiber benötigen Unterstützung z. B. durch Hilfestellung bei Umstellungen auf eine biologische Phosphorelimination wo möglich und sinnvoll oder durch Forschung zur Weiterentwicklung alternativer Verfahren. Die Politik kann mit gezielter Förderung helfen. \ Für den Fall einer weiteren Verschlechterung der Rahmenbedingungen müssen die Länder erstens den Transfer von Fällmitteln oder die Abgabe an andere Betriebe ermöglichen, damit vulnerable Gewässer zuerst geschützt werden können und zweitens eine Priorisierung im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung als Notfallkonzept vornehmen. \ Aus Sicht der DWA braucht es zudem für Fälle der unvermeidbaren Überschreitungen von Vorgaben (weiterhin) einen Schutz der Betreiber vor Sanktionen bzw. drastischen Erhöhungen von Zahlungen der Abwasserabgabe. Personalressourcen erschließen und sichern, Bürokratie abbauen Sicherheit und Resilienz in der Wasserwirtschaft kann nicht allein durch regulatorische Weichenstellungen erreicht werden, sondern bedarf einer kontinuierlichen Umsetzung in der Praxis durch ausreichend qualifizierte Fachkräfte bei den Betreibern, Planer*innen und Behörden. Der Fachkräftemangel ist jedoch auch in der Wasserwirtschaft weiterhin sehr spürbar und gefährdet gefährdet zunehmend die Aufgabenerfüllung. Die DWA unterstützt hier mit gezielten Projekten und Initiativen wie z.B. „Wasser, alles klar“, fordert aber eine Bildungs-, Ausbildungs-, Arbeitsmarkt- und Personalpolitik ein, die zukünftig für ausreichend qualifizierte Fachkräfte in der Wasserwirtschaft Sorge trägt. Fremdenfeindlichkeit, insbesondere durch die extreme Rechte, erschwert die Fachkräftegewinnung aus dem In- und Ausland ebenso wie langwierige bürokratische Prozesse, die verschlankt werden müssen. \ Es braucht eine nationale Fachkräfteoffensive für die Wasserwirtschaft, die Umweltverwaltungen und die Planungsbüros, die von Bund, Ländern und Verbänden gemeinsam getragen wird. EU-Kommunalabwasserrichtlinie weiterentwickeln zeitnah verabschieden und umsetzen Die DWA setzt sich für eine zukunftsweisende Weiterentwicklung der europäischen Kommunalabwasserrichtlinie (91/271/EWG, UWWTD oder KARl.) ein. Dazu sollten die aktuellen Trilogverhandlungen zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament mit einem sachgerechten Kompromiss abgeschlossen und die Richtlinie noch vor den Europawahlen verabschiedet werden. Inhaltlich müssen die neuen Regelungen anspruchsvoll aber mit angemessenem Aufwand umsetzbar sein, damit dadurch auch zukünftig gute Beiträge zur Reinhaltung der Gewässer und zur Erreichung des guten Gewässerzustands nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie geleistet werden. Die Umsetzung der KARl. bedeutet erhebliche Investitionen, die zusätzlich zur Erneuerung und Sanierung der abwasserwirtschaftlichen Infrastruktur gestemmt werden müssen. Hier braucht es Finanzierungskonzepte, die den Herausforderungen angemessen sind, wie Förderprogramme oder zinsverbilligte Darlehen. \ Schädliche Stoffeinträge in den Wasserkreislauf gilt es zu vermeiden. Vermeidung ist grundsätzlich effektiver und kostengünstiger als Reduzierung durch Elimination und muss daher Priorität haben. Für unvermeidbare belastende Einträge ist eine lenkende Beteiligung an den Kosten der Elimination mit einem ganzheitlichen Blick auf Produktionsketten und Eintragspfade unerlässlich. Die Entwicklung und Implementierung einer erweiterten Herstellerverantwortung fü r Stoffe, die im Wasserkreislauf Probleme bereiten, ist notwendig und muss mit Vorgaben zur Spurenstoffelimination verknü pft sein. \ Weitergehende sog. vierte Reinigungsstufen zur Spurenstoffelimination auf Kläranlagen nachzurüsten, benötigt ausreichend Zeit. Sie sind im Rahmen eines risikobasierten Ansatzes dort vorzusehen, wo sie gewä sser- und nutzungsbezogen einen substanziellen Beitrag zum Gewä sserschutz leisten. Nur große Anlagen damit auszurüsten, wird dem Problem nicht gerecht. \ Der deutsche Sonderweg bei der Ü berwachungsmethodik zur Einhaltung der Vorgaben für Stickstoff (Nges) und Phosphor (Pges) muss jetzt vereinheitlicht werden, damit eine bessere europarechtliche Vergleichbarkeit der Anforderungen hergestellt wird. Dies bedeutet, dass eine 24-hMischprobe wie auch vom Europaparlament gefordert, in Deutschland eingeführt und die qualifizierte Stichprobe sowie die 2-h-Mischrobe abgeschafft werden müssen. Dazu legt die DWA ein ergänzendes Positionspapier vor. \ Beim Niederschlagswasser müssen die gewässer- schützenden Vorgaben zu den Mischwasserü berlä ufen den Bezug auf das mitentlastete Schmutzwasservolumen nehmen. \ Die diskutierten Vorgaben zu Energieneutralität sind herausfordernd. Insbesondere kleinere Kläranlagen werden Energieneutralitä t nur dann erreichen, wenn sie ihren Energiebedarf mittels regenerativer Stromerzeugung (zumeist durch Windkraft oder Photovoltaik) decken. Dabei sollte es den Betreibern freigestellt bleiben, ob sie den Strom vor Ort erzeugen, das heißt auf der Anlage selbst, oder an anderer Stelle, ggf. im Wege interkommunaler Kooperation oder ÖPP. Die neue Richtlinie sieht diese Möglichkeiten zwar vor. Sie müssen aber auch bei der Umsetzung zum Tragen kommen. Die DWA hat zum Entwurf der EU-Kommission vom 26.10.2022 eine ausfü hrliche Stellungnahme vorgelegt, die unter www.dwa.de/stellungnahmen eingesehen werden kann.

