Arbeiten im Bereich von Netzanlagen – Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 129

Vorhabensbeschreibung

Der DVGW überarbeitete gemäß DVGW GW 100 in einer Arbeitsgruppe den technischen Hinweis GW 129 als Arbeitsblatt. Mitglieder dieser Arbeitsgruppe waren Vertreter von  Baufirmen sowie mehrerer Organisationen der unterschiedlichen Spartenträger (AGFW, ANGA/Telekom, DWA, CDE/FNN u. a.). Da bei Kanalbauarbeiten immer die Ebenen der Versorgungsleitungen gequert werden müssen, besteht grundsätzlich eine erhöhte Gefahr einer Schädigung der oberhalb liegenden Leitungen. Werden bei Baggerarbeiten Versorgungsleitungen beschädigt, können erhebliche Schäden entstehen. Aufgrund einer zunehmend erhöhten Systemsensibilität reagieren Versorgungsanlagen zunehmend
empfindlicher auf Störungen. Neben den Schäden durch Ausfall entstehen dann auch Glaubwürdigkeitsprobleme in der Qualität von Kanalarbeiten.

Das DVGW GW 129 soll als Merkblatt DWA-M 129 „Sicherheit bei Arbeiten im Bereich von Netzanlagen – Ausführende, Aufsichtspersonen und Arbeitsvorbereitende: Anforderungen und Qualifikation“ inhaltsgleich in das Regelwerk der DWA überführt werden. Sobald eine praktische Bewährtheit des Merkblattes sich ergeben hat, sollen die Regelungen auch im  Abwasserbereich als Arbeitsblatt eingeführt werden. Ziel ist es, die ausführenden Personen auf Baustellen (Baggerführer, Bauhandwerker, Kanalbauer, Aufsichtsführende und  Auszubildende) zu sensibilisieren. Die Versorgungsunternehmen werden in ihren Zustimmungen zur Durchführung von Bauarbeiten im Straßenraum künftig noch stärker als bisher die Baufirmen davon abhängig machen, dass die Arbeiter und deren Aufsichtsführende eine Schulung im vorsichtigen Umgang bekommen haben. Versäumen Baufirmen sinnvolle  organisatorische Maßnahmen, kann sich aufgrund aktueller Rechtsprechung daraus ein Haftungsschaden bei Beschädigungen ergeben.

Damit auch das Regelwerk der DWA die nötigen Anforderungen eines schadensreduzierten Kanalbaus definiert, ist dieses Merkblatt sinnvoll. Das Merkblatt DWA-M 129 richtet sich an alle mit der Anforderung an und der Ausführung von Bauarbeiten beschäftigten Personen sowie die dazu in Ausbildung befindlichen Personen.

Das Merkblatt wird im Fachausschuss ES-5 „Bau“ (Obmann: Dipl.-Ing. Henning Werker) erarbeitet.

Frist zur Stellungnahme

Das Merkblatt DWA-M 129 wird bis zum 31. Oktober 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle, Dipl.-Ing. Christian Berger, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; Tel. 0 22 42/872-126, Fax 0 22 42/872-184, E-Mail: Team-ES@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Prinversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.

Entwurf Merkblatt DWA-M 129 „Sicherheit bei Arbeiten im Bereich von Netzanlage – Ausführende, Aufsichtspersonen und Arbeitsvorbereitende: Anforderungen und Qualifikation“, August 2019, 19 Seiten, ISBN 978-3-96862-145-6, Ladenpreis: 46,50 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 37,20 Euro

Herausgeber und Vertrieb

DWA-Bundesgeschäftsstelle, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; Tel. 0 22 42/872-333, Fax 0 22 42/872-100, E-Mail: info@dwa.de, DWA-Shop: www.dwa.de/shop

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