Audit Überflutungsvorsorge

Hochwasser und Starkregen.
Flutschäden minimieren. Infrastruktur schützen.

Wozu Audit Überflutungsvorsorge?

Das Audit ist ein guter Anlass, Ihren Status der Vorsorge auf den Prüfstand zu stellen und zwar unabhängig von einem konkreten Überflutungs- oder Starkregenereignis. So ist es leichter, ohne Zeitdruck und ohne die Belastung aktueller Befindlichkeiten über die Hochwasservorsorge vor Ort zu diskutieren und zu einem breiten Konsens zu kommen.

Das Audit versetzt die örtlichen Entscheider aber auch die potentiell betroffenen Bürgerinnen und Bürger in die Lage, den Status der Hochwasservorsorge aus ihrer Perspektive zu prüfen, zu bewerten und daraus Prioritäten zum weiteren Handeln abzuleiten. Das Audit kümmert sich dabei nicht nur um die Hochwasservorsorge vor Flusshochwasser sondern auch um das Risiko von lokalen Starkregen mit Überflutungsfolgen (Sturzfluten). Gerade aus der kommunalen Perspektive ist diese Vorsorge erfahrungsgemäß von ebenso großer Bedeutung für die örtliche Gefahrenabwehr.

Informationsbroschüre Audit

Ansprechpartner
Dipl.-Geogr. Dirk Barion
Fachreferent
Tel: +49 2242 872-161
Fax: +49 2242 872-184

Nutzen für Kommunen, Verbände und Betriebe

  • Reduzierung von Schäden oder Schadenspotenzialen
  • Klärung lokaler Umsetzungsmöglichkeiten der europäischen Hochwasser-Risikomanagement-Richtlinie
  • Erleichterung der Priorisierung von Maßnahmen
  • Verbesserung der Regional- und Städteplanung
  • Einsparungen durch gezielten Mitteleinsatz
  • Visualisierung des Vorsorgestands mit Hilfe der Hochwasservorsorgeampeln
  • Vernetzung der Auditierten
  • Unterstützung der Verantwortlichen in Politik und Verwaltung gegenüber Betroffenen und Öffentlichkeit
Grafik über Einordnung des Starkregens
@ T.Schmitt und M.Krüger

Was ist ein Zwischenaudit?

Zielgruppe: Bereits erfolgreich Auditierte

Zeitraum: 3 Jahre nach dem eigentlichen Audit und somit 3 Jahre vor der Reauditierung.

Ziel: Eine geführte Selbstkontrolle sowie ein validiertes Feedback von neutralen Dritten über die Umsetzung der geplanten Maßnahmen und den Erfolg der eingeschlagenen strategischen Vorsorge-Ausrichtung.

Inhalt: Das Zwischenaudit fokussiert sich inhaltlich auf diejenigen Maßnahmen, die im Maßnahmenkatalog beim „Hauptaudit“ festgehalten wurden. Dazu erörtert ein Auditor für einen Tag mit einem oder mehreren Vertretern der Gemeinde vor Ort den Katalog der Maßnahmen im Detail und begutachtet die Art der Umsetzung. Dabei werden inhaltlich die Vorgehensweisen begonnener Maßnahmen in ihren nachprüfbaren oder messbaren Wirkungen betrachtet und ggf. gemeinsam im Falle von Defiziten nach geeigneten Möglichkeiten einer Nachbesserung gesucht. Zusätzlich sollen alle Vorsorgebereiche nochmals diskutiert werden, um mögliche neue Handlungsoptionen zu finden, die ggf. im vorangegangenen Audit noch nicht als umsetzbar erschienen (z.B. Nutzung von Hochwassergefahren Karten (HGK) oder Hochwasserrisikokarten (HRK), oder Starkregen-Abfluss-Analysen, die zuvor noch nicht verfügbar waren).

Zeitaufwand: Veranschlagen Sie ungefähr einen Tag vor Ort und ca. je einen halben Tag Vor- und Nachbereitung durch den Auditor.

