Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Das in Biogasanlagen produzierte Biogas wird in der Regel zwischengespeichert, bevor es einer Verwertungsanlage wie zum Beispiel einem BHKW, einem Heizkessel oder einer Anlage zur Aufbereitung und Einspeisung ins Gasnetz zugeführt wird. Neben externen, freistehenden Speichersystemen (die bereits im Merkblatt DWA-M 376 behandelt werden) haben sich auf Biogasanlagen insbesondere einschalige und zweischalige Membranabdeckungssysteme, die mechanisch oder pneumatisch vorgespannt sein können, etabliert.
Bei solchen Gasspeichersystemen, die auf Gärbehältern und Gärrestelagern montiert sind, müssen insbesondere die regionalen Wind- und Schneelasten für die Berechnung der Standfestigkeit berücksichtigt werden. Außerdem müssen für einen fachgerechten statischen Nachweis die ständigen Lasten durch das System selbst (Eigengewicht, Vorspannung, Systemdruck etc.), Lasten durch sonstige Beanspruchungen wie extreme Temperaturen, Abminderungsfaktoren hinsichtlich der Materialeigenschaften sowie Einflüsse des Materialzuschnittes und des Befestigungssystems eingerechnet werden.
Das Merkblatt DWA-M 377 gibt detaillierte technische Hinweise, wie die genannten Faktoren bei der Planung und Ausführung von Membranabdecksystemen zu berücksichtigen sind, sodass deren Standfestigkeit sicher gewährleistet ist und Schäden durch weggerissene oder eingestürzte Gasspeichersysteme vermieden werden. Auch ist die Alterung der verwendeten Materialien, insbesondere der äußeren Membranabdeckung, zu beachten. Die von der Kommission für Anlagensicherheit im Jahr 2019 veröffentlichte TRAS 120 „Sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen“ sieht hierzu eine Prüfung der Membran nach sechs Jahren vor. Im Zuge der Überarbeitung von DWA- M 377 sollen technische Empfehlungen aufgenommen werden, um zu konkretisieren, wie die Prüfung fachgerecht durchzuführen ist und wie die Prüfergebnisse einzuordnen sind. Weiterhin formuliert die TRAS 120 Anforderungen, zum Beispiel an Materialeigenschaften, wie die elektrische Ableitfähigkeit oder den Reflexionsgrad, und notwendige Dokumentationen. Es ist daher vorgesehen, im Zuge der Aktualisierung des Merkblatts entsprechende Aussagen zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.
Die Überarbeitung des Merkblatts erfolgt im Rahmen der von DWA, DVGW und FvB getragenen „Kooperation Biogas“ in der gemeinsamen DWA/FvB/DVGW-Arbeitsgruppe KEK-8.5 „Gasspeichersysteme“.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA gerne entgegen. Interessenten für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Arbeitsgruppe melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle, Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; Tel. 0 22 42/872-106, Fax 0 22 42/872-135, E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
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