Neues DWA-Politikmemorandum vorgestellt

Positionen zur Umweltpolitik aktualisiert

Berlin/Hennef. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat ihre Positionen zur Umweltpolitik in einem neuen Politikmemorandum zusammengefasst. Das Memorandum wurde dem Bundesumweltministerium am 23. März 2015 in Berlin im Rahmen des Dialogs zum Gewässerschutz im neuen Hauptstadtbüro der DWA übergeben.

 hre Hauptaussagen fasst die Vereinigung in sechs Forderungen zusammen:

  • Hochwasser und Starkregen – Maßnahmen gegen Überflutungen konsequent umsetzen
  • Energiewende – Potenziale der Wasserwirtschaft stärker berücksichtigen
  • Fracking – nicht zu Lasten der Umwelt
  • Anthropogene Spurenstoffe – europäische Vorgaben umsetzen
  • Nitratbelastung – Düngeverordnung zugunsten des Gewässerschutzes anpassen
  • Klärschlammentsorgung – Nutzung der Ressource praxistauglich gestalten

 

Außerdem hat die DWA drei Positionspapiere aktualisiert:

  • Anthropogene Spurenstoffe im Gewässer
  • Klärschlammentsorgung
  • Grundstücksentwässerung.

Diese ergänzen das Politikmemorandum und geben vertiefte Informationen.

Hochwasser und Starkregen – Maßnahmen gegen Überflutungen konsequent umsetzen

Die Hochwasserereignisse des Jahres 2013 an Donau und Elbe haben erheblichen politischen und technischen Handlungsbedarf hervorgerufen. Bund und Länder haben am 24. Oktober 2014 ein Nationales Hochwasserschutzprogramm beschlossen. Dieses Programm wird von der DWA begrüßt, weil es dem Vorsatz Rechnung trägt „Vorsorge ist besser (und günstiger) als Nachsorge.“ Allerdings müssen im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms Prioritäten bezüglich der Förderung von Maßnahmen zur Wasserrückhaltung gesetzt werden. Wirksame Vorsorgemaßnahmen müssen verbindlich festgelegt werden. Das Programm muss mit ausreichenden Finanzmitteln ausgestattet und flussgebietsbezogen, also über kommunale Verwaltungsgrenzen hinweggehend, umgesetzt werden.

Energiewende – Potenziale der Wasserwirtschaft stärker berücksichtigen

Die Energiewende ist eine zentrale politische und fachliche Her­ausforderung für Deutschland. Dass sie nachhaltig gelingt, liegt im allgemeinen Interesse. Die beabsichtigte stärkere Nutzung erneuerbarer Energien betrifft die Wasserwirtschaft in vielfacher Weise. Dabei gilt: keine Energie ohne Wasser – kein Wasser ohne Energie. Die DWA verlangt daher: Die energie- und umweltpolitischen Rahmenbedingungen für die Wasserwirtschaft müssen von der Politik so gestaltet werden, dass Anreize für die Betreiber zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Ausbau der dezentralen Energieerzeugung bestehen. Denn die Wasserwirtschaft bietet viele Chancen für eine nachhaltige Energieerzeugung, zum Beispiel die Wasserkraft sowie die energetische Nutzung von Klärschlamm (einschließlich Co-Vergä­rung) und von Abfällen bis hin zur Wärmegewinnung aus Abwasser.

Fracking – nicht zu Lasten der Umwelt

Die unkonventionelle Erdgasgewinnung aus schwer erschließbaren Gesteinsschichten durch Fracking-Verfahren ist noch nicht ausreichend erforscht, um Gefahren für die Umwelt, insbesondere das Grundwasser, auszuschließen. Dies gilt jedenfalls für die Schiefergasförderung. Die DWA begrüßt die Aussagen der Bundesregierung, bei einer gesetzlichen Regelung des Frackings dem Trinkwasser und der Gesundheit absoluten Vorrang einzuräumen. Die beabsichtigte Einbindung eines wissenschaftlich orientierten Gremiums vor der möglichen Genehmigung von Versuchsbohrungen geht in die richtige Richtung. Die Umweltauswirkungen einer Fracking-Maßnahme müssen ermittelt und bewertet werden. In jedem Fall gilt es, beim Fracking den Vorrang für Gewässer- und Gesundheitsschutz sicherzustellen.

