Audit Überflutungsvorsorge – Hochwasser und Starkregen

Entwurf Merkblatt DWA-M 551

Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 551 „Audit Überflutungsvorsorge – Hochwasser und Starkregen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.

Die öffentliche Diskussion über die Abwehr von Hochwassergefahren und die Beherrschung von Hochwasser- und Starkregenschäden hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Szenarien wahrscheinlicher Klimaentwicklungen, die eher ein Ansteigen dieser Gefahren erwarten lassen, unterstreichen diese Bedeutung noch. Neben dem Ausbau technischer Schutzbauten wird dabei der ergänzenden, nicht-baulichen Überflutungsvorsorge zur Minderung von Schäden eine immer größere Bedeutung zugemessen.

Neben den Risiken von Überschwemmungen entlang großer und mittlerer Gewässerläufe sind gerade auch für Städte und Gemeinden die Risiken aus Sturzfluten infolge von örtlich eng begrenzten, extremen Niederschlagsereignissen nicht zu unterschätzen, die ab einer bestimmten Dimension technisch nicht beherrscht werden können. Nach den langjährigen Erfahrungen der Deutschen Versicherer resultieren mehr als die Hälfte der regulierten Schäden aus derartigen lokal begrenzten Extremereignissen.

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat 2007 das Projekt eines Audits zur kommunalen Überflutungsvorsorge in Angriff genommen mit dem Ziel, für Kommunen und Verbände den Status der ergänzenden nicht-baulichen Überflutungsvorsorge analysierend zu bewerten und damit den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich über den eigenen Status Rechenschaft abzulegen und daraus gegebenenfalls Entscheidungen zur Verbesserung der Überflutungsvorsorge abzuleiten. Wie die Erfahrung zeigt, braucht ein derartiges Angebot Zeit, um im Bewusstsein der Agierenden den Stellenwert zu bekommen, der sie dazu bringt das Angebot auch anzunehmen.

Seit November 2007 bietet die Europäische Union mit der „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (EG-HWRM-RL) und der Forderung, einzugsgebietsweite Pläne zum Hochwasserrisikomanagement zu erarbeiten, dafür auch einen formalen Rahmen. In diesen Plänen sind Ziele und Maßnahmen zu benennen, welche die Folgen von Hochwasser für Gesundheit, Umwelt einschließlich Kulturerbe sowie wirtschaftliche Tätigkeiten und Infrastrukturen verringern, wobei auch Maßnahmen der nicht-baulichen Überflutungsvorsorge (non-structural measures) einen angemessenen Stellenwert haben sollen. Mittlerweile wird dies in den Ländern auch auf die Starkregengefahren ausgedehnt.

Vor diesem Hintergrund ist ein Audit zur Förderung der Überflutungsvorsorge ein strategischer Beitrag zur Verbesserung des kommunalen Hochwasser- und Starkregenrisikomanagements. Ein Audit lebt von der Initiative und den Erfahrungen aller Mitwirkenden, den Auditierenden, den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern und den von Hochwasser tatsächlich oder potenziell Betroffenen selbst. Nachdem nun weit mehr als 60 solcher kommunalen Audits durchgeführt wurden, sich zwischenzeitlich auch einige rechtliche Gegebenheiten geändert haben und zudem einige methodische Fortschritte bei der Analyse von Starkregengefahren zu verzeichnen sind, war es angezeigt, all dies in die vorliegende Neufassung des Merkblatts einzuarbeiten.

Änderungen

Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 551 (12/2010) wurden folgende Änderungen vorgenommen:

a) Änderung des Merkblatttitels: Mit dem Begriff „Überflutungsvorsorge“ wird stärker deutlich, dass das Audit beide Gefahrenlagen, impliziert sowohl durch Flusshochwasser als auch durch Starkregen, behandelt;

b) Anpassung an die zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen aufgrund der Einführung der Hochwasserschutzgesetzgebung und u.a. im Baurecht;

c) Umstrukturierung in der Bewertung der Überflutungsgefahren im Audit;

d) Neu aufgenommen: Hinweise zu Gestaltungsfreiheiten der Bauordnung aufgrund des geänderten Baurechts;

e) Anpassung an die geltenden Gestaltungsregeln nach Arbeitsblatt DWA-A 400:2018.

Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe HW-4.6 „Audit Überflutungsvorsorge“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Joachim Gfrörer) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Hydrologie und Wasserbewirtschaftung“ (HA HW) im Fachausschuss HW-4 „Hochwasserrisikomanagement“ erarbeitet. Es richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften, Wasserverbände oder andere regional abgegrenzte Verantwortungsgemeinschaften.

Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 551 „Audit Überflutungsvorsorge – Hochwasser und Starkregen“ wird bis zum 30. April 2022 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Dirk Barion Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, E-Mail: wielpuetz@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.

Februar 2022, 43 Seiten, ISBN 978-3-96862-191-3, Ladenpreis: 59 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 47,20 Euro

Zurück

Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.

+49 2242 872 333

+49 2242 872 100

info@dwa.de