DWA-Politikmemorandum 2024 Zahlen und Fakten Wasserwirtschaft Beschäftigte: ca. 250.000; davon rd. 90.000 Personen in den Betrieben der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung1, Trinkwasserverbrauch1 (durchschnittlich pro Person und Tag): 128 Liter Anschlussgrad Trinkwasserversorgung1: 99 % Schmutzwasser in öffentlichen Kläranlagen1 (Liter durchschnittlich pro Einwohnerwert und Tag): 122 Liter Anschlussgrad Kanalisation1: 97 % Kosten Abwasserbeseitigung2 (für einen durchschnittlichen Haushalt pro Tag): 37 Cent Investitionen im Abwasserbereich mindestens 4,5 Mrd. € pro Jahr1, davon \ schätzungsweise knapp ein Drittel in Abwasserbehandlung (Kläranlagen) und \ gut zwei Drittel in Abwasserableitung (Kanalisation). Gewässer – Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland 27 Mrd. € sind seit 2010 für die Umsetzung der WRRL angefallen, bis zur Umsetzung der Ziele in allen Wasserkörpern sind zusätzlich schätzungsweise weitere 30 Mrd. € erforderlich.8 Oberflächengewässer (ohne ubiquitäre Stoffe, wie Quecksilber oder PAK) guter chemischer Zustand3 84 % (Mit ubiquitären Stoffen weist kein Gewässer einen guten chemischen Zustand auf.) sehr guter oder guter ökologischer Zustand der Flüsse3 13 % sehr guter oder guter ökologischer Zustand der Seen3 20 % Erheblich veränderte und künstliche Gewässer: 35 % Oberflächenwasserkörper erheblich verändert 17 % künstlich eingestuft3 Stickstoffeinträge in die Oberflächengewässer4: \ ca. 20 % aus Punktquellen \ ca. 80 % aus diffusen Quellen © top images/AdobeStock

