Aufnahme neuer Arbeiten zum Recycling von Phosphor aus Abwasser, Klärschlamm oder Klärschlammaschen

Vorhabensbeschreibung

Die Klärschlammverordnung (AbfKlärV 2017) verpflichtet ab 2029 grundsätzlich alle Betreiber von Kläranlagen und Klärschlammverbrennungsanlagen, den im Klärschlamm enthaltenen Phosphor mit bestimmten Quoten zu recyceln. Ausnahmen bestehen nur für Schlämme mit sehr niedrigen P-Konzentrationen und im Rahmen von Sondergenehmigungen für kleine Kläranlagen. Die weitaus überwiegende Anzahl der Betreiber ist daher gefordert, bis zum Jahr 2023 Konzepte zu entwickeln und zu beschreiben, wie die Anforderungen der AbfKlärV im Bereich des Phosphorrecyclings erfüllt werden sollen.

Arbeitsgruppen des DWA-Hauptausschusses „Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm“ (KEK) haben sich bereits seit vielen Jahren mit der Thematik befasst und ihre Erkenntnisse in mehreren Arbeitsberichten veröffentlicht (insbesondere Arbeitsberichte der Arbeitsgruppe KEK-1.1 in KA 6/2003, 10/2013, 11/2013, 8/2018; Arbeitsbericht Arbeitsgruppe KEK-1.2 in KA 1/2016). Diese Veröffentlichungen, die von den Grundlagen der Verfahrenstechniken über die Verwertung der Recyclate oder die Direktverwertung von Klärschlammaschen viele Aspekte abdecken, werden eine Grundlage für die Arbeiten der neuen Arbeitsgruppe KEK-1.3 bilden. Hierauf aufbauend wird die Arbeitsgruppe auch Erkenntnisse aus aktuellen Forschungsprojekten (zum Beispiel aus der REPHOR-Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung) sowie die Erfahrungen aus der Umsetzung bisheriger Pilotprojekte berücksichtigen. Auch ein Austausch mit den in mehreren Bundesländern laufenden Projekten zur Entwicklung von Strategien und Strukturen zur Umsetzung der P-Rückgewinnungspflichten wird angestrebt.

Ziel der neuen Arbeitsgruppe KEK-1.3 ist es, die oben dargestellten Inhalte in einem DWA-Themenband oder DWA-Merkblatt zusammenzustellen. Die Entscheidung über die Publikationsform werden der Fachausschuss KEK-1 und der Hauptausschuss KEK treffen, wenn eine weiter konkretisierte inhaltliche Ausgestaltung vorliegt.

Da die Thematik wesentliche Schnittmengen mit verschiedenen DWA-Fachgremien aufweist, ist vorgesehen, insbesondere Experten aus diesen Fachgremien zur Phosphorrückgewinnung, Klärschlammverbrennung, Deponierung oder Ausschreibung einzubeziehen. Der Arbeitsgruppe kommt somit auch die Aufgabe zu, die überschneidenden Fachbereiche in der DWA zu integrieren.

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA gerne entgegen. Interessenten für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Arbeitsgruppe melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:

DWA-Bundesgeschäftsstelle, Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; Tel. 0 22 42/872-106, Fax 0 22 42/872-135, E-Mail: reifenstuhl@dwa.de

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