Aktualisierung des zurückgezogenen Merkblatts DVWK 208/1986 „Beweissicherung bei Eingriffen in den Bodenwasserhaushalt von Vegetationsstandorten“

Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit

Die DWA plant die Aktualisierung des zurückgezogenen Merkblatts DVWK 208/1986 „Beweissicherung bei Eingriffen in den Bodenwasserhaushalt von Vegetationsstandorten“.

Durch Eingriffe in Böden, in Oberflächengewässer und in das Grundwasser kann es zu Veränderungen des Bodenwasserhaushalts und damit zu Auswirkungen auf das Wachstum der Vegetation kommen. Mögliche Eingriffe sind Benutzungen von Gewässern nach § 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), unter anderem Grundwasserentnahmen zur Trinkwassergewinnung oder zur Feldberegnung. Aber auch verschiedenste Baumaßnahmen oder der Abbau von Bodenschätzen können den Bodenwasserhaushalt beeinflussen.

Die Auswirkungen dieser Eingriffe auf den Bodenwasserhaushalt und die Vegetation führen nicht selten zu Interessenkonflikten, vor allem mit land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzungen und dem Landschafts- oder Naturschutz. So sind nach § 96–99 WHG durch die begünstigte Person angemessene Entschädigungen zu leisten, zum Beispiel für Ertragsverluste von landwirtschaftlichen Nutzungen. Außerdem können nach § 13 WHG Maßnahmen angeordnet werden, die der Feststellung der Gewässereigenschaften vor der Benutzung oder der Beobachtung der Gewässerbenutzung und ihrer Auswirkungen dienen.

Zur fundierten Beobachtung und Bewertung von möglichen Auswirkungen eines Eingriffs kann eine Beweissicherung sinnvoll sein. Dazu sind negative Auswirkungen solcher Eingriffe von denen anderer Einflussfaktoren, zum Beispiel den jeweiligen Wetterbedingungen, abzugrenzen. Eine nachvollziehbare, unstrittige Beweissicherung wird jedoch, auch aufgrund des Klimawandels und der damit verbundenen Wetterextreme, immer schwieriger. Dies führt nicht selten zu langwierigen Auseinandersetzungen vor Gericht.

Zur Beweissicherung auf Vegetationsstandorten gibt es zwar eine Reihe von hydrologischen, bodenkundlichen und pflanzenbaulichen Kennwerten und Bewertungsansätzen. Diese wurden in dem bereits zurückgezogenen Merkblatt DVWK 208/1986 erläutert oder zitiert.

Hintergrund des Aufrufs ist die Aktualisierung des Merkblatts hinsichtlich:

  • der empfohlenen Kennwerte und Bewertungsansätze
  • der Berücksichtigung von Wechselwirkungen mit dem Wetter/Klima
  • der möglichen Erweiterung der berücksichtigten Eingriffsarten, zum Beispiel Leitungstrassen, Feldberegnungsverbände.

Sowohl für Ingenieurbüros als auch für Behörden soll das aktualisierte Merkblatt ein Werkzeug darstellen, in der fachliche Grundlagen sowie aktuelle Kennwerte und Methoden zusammengeführt werden. Ziel ist die Bereitstellung einer bundesweit einheitlichen Arbeitshilfe, mit der eine Beweissicherung bei Eingriffen in den Bodenwasserhaushalt von Vegetationsstandorten fachlich sinnvoll konzipiert, durchgeführt und bewertet werden kann.

Das Merkblatt soll in einer neu zu gründenden Arbeitsgruppe im DWA-Fachausschuss GB-7 „Bodenschutz – Bodenfunktionen und Altlasten“ aktualisiert werden. Die Erarbeitung erfolgt in enger Abstimmung mit dem DVGW (über den W-TK-1-2/GB-8), da der Inhalt unter anderem den Anwendungsbereich des DVGW-Arbeitsblatts W 150 „Beweissicherung für Grundwasserentnahmen der Wasserversorgung“ tangiert.

Dieser Aufruf wendet sich an Ingenieurbüros, Fach- und Genehmigungsbehörden, Antragsteller, Berater und Verbände. Wer über einschlägige Expertise – vor allem im Bereich Bodenkunde, Land- und Forstwirtschaft, Hydrogeologie, Naturschutz – verfügt, bewerbe sich gerne für die Mitarbeit im DWA-Fachausschuss GB-7 „Bodenschutz – Bodenfunktionen und Altlasten“.

Hinweise für die Bearbeitung sowie Interessenbekundungen zur Mitarbeit nimmt die DWA Bundesgeschäftsstelle entgegen. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:

DWA-Bundesgeschäftsstelle, Dipl.-Geogr. Dirk Barion, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; Tel. 0 22 42/872-161, Fax 0 22 42/872-184, E-Mail: barion@dwa.de

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