ZTV - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Reparaturverfahren

Entwurf Merkblatt DWA-M 144-2

Hennef. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 144-2 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 2: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Reparaturverfahren“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.

Für die Anwendung von zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen ist es notwendig, die restlichen Ausschreibungsinhalte hierauf abzustimmen. Für die Verfahren der Reparatur ist eine Norm im Teil C der VOB mit spezifischen allgemeinen, technischen Vertragsbedingungen bislang nicht eingeführt. Ersatzweise zeigt das Merkblatt DWA-M 144-2 für Reparaturverfahren auf, welche Informationen des Ausschreibenden zu Bestand und Ausführung benötigt werden, um die Kalkulation und die Vertragsabwicklung sicher zu gestalten. Im Weiteren sind Vorschläge enthalten, wie die Mengeneinheiten und Abrechnungsregelungen gewählt werden sollten.

Diese ZTV für Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Reparaturverfahren behandeln die Renovierung und Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen außerhalb von Gebäuden, die als Freispiegelleitungen betrieben werden. Sie sind darauf abgestellt, dass die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil C „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)“ und insbesondere die ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ Bestandteil des Bauvertrags sind.

Der Verband zertifizierter Sanierungs-Berater für Entwässerungssysteme e. V. (VSB) hat in den vergangenen Jahren zu den Verfahren der Innensanierung von Entwässerungssystemen Empfehlungen als „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen“ erarbeitet und den Ausschreibenden an die Hand gegeben oder zur Anwendung empfohlen. Um den Anwendern künftig einheitliche Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) zur Verfügung zu stellen, haben DWA und VSB sich entschlossen zu kooperieren. Hierzu wird in gemeinsamen Arbeitsgruppen sichergestellt, dass die bewährten und fortentwickelten ZTV-Inhalte in Übereinstimmung mit dem geltenden DWA-Regelwerk in entsprechenden Merkblättern durch die DWA veröffentlicht werden.

Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-8.15 „Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Sanierungsverfahren“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Mario Heinlein) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Entwässerungssysteme“ (HA ES) im DWA-Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ erstellt.

Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 144-2 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 2: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Reparaturverfahren“ wird bis zum 31. Mai 2019 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an Petra Hess, hess@dwa.de.

Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal (www.dwa.de/dwadirekt) eingesehen werden. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist er als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.

März 2019, 10 Seiten, ISBN 978-3-88721-779-2, Ladenpreis: 26,50 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 21,20 Euro

Herausgeber und Vertrieb: DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, Tel. 02242/872-210, Fax: 02242/872-184, E-Mail: info@dwa.de, DWA-Shop: www.dwa.de/shop

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