Entwurf Merkblatt DWA-M 384 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen – Rechtliche Rahmenbedingungen und ihre Umsetzung in der Praxis“

Aufruf zur Stellungnahme

Die Rahmenbedingungen für die landwirtschaftliche und landschaftsbauliche Verwertung von Klärschlämmen haben sich mit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung (AbfKlärV) im Jahr 2017 grundlegend geändert.

Für Betreiber von kleinen und mittleren Abwasserbehandlungsanlagen (bis zur Ausbaugröße von 50 000 Einwohnerwerten) wird auch künftig und unbefristet eine bodenbezogene Verwertung nach AbfKlärV unter Beachtung strengerer Auflagen als bisher möglich sein. Für Betreiber größerer Abwasserbehandlungsanlagen ist die bodenbezogene Klärschlammverwertung je nach Anlagengröße nur noch bis 2029 bzw. 2032 möglich.

Das vorliegende Merkblatt wendet sich daher vor allem an kleine und mittlere Abwasserbehandlungsanlagen, um diesen eine Hilfestellung zu den künftig bei der Klärschlammverwertung zu beachtenden Vorgaben und deren Umsetzung in der Praxis zu geben. Soweit nicht gesondert angemerkt, beziehen sich die Ausführungen sowohl auf flüssige, entwässerte und getrocknete Klärschlämme als auch auf Klärschlammgemische und Klärschlammkomposte.

Das Merkblatt hat das Ziel, aufbauend auf den Vorgaben des Abfall- und des Düngerechts die wesentlichen Grundlagen einer künftigen bodenbezogenen Verwertung von Klärschlämmen darzustellen. Daneben werden angesichts des steigenden Bedarfs an Zwischenlagerkapazitäten auch baurechtliche Aspekte betrachtet sowie Vorschläge zur Abschätzung des noch bestehenden Absatzpotenzials für die Düngung mit Klärschlämmen vorgestellt. Des Weiteren werden auch die Aspekte der Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung von Klärschlämmen angesprochen sowie der aktuelle Sachstand des Einsatzes von Klärschlamm im Landschaftsbau gegeben.

Das Merkblatt DWA-M 384 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen – Rechtliche Rahmenbedingungen und ihre Umsetzung in der Praxis“ wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KEK-1.4 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlamm“ (Sprecherin: Dipl.-Ing. Rosemarie Christian-Bickelhaupt) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm“ im DWA-Fachausschuss KEK-1 „Kreislaufwirtschaft Klärschlamm und Phosphorrecycling“ erarbeitet.

Frist zur Stellungnahme

Der Entwurf des Merkblatts DWA-M 384 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen – Rechtliche Rahmenbedingungen und ihre Umsetzung in der Praxis“ wird bis zum 31. Oktober 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle, Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; E-Mail: dahmen@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.

Entwurf Merkblatt DWA-M 384 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen – Rechtliche Rahmenbedingungen und ihre Umsetzung in der Praxis“, August 2021, 54 Seiten, ISBN 978-3-96862-113-5, Ladenpreis: 68,50 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 54,80 Euro.

Herausgeber und Vertrieb

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