Betankung von Schienenfahrzeugen

Überarbeitung TRwS 782/Arbeitsblatt DWA-A 782

Hennef. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) hat vier Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) für die Betankung von Fahrzeugen erarbeitet:

• TRwS 781 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“ (12/2018)

• TRwS 782 „Betankung von Schienenfahrzeugen“(5/2006)

• TRwS 783 „Betankungsstellen für Wasserfahrzeuge“ (12/2005)

• TRwS 784 „Betankung von Luftfahrzeugen“ (4/2006)

Nach Vorlage der TRwS 781 im Dezember 2018 wird die DWA als nächste technische Regel für die Betankung von Fahrzeugen TRwS 782 „Betankung von Schienenfahrzeugen“ (5/2006) überarbeiten. Aufgrund der Novellierung der gesetzlichen Vorgaben und Überarbeitung der TRwS 781 besteht sowohl inhaltlicher wie auch formaler Anpassungsbedarf.

TRwS 782 „Betankung von Schienenfahrzeugen“ konkretisiert die wasserrechtlichen betankungsspezifischen technischen und betrieblichen Anforderungen zur Betankung von Schienenfahrzeugen (Eisenbahnen und Straßenbahnen) und zur Befüllung der Lagerbehälter aus Straßentankfahrzeugen und Eisenbahnkesselwagen. Der Aufbau der TRwS 782 und die Regelungsinhalte orientieren sich soweit möglich an TRwS 781 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“.

Mit der Überarbeitung der TRwS 782 „Betankung von Schienenfahrzeugen“ sollen bundesweit wasserrechtlich aktuelle, an die gesetzlichen Vorgaben und technischen Entwicklungen angepasste einheitliche technische und betriebliche Regelungen für die Errichtung und den Betrieb von Tankstellen für Schienenfahrzeuge sowie einheitliche Prüfinhalte vorgelegt werden.

Die TRwS 782 soll wieder als DWA-Arbeitsblatt veröffentlicht werden und damit eine allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinne § 62 (2) WHG sein. Sie richtet sich insbesondere an die betroffenen Wasserbehörden, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe nach § 62 AwSV, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig sind.

Die Überarbeitung erfolgt durch die neu einzurichtende Arbeitsgruppe AG 6.6 „Tankstellen für Schienenfahrzeuge“ unter der Leitung von Herrn Dr.-Ing. Hermann Dinkler, Berlin. Die Arbeiten sollen Anfang 2020 aufgenommen werden.

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.

DWA-Bundesgeschäftsstelle, Dipl.-Ing. Iris Grabowski, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, Telefon: 02242/872-102, Fax: 02242/872-135, E-Mail: grabowski@dwa.de

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