Interesse? Dann schicken Sie eine Mail an audit@dwa.de

Arbeitsschwerpunkte Überflutungsvorsorge

Nach der Hochwasser- und Starkregenkatastrophe in Rheinland-Pfalz und NRW wird das Thema wieder auf vielen Schreibtischen in Städten, Dörfern und Gemeinden landen. Inzwischen weiß jeder, die vermeintliche Sicherheit aufgrund der geografischen Lage weitab eines Flusses trügt. Starkregenereignisse setzen zunehmend mit großen Schäden auch diese Städte und Dörfer unter Wasser. Da stellt sich die zentrale Frage: Wie gut sind Sie als Verwaltung auf Überflutungen und Starkregen vorbereitet? Wie gut kommen Sie Ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Bürgern nach?

DWA-Audit Hochwasser

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Fördermöglichkeiten in den Ländern

Bayern fördert DWA-Hochwasser Audit mit 75 Prozent

Bayern fördert das Audit im Rahmen der Hochwasserrisikomanagementpläne nun dauerhaft!

Bayerische Kommunen können ihre Hochwasservorsorge seit Anfang November 2016 äußerst günstig optimieren. Das bayerische Umweltministerium fördert Kommunen, die zur Verbesserung der Hochwasservorsorge das DWA-Audit Hochwasser „Überflutungen und Starkregen“ nutzen, mit einem Fördersatz von 75 Prozent.

Der Freistaat Bayern plant, das DWA-Audit zur Hochwasservorsorge zu einem Kernelement des Hochwasserrisikomanagements zu machen. Die Kommunen werden in Kürze über die Förderhöhe und die Förderbedingungen informiert. Erste Anlaufstelle für interessierte Kommunen sind die 17 Wasserwirtschaftsämter, die regional für die Kommunen zuständig sind.

Bayern

Ein gelungenes Beispiel aus der Praxis

Die Gemeinde Moos aus Niederbayern hat das Hochwasseraudit im September 2013 bei sich durchgeführt. Ihre Erfahrungen damit hat sie dankenswerterweise öffentlich gemacht.

Hier einige interessante externe Links:

Auditbericht (PDF)
Zeitungsbericht (PDF)

Hessen

Hessen fördert Hochwassermanagement mit bis zu 85 Prozent

In Hessen besteht die Möglichkeit der Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwassermanagements - dazu zählen laut Umweltministerium das DWA-Audit Hochwasser sowie andere Audits, die nach Muster des Merkblatts DWA-M 551 ablaufen.

Im Förderantrag ist entsprechend auf Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 35 vom 25. August 2008, Seite 2270, Ziffer 2.2.10 Bezug zu nehmen (Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz). Näheres: siehe externer Link.

Die Förderung des DWA-Audits ist nach Punkt 5.1 förderfähig in der Regel zwischen 65 und 85 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Bei kommunalen Empfängern richtet sich die Höhe der Zuwendung nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und nach ihrer Stellung im Finanz- und Lastenausgleich (§§ 33 und 41 des Finanzausgleichsgesetzes).

Externer Link

Saarland

Das Saarland unterstützt die Kommunen mit bis zu 90 Prozent

Das Saarland unterstützt mit seiner Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Hochwasser- und Starkregenrisikomanagements (FRL-HWS), die am 01. Mai 2019 in Kraft getreten ist, Gemeinden und Kommunen bei Maßnahmen zum Hochwasserschutz. Das DWA-Audit Hochwasser wird ausdrücklich genannt.

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen

Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt unterstützt Kommunen mit bis zu 80 Prozent

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt mit der Förderrichtlinie Kommunaler Hochwasserschutz, die am 8.12.2015 in Kraft getreten ist, Gemeinden und Kommunen bei Maßnahmen zum Hochwasserschutz. Das DWA-Audit Hochwasser wird ausdrücklich genannt.

Mit dieser Richtlinie werden 20 Millionen Euro EFRE-Mittel bereitgestellt. Bis zu 80 % Förderung gibt es bei Maßnahmen des Hochwasserschutzes und der Vorsorge, der Ausstattung der Wasserwehren sowie bei der Erarbeitung von Konzepten und Planungen (Audit Hochwasser!)

