Viele Unternehmen gehen mit Stoffen um, die im Falle eines unerwünschten Austritts in die Umwelt große Gefährdungen darstellen können. Schäden und Mängel sowie fehlerhafte Betriebsweisen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen haben in der Vergangenheit immer wieder Umweltschäden verursacht. Seit Jahrzehnten existieren deshalb in Deutschland gesetzliche Vorschriften auf Bundes- und Länderebene zum Schutz des Bodens, des Grundwassers und der Oberflächengewässer vor Verunreinigungen. Die DWA hat es sich zur Aufgabe gemacht bundeseinheitliche technische und organisatorische Regelungen zu erarbeiten - die Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) - , die die gesetzlichen Anforderungen des WHG und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ausfüllen.
Am 1. August 2017 ist die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt I, Nr. 22, 21. April 2017, Seite 905-955). Die Verordnung dient zum Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen. Damit werden die bisher geltenden entsprechenden Verordnungen der Länder (VAwS) abgelöst. Die AwSV enthält eine Reihe von neuen rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf die Einstufung wassergefährdender Stoffe und Gemische, die Überwachung und Dokumentation sowie technischen Voraussetzungen an den Umgang mit solchen Stoffen und Gemischen. Die Verordnung regelt alle Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird: vom privaten Heizölbehälter über Tankstellen, Raffinerie, Galvanikanlagen bis zu Biogasanlagen.
Damit sind auch die Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) der DWA, die das gesetzliche Anforderungsniveau konkretisieren, entsprechend anzupassen. Um die maßgeblich betroffenen TRwS möglichst zeitnah zur AwSV in aktualisierter Fassung vorzulegen, ist die Überarbeitung verschiedener TRwS bereits aufgenommen worden.
Als geeignet geltende Anlagenteile bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat im WHG und in der AwSV bestimmt, dass bei Einhaltung bestimmter Rechtsnormen, bestimmte Anlagenteile in Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe als geeignet gelten. An den DWA-Fachausschuss „Wassergefährdende Stoffe“ (IG-6) wurde die Bitte herangetragen, hierzu eine weitergehende Hilfestellung in den als allgemein anerkannte Regeln der Technik geltenden Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) zu geben. Der FA IG-6 hat daher beschlossen, in allen TRwS statt des bisherigen Abschnittes 3.2, eine Hilfestellung in Form eines informativen Anhangs zu geben, unter welchen Umständen gemäß § 63 WHG und AwSV Anlagenteile geeignet sind. Der informative Anhang ist beigefügt dargestellt. zur PDF-Datei
Arbeitsbericht "Nachträgliche Umwallung von bestehenden landwirtschaftlichen Biogasanlagen"
Nachdem der Weißdruck der TRwS-793-1 “Biogasanlagen - Teil 1: Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft“ im März 2021 veröffentlicht worden ist, hat die Arbeitsgruppe AG IG-6.15 „TRwS Biogasanlagen“ die Arbeiten zu Teil 2 der TRwS 793 (bestehende Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft) aufgenommen.
Gemäß AwSV wird gefordert, dass bestehende Biogasanlagen mit Gärsubstraten ausschließlich landwirtschaftlicher Herkunft bis zum 1. August 2022 mit einer Umwallung zu versehen sind. Da die Bearbeitung einschließlich der Mitwirkungsmöglichkeiten der Fachöffentlichkeit nach Veröffentlichung des Gelbdrucks der TRwS 793-2 noch einige Zeit dauern wird, möchte die Arbeitsgruppe in einem Arbeitsbericht ihre Vorstellungen im Hinblick auf die nachträgliche Umwallung darstellen.
Der Arbeitsbericht ist auch in der DWA-Verbandszeitschrift „Korrespondenz Abwasser“ Ausgabe 09/2022 erschienen.
Hinweise zur Anwendung der VDI-Richtlinie 6230 Blatt 1 „Messung der Flüssigkeitsdichtheit mit Luftprüfsystemen“
Arbeitsbericht des DWA- Fachausschusses IG-6 „Wassergefährdende Stoffe“ und seinen Arbeitsgruppen DWA-IG-6.2 „Ausführung von Dichtflächen“, DWA-IG-6.5 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“, DWA-IG-6.6 „Tankstellen für Schienenfahrzeuge“ und DWA-IG-6.7 „Allgemeine Technischen Regelungen“
Vom VDI e. V. wurde die Richtlinie VDI 6230 Blatt 1 „Messung der Flüssigkeitsdichtheit mit Luftprüfsystemen“ mit Ausgabe August 2024 veröffentlicht. Da mit dieser Richtlinie auch Themen aus den Arbeitsgebieten der o. a. Gremien berührt werden, sollen einige ergänzende Hinweise zur Anwendung der VDI-Richtlinie gegeben werden.
Bis zum Erscheinen des Arbeitsberichtes in der DWA-Verbandszeitschrift „Korrespondenz Abwasser“ kann der Arbeitsbericht auf der DWA-Homepage eingesehen werden.
Fachliche Stellungnahme zur technischen Eignung von Anlagenteilen von bereits in Betrieb befindlichen Tankstellen bei der Verwendung von paraffinischen Diesel-kraftstoffen nach DIN EN 15940
Arbeitsbericht der DWA-Arbeitsgruppe IG-6.5 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“
Mit Aufnahme von paraffinischen Kraftstoffen gemäß DIN EN 15940 (z. B. „HVO“, „XTL“) in die 10. BImSchV dürfen diese Kraftstoffe seit Ende Mai 2024 an öffentlichen Tankstellen angeboten werden. Verschiedene Betreiber möchten hiervon Gebrauch machen. Der Arbeitsbericht soll eine Hilfestellung geben, welche technischen Nachweise im Einzelfall vorliegen müssen, um von einer Eignung der einzelnen Anlagenteilen an bereits in Betrieb befindlichen Tankstellen für z. B. Eignungsfeststellungen ausgehen zu können.
Bis zum Erscheinen des Arbeitsberichtes in der DWA-Verbandszeitschrift „Korrespondenz Abwasser“ kann der Arbeitsbericht auf der DWA-Homepage eingesehen werden.
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