 Anthropogene Spurenstoffe – europäische Vorgaben umsetzen

Von der Europäischen Union gibt es Vorgaben zu Qualitätsnormen für vom Menschen verursachte Stoffe, die sich im Wasserkreislauf in Spuren nachweisen lassen (anthropogene Spurenstoffe). In Deutschland ist bis zum September 2015 die Oberflächengewässerverordnung an diese Vorgaben anzupassen. Dabei sollte es der Bund aber belassen. Insbesondere sollten keine weitergehenden Anforderungen, wie die Aufnahme von Umweltqualitätsnormen für Arzneimittel, gestellt werden. Die flächendeckende Einführung einer weiteren (vierten) Reinigungsstufe auf Kläranlagen ist als End-of-pipe-Lösung zur Entfernung anthropogener Spurenstoffe nicht sachgerecht. Stoffeinträge sollten bereits an der Quelle minimiert werden.

 Nitratbelastung – Düngeverordnung zugunsten des Gewässerschutzes anpassen

In Deutschland besteht in vielen Regionen ein Problem mit Nitratbelastungen des Grundwassers, insbesondere durch diffuse (nicht aus Punktquellen stammende) Einträge aus der Landwirtschaft. Deutschland gehört bei den Nitratbelastungen zu den Schlusslichtern in Europa mit einer schlechten Trendprognose. Konsequenz dieser Problematik ist zudem ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Umgesetzt wird die Nitratrichtlinie in Deutschland durch die Düngeverordnung. Hier fordert die DWA, dass bei der weiteren Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der Nitratrichtlinie die diffusen Einträge, insbesondere aus der Landwirtschaft, stärker begrenzt werden. Die Regelungen der guten fachlichen Praxis in der Düngeverordnung müssen dringend zugunsten des Gewässerschutzes angepasst werden. Aufgrund der großen Mengen an Düngemitteln fordert die DWA weiter, dass neben Stickstoff und Phosphor auch Schwermetalle, insbesondere Uran, in eine Gesamtbetrachtung einbezogen werden.

 Klärschlamm – Nutzung der Ressource praxistauglich gestalten

 Die DWA sieht in der politischen Absicht der Bundesregierung, die Klärschlammausbringung zu Düngezwecken zu beenden, eine große Herausforderung für die deutsche Wasserwirtschaft und setzt sich für eine fachlich differenzierte Betrachtung ein. Die vom Bund und von vielen Ländern verfolgte neue Ausrichtung der Klärschlammentsorgung wird von der DWA kritisch begleitet. Die DWA hat gemeinsam mit weiteren Verbänden der Wasserwirtschaft, den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Deutschen Bauernverband ein Eckpunktepapier zur zukünftigen Klärschlammverwertung erstellt und in den politischen Meinungsbildungsprozess eingebracht, Darin wird gefordert, dass weiterhin qualitativ hochwertige Klärschlämme landwirtschaftlich oder landschaftsbaulich verwertet werden können. Die Neugestaltung der Klärschlammentsorgung muss insbesondere für kleine Kläranlagen praxistauglich sein.

 Ihre Haltung zur Klärschlammentsorgung präzisiert die DWA auch in einem aktualisierten Positionspapier. Darin werden folgende Grund­sätze formuliert:

  • Entsorgungssicherheit für Klärschlamm wahren
  • Ressourcen durch Kreislaufführung von Nährstoffen schonen
  • Sonderregelungen für qualitätsgesicherte Schlämme sind fachlich gerechtfertigt
  • Entwicklung von Verfahren zur Phosphorrückgewinnung fördern
  • Monoverbrennung ausbauen
  • Umweltbelastende Schlammtransporte vermeiden
  • Rechts- und Planungssicherheit gewährleisten

Redaktion: Dr. Frank Bringewski

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