Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Hennef. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat den Entwurf der TRwS 793-1 „Biogasanlagen – Teil 1: Errichtung und Betrieb mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft“ veröffentlicht.
TRwS 793-1 konkretisiert die technischen und betrieblichen Anforderungen entsprechend § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Mit der TRwS 793-1 werden erstmals bundeseinheitliche wasserrechtliche technische und betriebliche Regelungen für die Errichtung und den Betrieb von neuen Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft der Fachöffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt. Einheitliche Regeln sind für die Umsetzung der wasserrechtlichen Anforderungen erforderlich, um den Betroffenen eine bundeseinheitliche Planungs- und Handlungsgrundlage zu gegeben.
TRwS 793-1 geht auf Anforderungen an den Standort ein und konkretisiert die wasserrechtlichen Anforderungen an verschiedene Anlagenteile in Anlagen zum Herstellen von Biogas, wie beispielsweise an Behälter, Sicherheitseinrichtungen und Rohrleitungen. Zudem werden detaillierte Regelungen für die Ausführung der Umwallung aufgezeigt sowie Regelungen zum Betrieb und zur Sachverständigenprüfung gemäß AwSV getroffen. Dabei werden die aktuellen Erkenntnisse und Regelwerke über Werkstoffe und Bauweisen ebenso berücksichtigt wie die Erfahrungen mit Schadensfällen an bestehenden Anlagen und deren Ursachen. Die Trockenfermentation wird in TRwS 793-1 nicht behandelt.
Für technische Regelungen für Anlagen zum Lagern von Gärsubstraten, Anlagen zum Lagern der Gärreste sowie den Anlagen zugehörige Abfüllanlagen von Biogasanlagen mit Gärsubtraten landwirtschaftlicher Herkunft wird TRwS 792 „JGS-Anlagen“ in Bezug genommen, da ein vergleichbares Gefährdungspotenzial vorliegt. Sind aufgrund von gesetzlichen Regelungen in der AwSV oder technischen Besonderheiten von Biogasanlagen abweichende Festlegungen erforderlich, sind diese in TRwS 793 geregelt.
Die TRwS 793-1 soll als DWA-Arbeitsblatt veröffentlicht werden und damit den Charakter einer allgemein anerkannten Regel der Technik im Sinne von § 62 Absatz 2 WHG bzw. § 15 AwSV besitzen.
Der Entwurf der TRwS 793-1 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG-6.15 „TRwS Biogasanlagen“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Arnold Niehage) im DWA-Fachausschuss IG-6 „Wassergefährdende Stoffe“ erstellt und richtet sich an Behörden, Anlagenbetreiber, Planer und Sachverständigenorganisationen, die von der Thematik „Landwirtschaftliche Biogasanlagen“ berührt sind.
Frist zur Stellungnahme: Das Arbeitsblatt DWA-A 793-1/TRwS 793-1 wird bis zum 31. Oktober 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an Dipl.-Ing. Iris Grabowski, grabowski@dwa.de.
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal (www.dwa.de/dwadirekt) eingesehen werden. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist er als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
August 2017, 58 Seiten, ISBN 978-3-88721-516-3, Ladenpreis: 71,50 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 57,20 Euro.
Herausgeber und Vertrieb: DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 02242/872-333, Fax: 02242/872-100 E-Mail: info@dwa.de, DWA-Shop: www.dwa.de/shop
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