DWA-Politikmemorandum 2024 32,2 % 33,1 % 14,8 % 3,4 % 2,8 % 13,6 % erverteilung des Kanalnetzes (Hochrechnung) 0 bis 25 Jahre 26 bis 50 Jahre 51 bis 75 Jahre 76 bis 100 Jahre > 100 Jahre unbekannt Abbildung zeigt die Altersverteilung der Kanalnetze7 Grundwasser4 \ 95 % guter mengenmäßiger Zustand \ 67 % guter chemischer Zustand \ 33 % der Grundwasserkörper sind – vorwiegend aufgrund deutlicher bis sehr hoher Nitratbelastung, teilweise aufgrund von Belastungen durch Pflanzenschutzmittel- in einem schlechten chemischen Zustand \ Mehr als 70 % des Trinkwassers in Deutschland werden aus Grundwasser gewonnen oder mit Grundwasser angereichert Energie-und Wasserwirtschaft Energiegewinnung aus Wasserkraftanlagen (ohne Speicher)5 \ ca. 7.300 Standorte produzieren etwa 18 TWh Strom pro Jahr \ 400 Standorte erzeugen ca. 86 % des Stroms \ ca. 6.900 Anlagen gelten als Kleinwasserkraftanlagen unter 1 MW Stromproduktion. In Kläranlagen wird ca. 1,5 TWh Strom aus Klärgas erzeugt1 Boden1 Flächenverbrauch: Siedlungs- und Verkehrsfläche wächst jeden Tag um 55 Hektar Abwasserbeseitigung Abwasserbehandlung1 Anzahl kommunaler Kläranlagen: ca. 8.891 Ausbaugröße: 152 Mio. Einwohnerwerte (E) Wesentlicher Abwasserparameter Mittlere Eliminationsrate6 Chemischer Sauerstoffbedarf6 96 % Stickstoff 84 % Phosphor 94 % Kanalisation Länge öffentliche Kanalisation1: 608.364 km Durchschnittliches Kanalnetzalter7: rd. 37 Jahre Jahresabwassermenge1: ca. 9 Mrd m3 pro Jahr Länge privater Abwasserleitungen: geschätzt über 1 Mio. km 32,2 % 33,1 % 14,8 % 3,4 % 2,8 % 13,6 % Alterverteilung des Kanalnetzes (Hochrechnung) 0 bis 25 Jahre 26 bis 50 Jahre 51 bis 75 Jahre 76 bis 100 Jahre > 100 Jahre unbekannt © malp / AdobeStock

DWA-Politikmemorandum 2024 Abfallwirtschaft1 Beschäftigte: ca. 190.000, davon rd. 60.000 Personen in den Betrieben der Abfallbehandlung und -beseitigung Abfallaufkommen gesamt: 414 Mio. T pro Jahr Davon Bau- und Abbruchabfälle (inkl. Boden, Steine und Baggergut) rd. 230 Mio. T pro Jahr Siedlungsabfälle (haushaltstypische) rd. 46 Mio. T pro Jahr Anzahl Abfallanlagen1: Anzahl Deponien: 1.001 Anzahl Müllverbrennungsanlagen: 159 Klärschlamm1 Klärschlammentsorgung insgesamt rd. 1,67 Mio. T Trockenmasse Davon thermische Entsorgung rd. 1,34 Mio. T Trockenmasse (mehr als 80 %) Quellen: 1 DESTATIS 2 Branchenbild der Deutschen Wasserwirtschaft 2020 3 Die Wasserrahmenrichtlinie Gewässer in Deutschland 2021 Fortschritte und Herausforderungen 4 Umweltbundesamt (UBA) 5 Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke 6 35. DWA-Leistungsnachweis kommunaler Kläranlagen 2022 7 DWA-Umfrage Zustand der Kanalisation in Deutschland 2020 8 LAWA, 2021 Ergänzend zu diesem Politikmemorandum hat die DWA verschiedenen Positionspapiere vorgelegt, die unter www.dwa.info/positionen zur Verfügung stehen.

www.dwa.de Die DWA verfügt über ein breites Netzwerk von Fachleuten und versteht sich in Deutschland auch als Fürsprecher für die wasserwirtschaftliche Infrastruktur. In den Bereichen der Gewässerentwicklung und Unterhaltung sowie im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft befasst sie sich intensiv mit den Auswirkungen des Klimawandels und berät Kommunen z. B. mit dem Hochwasseraudit. Für die Abwasserentsorgung strebt sie nach einer kontinuierlichen Verbesserung der hohen Leistungsstandards zu günstigen Entgelten und setzt sich für das Technische Sicherheitsmanagement ein. Weiterbildung und Fortbildung im Einklang mit der Fortentwicklung des Standes der Technik und dem technischen Regelwerk sind die Kernkompetenzen der DWA. Auf dieser Grundlage führt sie den Dialog mit der Politik. Stand: März 2024 In der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) engagieren sich 14.000 Mitglieder z. B. aus den Betrieben der Wasser- und Abfallwirtschaft, aus Kommunen oder der Industrie, von Verbänden und Universitäten sowie aus Ingenieurbüros oder Umweltbehörden. Die Mitglieder verfolgen in der DWA das gemeinsame Ziel, die Wasser- und Abfallwirtschaft zu fördern und Impulsgeber für eine nachhaltige Entwicklung zu sein. Die Vereinigung trägt mit ihrem technischen Regelwerk und ihrer Bildungsarbeit zu dem erreichten hohen Umweltniveau in Deutschland bei.

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