IT-Sicherheitsleitfaden

zu DWA-M 1060

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Resilienz im Cyber-Raum stärken

Web-Applikation und Merkblatt als Branchenstandard B3S

Vor dem Hintergrund verstärkter Cyberangriffe hat die Thematik IT-Sicherheit für die Betreiber kritischer Infrastrukturen eine hohe Brisanz. Stellen Sie sicher, dass die IT-Infrastruktur Ihrer Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen vor Ausfall und Manipulation geschützt ist.

Mit dieser Applikation erstellen Sie einen Katalog von IT-Schutzmaßnahmen, die auf Ihre spezifische Unternehmenssituation und dem aktuellen Stand der Technik zugeschnitten sind. Basis ist das von DWA und DVGW zusammen erarbeitete Merkblatt DWA-M 1060 "IT-Sicherheit - Branchenstandard Wasser/Abwasser".

Programmieren am Laptop
© Lukas auf pexels

Das sind Ihre Vorteile im Überblick:

  • DWA-Regelwerk konformes Ergebnis
  • Festgestellte Eignung für den Sektor Wasser gemäß § 8a (2) BSI-Gesetz
  • Implementierung eines Schutzniveaus, das dem aktuellen Stand der Technik entspricht - auch für mittlere oder kleine Betrieb!
  • B3S Wasser beschreibt die zu erfüllenden Mindestanforderungen für Kritische Infrastrukturen. „Weniger geht nicht!“ Umsetzung DIN EN ISO/IEC 27001 ist nicht ausreichend
  • Sie weisen nach, dass Sie ein wichtiges Thema auch wichtig genommen haben

Was leistet die Anwendung?

  • Auswahl zwischen 23 Anwendungsfällen, mit denen die grundsätzliche Infrastrukturkonfiguration der IT-Systeme von Wasserver- und Abwasserentsorgungsanlagen beschrieben wird
  • Generierung des dazugehörigen Anforderungskatalogs in Bezug auf die IT-Sicherheit
  • Erstellung der darauf aufbauenden IT-Schutzmaßnahmen, die Sie ergreifen sollten
  • Die Möglichkeit auf allen Ebenen (Anwendungsfall, Gefährdung, Maßnahme) Ergänzungen oder Modifikationen zu erstellen

Neu in Version 3.0 (2022) - Eignungsfeststellung gültig bis Januar 2025

  • Strukturelle Änderung, da nunmehr ausschließlich das IT- Grundschutz-Kompendium als Grundlage dient
  • 4 neue Anwendungsfälle:
    • AR6 – Datenverbindung über öffentliche Netze
    • AR7 – Virtualisierung der ICS-Infrastruktur
    • AR8 – Einsatz von IoT-Geräte
    • ID1 – Intrusion Detection (Angriffserkennung)
  • Ergänzung des Anwendungsfalls OM1 um Cloud-Computing
  • Aktualisierung der Themen „Risikobetrachtung“ und „Restrisikobewertung“
Preisübersicht in Euro Nichtmitglieder fördernde DWA-Mitglieder
Einzelplatzlizenz mit Mehrbenutzerfähigkeit (Mindestlaufzeit 2 Jahre) 456,60 € 365,20 €
Jährliche Wartungs- und Updategebühren
ab dem 2. Jahr
145,30 € 116,40 €
DWA-M 1060 Print 73,50 €
E-Book 64,00 €
Kombi 96,50 €
20 % Rabatt auf den regulären Preis
Inkl. 19% MwSt.
Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten
   

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Aktivitäten und Weiterbildungsangebote

Wer fällt unter die BSI-KritisV?

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Versorgungsunternehmen, die die Schwellenwerte der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) erreichen oder überschreiten, seit dem 3. Mai 2018 nachweisen müssen, dass ihre IT-Infrastruktur entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des BSI-Gesetzes geschützt ist.

Unter die BSI-KritisV fallen derzeit Unternehmen, die folgende Schwellenwerte haben bzw. überschreiten:

  • Kanalisation: Angeschlossene Einwohner 500.000
  • Kläranlage: Ausbaugröße in Einwohnerwerten 500.000
  • Leitzentrale: Ausbaugrößen der gesteuerten/überwachten Anlagen in Einwohnerwerten 500.000

Die DWA hat gemeinsam mit dem DVGW eine Orientierungshilfe zum Nachweisverfahren gemäß § 8a (3) BSIG veröffentlicht

Hinweise zum Nachweisverfahren (PDF)

© goodluz / Fotolia

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