Ausführungen von Dichtflächen

Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 786

Hennef. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 786 „Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) - Ausführungen von Dichtflächen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.

Dichtflächen als Teile von Rückhalteeinrichtungen in Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen müssen flüssigkeitsundurchlässig gegenüber diesen Stoffen für die Beanspruchungsdauer sein. Speziell zur Beurteilung, Einstufung und Ausführung von Dichtflächen für das Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Herstellen, Behandeln und Verwenden sowie das Befördern in Rohrleitungen, sind geeignete Festlegungen zu treffen.

Die DWA – vormals Deutscher Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbau e. V. (DVWK) – hat erstmals 1997 gemeinsam mit der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und der betroffenen Wirtschaft eine Technische Regel für die Ausführung von Dichtflächen erarbeitet (DVWK-Regel 132/1997). Die Überarbeitung des im Oktober 2005 in zweiter Fassung veröffentlichten Arbeitsblatts DWA-A 786 (TRwS 786) „Ausführung von Dichtflächen“ wurde im Jahr 2010 aufgenommen.

Der Entwurf der TRwS 786 (Ausgabe Mai 2018) ist nunmehr die dritte Fassung. Gegenüber der TRwS 786 (Oktober 2005) erfolgte eine vollständige inhaltliche und systematische Überarbeitung. Dabei wurden die Regelungen der Vorgängerversion aktualisiert, weiterentwickelt und an die gesetzlichen Vorgaben der bundeseinheitlichen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) angepasst.

Die Arbeitsgruppe „Ausführung von Dichtflächen“ hat maßgebende Kriterien für die qualifizierte Planung und die Auswahl von Bauausführungen für Dichtflächen festgelegt sowie verschiedene Bauausführungen beschrieben. Berücksichtigt werden hierbei u. a. Stoffeigenschaften, Häufigkeit und Dauer der Beanspruchung durch wassergefährdende Stoffe, Betriebsbedingungen sowie infrastrukturelle Maßnahmen organisatorischer und technischer Art. Wie in der Vorgängerversion auch, sind in der TRwS 786 Anforde¬rungen an Leitungen zu Auffangräumen, die nur im Schadensfall beaufschlagt werden, sowie Anforderungen an bestehende Dichtflächen aufgeführt.

Der Entwurf der TRwS 786 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG-6.2 „Ausführung von Dichtflächen“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Matthias Mündelein) erarbeitet. TRwS 786 ist nach Fertigstellung als allgemein anerkannte Regel der Technik gemäß § 62 (1) WHG und § 15 (1) AwSV anzusehen und richtet sich insbesondere an die Anlagenbetreiber, Behörden, Sachverständigenorganisationen, Fachbetriebe, Ingenieurbüros, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig sind und von der Thematik berührt sind.

Frist zur Stellungnahme: Das Arbeitsblatt DWA-A 786 wird bis zum 31. Juli 2018 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an Dipl.- Ing. Iris Grabowski, grabowski@dwa.de.

Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal (www.dwa.de/dwadirekt) eingesehen werden. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist er als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.

Mai 2018, 41 Seiten, ISBN 978-3-88721-617-7, Ladenpreis: 53,50 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 42,80 Euro

Herausgeber und Vertrieb: DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, Tel. 02242/872-102, Fax: 02242/872-184 E-Mail: info@dwa.de, DWA-Shop: www.dwa.de/shop

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