Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Klimawandel, veränderte Landnutzung und steigende Marktanforderungen stellen für die gesamte Wasserwirtschaft und alle Branchen, die auf Wasser in ausreichender Menge und Qualität angewiesen sind, die größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts dar. In besonderem Maß gilt dies für Landwirtschaft und Gartenbau. Zur Sicherung einer nachhaltigen Pflanzenproduktion, vor allem aber zur Gewährleistung der von den Märkten zwingend geforderten Qualitäten, wird in Deutschland zunehmend die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen erforderlich.
Das DVWK-Merkblatt 205/1984 „Beregnungsbedürftigkeit – Beregnungsbedarf; Modelluntersuchungen für Klima- und Bodenbedingungen der Bundesrepublik Deutschland“ erschien im Jahr 1984 als Grundlage für die Bewertung und Bemessung des Bewässerungsbedarfs landwirtschaftlicher Kulturarten.
Das genannte Merkblatt basierte auf den Bodenkennwerten der alten Bundesrepublik Deutschland und bezog sich auf die klimatischen Randbedingungen in den heutigen westlichen Bundesländern. Seit der Erstellung dieses DVWK-Merkblatts wurden in vielen Studien sowie in der Praxis umfassende neue Erkenntnisse gewonnen. Zugleich haben sich seither nicht nur die rechtlichen Randbedingungen – als Stichwort sei das Bundes-Bodenschutzgesetz mit den entsprechenden untergesetzlichen Regelwerken genannt – geändert.
Anträge auf Erlaubnis zur Entnahme von Grund- oder Oberflächenwasser zum Zweck der Bewässerung werden von Genehmigungs- und Fachverwaltungen zum Teil kritisch bewertet. Hintergrund dafür sind unter anderem Befürchtungen im Hinblick auf eine Intensivierung der Landwirtschaft, eine Verschlechterung der Nährstoffbilanzen oder Bedenken wegen möglicher Übernutzungen der zur Verfügung stehenden Wasserressourcen. Genehmigungsbehörden stützen ihre Einwände insbesondere auf das Verschlechterungsverbot im Rahmen der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Die daraus teilweise resultierende restriktive Genehmigungspraxis steht den Erwartungen der Landwirtschaft, aber auch einer ausgewogenen Ressourcenbewirtschaftung entgegen.
Die Bewertungs- und Vorgehensweisen in den einzelnen Bundesländern variieren zum Teil deutlich. Allgemein anerkannte Regeln der Technik, die über rein technische Fragen hinausgehen und die Grundlage einer wasserwirtschaftlichen Bewertung sein könnten, sind nicht eingeführt. Demgegenüber gibt es im Bereich der Landwirtschaft und des Garten- und Landschaftsbaus Veröffentlichungen von Fachvereinigungen, die innerhalb der entsprechenden Fachrichtungen breite Anerkennung genießen.
Mit dem Merkblatt DWA-M 590 „Grundsätze und Richtwerte zur Beurteilung von Anträgen zur Entnahme von Wasser für die Bewässerung“ wurde nun eine Arbeitsgrundlage geschaffen, in der fachliche Grundlagen und Anforderungen der Bewässerung mit Grundsätzen der Wasserwirtschaft in einer anerkannten Regel der Technik zusammengeführt werden. Auf dieser Grundlage können Bewässerungsprojekte sinnvoll konzipiert und bundesweit einheitlich begutachtet werden. Im Sinne der angestrebten Zusammenführung von Fachwissen unterschiedlicher Bereiche haben im DWA-Fachausschuss „Bewässerung“ Experten aus Landwirtschaft, Garten- und Landschaftsbau sowie Wasserwirtschaft zusammengearbeitet. Die Inhalte des Merkblatts wurden gemeinsam mit Vertretern der Arbeitsgruppe „Bewässerung“ in der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) und der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) erarbeitet.
Vor diesem Hintergrund hat der DWA Hauptausschuss Gewässer und Boden beschlossen, das DVWK-Merkblatt 205/1984 mit der Herausgabe des Merkblatts DWA-M 590 zurückzuziehen.
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.