Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen

Überarbeitung Arbeitsblatt DWA-A 787/TRwS 787

© Bernd Sterzl / PIXELIO

Hennef. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) aktualisiert das Arbeitsblatt DWA-A 787 „Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen“.

Das Wasserrecht verlangt bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, dass im Schadensfall austretende wassergefährdende Stoffe schnell und zuverlässig erkannt und zurückgehalten werden. Neben einer direkten Rückhaltung in der Anlage selbst kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückhaltung ausgetretener wassergefährdender Stoffe in einer geeigneten Auffangvorrichtung der betrieblichen Kanalisation erfolgen (§ 22 Abs. 2 AwSV).

In TRwS 787 sind Festlegungen zur technischen Ausführung der betrieblichen Kanalisation und der Auffangvorrichtung sowie Maßnahmen zur Leckageerkennung und Vorgaben an die Fremd- und Eigenüberwachung beschrieben. Die erste Ausgabe der TRwS als TRwS 134 wurde 1997 vorgelegt. Die zweite Fassung im Juli 2009.

Aufgrund der Novellierung der gesetzlichen Vorgaben in der bundeseinheitlichen AwSV besteht sowohl inhaltlicher wie auch formaler Überarbeitungsbedarf. Beispielsweise ist TRwS 787 an die Vorgaben der AwSV hinsichtlich der Sachverständigenprüfpflicht und der Flüssigkeitsundurchlässigkeit der Teile der betrieblichen Abwasseranlage, die zur Rückhaltung genutzt werden, anzupassen.

Der Fachausschuss „Wassergefährdende Stoffe“ hat im Rahmen seiner Aktualitätsprüfung beschlossen, die TRwS 787 zu überarbeiten.

§ 22 AwSV soll technisch und betrieblich konkretisiert werden. Das DWA-Arbeitsblatt soll für übliche Anwendungsfälle sachgerechte und praxisbezogene Lösungen beschreiben.

Das DWA-Arbeitsblatt richtet sich insbesondere an die Wasserbehörden, Staatlichen Umwelt- oder Wasserwirtschaftsämter, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe nach § 62 AwSV, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig sind.

Die Erarbeitung soll durch die Arbeitsgruppe AG 6.11 „Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen“ erfolgen (Sprecher: Herr Dr.-Ing. Axel Nacken, INOVYN Deutschland GmbH, Rheinberg).

Eine Abstimmung mit angrenzenden Themenbereichen der DWA ist vorgesehen. Es ist beabsichtigt, Experten aus dem Hauptausschuss „Entwässerungssysteme“ um Mitwirkung in der Arbeitsgruppe zu bitten. Zudem soll der BLAK „Abwasser“ gebeten werden, einen Behördenvertreter aus dem Abwasserbereich zu entsenden, um den rechtlichen Bereich „Abwasser“ abzusichern.

DWA-Bundesgeschäftsstelle, Dipl.-Ing. Iris Grabowski, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, Tel. 02242/872-102, Fax. 02242/872-184, E-Mail: grabowski@dwa.de

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