PDF-Datei

Zwischenaudit Erfurt

Erstmals hat die DWA eine Kommune digital auditiert. Das Zwischenaudit Überflutungsvorsorge in Erfurt konnte wegen Corona nicht vor Ort stattfinden. Das Gespräch mit den Verwaltungsfachleuten und Vertretern von Bürgerinitiativen wurde mit Hilfe von Videotechnik online geführt. Ziel des Audits war es zu analysieren, wie gut Erfurt in der nicht-technischen Hochwasservorsorge weitergekommen ist und an welchen Stellen noch „nachjustiert“ werden sollte. Bewertet wurde der Ist-Zustand anhand von 35 Indikatoren aus den Bereichen Flächenvorsorge, Bauvorsorge, Risikovorsorge und Verhaltensvorsorge. Dirk Barion, Leiter der DWA-Auditierungsstelle: "Mit dem ersten Online-Audit sind wir sehr zufrieden. Wenn auch nur virtuell, aber alle für den Überflutungsschutz relevanten kommunalen Akteure saßen mit am Tisch." Die Ergebnisse des Zwischenaudits sollen Ende November 2020 vorliegen.

Zwischenaudit Erfurt

Audit Gemeinde Schwarzach

"Wie sich Kommunen gegen Sturzfluten und Überschwemmungen wappnen können", lautete das Thema des zweitägigen Seminars im Sitzungssaal des LangHauses in Stadtschwarzach am 19./20. Februar 2019. Unter der Regie der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) trafen sich Bürgermeister Volker Schmitt und seine Mitarbeiter Norbert Filbig und Lena Lempert, die Ratsmitglieder Johanna Sendner und Pater Christoph Gerhard mit Dieter Hauck vom Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Peter Schwappach von der Regierung von Unterfranken und Jürgen Link vom Landratsamt Kitzingen.

Audit Gemeinde Rödelsee

Die Gemeinde Rödelsee hat das Hochwasseraudit am 24. / 25. September 2020 erfolgreich bestanden. Das Audit bezieht sich auf alle Handlungsfelder der Hochwasservorsorge, sowohl für Bachhochwasser als auch für urbane Sturzfluten infolge von Starkregen. Der technischen Hochwasserschutz wird dabei nicht behandelt.

Zu diesem Audit hat die Gemeinde Rödelsee eine Pressemitteilung herausgeben.

Audit Gemeinde Roedelsee
Wirtschaft / Recht / Digitalisierung

Wie funktioniert das Audit?

Das Audit beginnt mit einem Antrag einer interessierten Kommune bzw. eines Verbandes bei der DWA-Bundesgeschäftsstelle. Die DWA benennt zwei Auditoren/innen, die mit der Durchführung des Audits im Namen der DWA beauftragt werden. Die Auditoren sind Fachleute aus der Praxis, die über ausgewiesene Kenntnisse in allen maßgebenden Belangen der Hochwasservorsorge verfügen.

Wie funktioniert das Audit?

Die Auditoren führen ein Vorgespräch zur Abstimmung über Rahmen und Zielsetzung des Audits. Auf dieser Grundlage wird die Kommune in die Lage versetzt, sich sach- und fachgerecht auf das Audit vorzubereiten. Der Audittermin vor Ort dauert in der Regel zwei Tage. Dabei gehen die Auditoren gemeinsam mit den Vertretern der auditierten Kommune, bzw. des Verbandes, den im Merkblatt DWA-M 551 Audit „Hochwasser – wie gut sind wir vorbereitet“ (Dezember 2010) niedergelegten Katalog der Merkmale und Indikatoren zur Bewertung der Hochwasservorsorge durch.

Wie funktioniert das Audit?

Sie kommen dabei zu einer Einordnung des dokumentierten Status der Hochwasservorsorge, jeweils getrennt für die Zielebenen Flusshochwasser und Sturzfluten. Projekte, die sich bereits in Vorbereitung befinden, gehen mit der halben Punktzahl in die Bewertung ein. In der Regel werden alle Fragen beim Audit abschließend bewertet.

Inhalt des Audits

Das Audit stellt die Informationslage aller Beteiligten über die Risiken und die möglichen Maßnahmen zu ihrer Verminderung in den Mittelpunkt. Bewertet wird nicht der Status der Risiken sondern die Güte der Information über die Risiken. Gut informierte Entscheider und gut informierte Bürgerinnen und Bürger werden langfristig die richtigen Entscheidungen treffen, wenn ihnen plausible und angemessene Lösungen für ihr Problem angeboten werden. Die Bewertung des aktuellen Vorsorgestatus ist insofern nur der Einstieg in eine andauernde Auseinandersetzung mit dem Thema des örtlichen Hochwasserrisikos.

