Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Hennef. Das technische Regelwerk für Misch- und Niederschlagswassereinleitungen wurde gemeinsam von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) und dem Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau (BWK) fortgeschrieben. Ergebnis der Bearbeitung ist der Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 102/BWK-A 3: „Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer“. Das Arbeitsblatt gliedert sich in Teil A „Emissionsbezogene Bewertungen und Regelungen für Regenwetterabflüsse in Siedlungen“ (Bearbeitung durch DWA) und Teil B „Immissionsbezogene Bewertungen und Regelungen für Regenwetterabflüsse in Oberflächengewässer“ (Bearbeitung durch BWK).
Der Entwurf des neuen Arbeitsblatts erschien im Oktober 2016 inhaltsgleich in den Verbänden DWA und BWK. Der Entwurf hat eine sehr hohe Aufmerksamkeit und das damit verbundene Stellungnahmeverfahren eine außergewöhnlich große Beteiligung erfahren. Die sehr zahlreichen und in Summe äußerst umfänglichen Stellungnahmen zeugen von der hohen Aktualität der mit dem Arbeitsblatt aufgegriffenen Themen, aber auch von der Tragweite der im Arbeitsblatt enthaltenen Regelungen und Vorgaben, die in den Stellungnahmen kritisch beleuchtet und kontrovers bewertet werden.
In der Zeit zwischen 15. Oktober 2016 und 15. Januar 2017 sind bei DWA und BWK von 89 Stellungnehmenden, die sich wie in Abbildung 1 dargestellt verteilen, Stellungnahmen eingereicht worden. Insgesamt umfassen diese rund 500 DIN A 4-Seiten. Davon betreffen 17 Prozent allgemeine Gesichtspunkte, 51 Prozent den Teil A und 32 Prozent den Teil B. Die inhaltlich sehr bedeutsamen Stellungnahmen erfordern eine intensive fachlich-inhaltliche Diskussion in den Arbeitsgruppen beider Verbände. Zusätzlich führt der zahlenmäßige Umfang der vorliegenden Stellungnahmen zu einem hohen Zeitbedarf für eine angemessene inhaltliche Erörterung.
Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass das Stellungnahmeverfahren mindestens das Jahr 2018 beanspruchen wird. Angesichts einiger grundlegender Einwendungen zu einzelnen Regelungen erscheint es durchaus möglich, dass der weitere Erörterungsprozess zu entsprechenden Änderungen für den Weißdruck des Arbeitsblatts führt. Dies sollte bei Bezugnahme in laufenden Planungen auf den vorliegenden Entwurf 10/2016 berücksichtigt werden.
Informations- und Fortbildungsveranstaltungen werden von DWA und BWK vorerst nicht angeboten, da die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen prioritär behandelt wird. Nach inhaltlicher Bearbeitung der Stellungnahmen werden die Verbände gemeinsam über die Fortentwicklung des Arbeitsblatts informieren.
Abbildung 1: Verteilung der eingegangenen Stellungnahmen nach Herkunft
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