Inhalt des Audits

Weitere inhaltliche Eckpunkte sind:

  • Bezugsraum des Audits ist die Risiko- und Verantwortungsgemeinschaft einer Kommune oder eines Verbandes ungeachtet tatsächlicher Sach- und Fachzuständigkeiten. Allein mit einem solchen zuständigkeits- und fachübergreifenden Ansatz wird der Komplexität der Materie Rechnung getragen.

Inhalt des Audits

  • Das Audit konzentriert sich auf die Bewertung lokal zu verantwortender Maßnahmen der nicht technischen Hochwasservorsorge (non-structural measures). Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes sind nicht Bestandteil des Audits.

    Ebenfalls nicht behandelt wird die überörtliche Katastrophenabwehr.

Inhalt des Audits

  • Die Bewertung folgt in der Struktur den sieben Handlungsbereichen der nicht-baulichen Hochwasservorsorge, wie sie von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA 2010) in Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie vom Oktober 2007 definiert worden sind.

Bewertung

Gegenstand der Bewertung sind die insgesamt 35 im Merkblatt DWA-M 551 definierten Indikatoren und Merkmale, gegliedert nach den Handlungsbereichen von Flächenvorsorge, natürlichem Wasserrückhalt, Bauvorsorge, Verhaltensvorsorge, Informationsvorsorge, lokaler Gefahrenabwehr und Risikovorsorge, die für die Szenarien eines häufigen Hochwassers (HQhäufig), eines Hochwassers mit mittlerer Wahrscheinlichkeit im Sinne der EG-HwRM-RL (HQ100) und eines außerordentlich seltenen Hochwassers (HQextr) jeweils für die Zielebenen Flusshochwasser und Sturzfluten getrennt bewertet werden.

Bewertung

Um die Kommunikation der Aussagen des Audits zu zentrieren, werden für die Ergebnisdarstellung die Handlungsbereiche Natürlicher Wasserrückhalt und Flächenvorsorge zum Bewertungssektor „Flächenwirksame Vorsorge“ sowie die Handlungsbereiche Informationsvorsorge, Verhaltensvorsorge und Lokale Gefahrenabwehr zum Bewertungssektor „Verhaltenswirksame Vorsorge“ in einer Hochwasservorsorge.

Bewertung

Die im Audit erreichten Punktzahlen – jeweils maximal 250 Punkte für einen Bewertungssektor – werden je nach der Anzahl der Punkte von grün über gelb und ocker bis hin zu rot farblich visualisiert, wobei am einen Ende grün für „alle Hausaufgaben sind weitgehend gemacht“ steht und am anderen Ende rot für „Vorsorgewüste“. Stärken und Schwächen in der Hochwasservorsorge werden auf diese Weise auch einem breiteren Publikum unmittelbar zugänglich und bilden die Basis für weiteres zielgerichtetes Vorsorgehandeln.

Nach außen sichtbar werden mit der Audit-Urkunde

Zum Abschluss des Audits erhält die Kommune, bzw. der Verband eine Urkunde über die Durchführung des Audits, sowie das genannte Protokoll. Die Urkunde ist für 6 Jahre gültig. Dem Prozesscharakter des Audits folgend sollte turnusgemäß spätestens nach 6 Jahren ein Folgeaudit durchgeführt werden, um gegenüber den verantwortlichen Entscheidern, ebenso wie gegenüber der Öffentlichkeit den Fortschritt in der Hochwasservorsorge zu dokumentieren.

Nach außen sichtbar werden mit der Audit-Urkunde

In den Jahren 2011/2012 wurden 20 Audits in einem Pilotprojekt aus Mitteln der deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU), Osnabrück gefördert. Wir können gerne Kontakt zu den auditierten Kommunen herstellen.

Welche Investition ist damit verbunden?

Die Preise für das Audit durch die DWA:

Auftrag ab 1. Januar 2017:
Kommunen bis 25.000 Einwohner € 12.500 + MWSt.
Kommunen bis 100.000 Einwohner € 15.000 + MWSt.
Kommunen bis 200.000 Einwohner € 20.000 + MWSt.
Kommunen über 200.000 Einwohner € 25.000 + MWSt.

Förderung bis zu 75% ist je nach Bundesland möglich. Wir helfen Ihnen da gerne weiter.

Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten

Sie haben Fragen?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.

Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef

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