Co-Vergärung in kommunalen Klärschlammfaulbehältern, Abfallvergärungsanlagen und landwirtschaftlichen Biogasanlagen

Merkblatt DWA-M 380 neu erschienen

Die DWA hat das Merkblatt DWA-M 380 „Co-Vergärung in kommunalen Klärschlammfaulbehältern, Abfallvergärungsanlagen und landwirtschaftlichen Biogasanlagen“ veröffentlicht.

Das vorliegende Merkblatt gibt Hinweise zu den technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Co-Vergärung in kommunalen Kläranlagen, Bioabfallvergärungsanlagen und landwirtschaftlichen Biogasanlagen, soweit eine Vergärung im pumpbaren Zustand erfolgt. Es werden die verfahrenstechnischen Gemeinsamkeiten sowie die unterschiedlichen Verfahrensketten bzw. -ziele beschrieben. Ziel ist es, für die genannten Bereiche einen aufeinander abgestimmten Mindeststandard zu erreichen. Darüber hinaus werden Hinweise zur Wirtschaftlichkeit und Hilfestellungen zur genehmigungsrechtlichen Situation gegeben.

Die Co-Vergärung fester und flüssiger biogener Abfälle ist für die Betreiber von Vergärungsanlagen – sowohl im wasser-, abfall- wie im landwirtschaftlichen Bereich – eine interessante Option. Freie Kapazitäten bestehender Anlagen lassen sich nutzen, und zusätzliche regenerative Energie kann umweltverträglich produziert werden.

Trotz der Synergieeffekte, die eine Co-Vergärung zum Beispiel auf Kläranlagen oder in Biogasanlagen bieten kann, sind Betreiber oft zurückhaltend, Co-Substrate mitzubehandeln. Häufig wird dies mit der schwierigen rechtlichen Situation im Schnittpunkt wasser-, abfall- und düngerechtlicher Regelungen begründet.

Die technologische Entwicklung der zurückliegenden Jahre hat wesentliche Parallelitäten der drei Hauptanwendungsbereiche der anaeroben Vergärung organischer Substrate aufgezeigt. Auch beim Teilaspekt der Co-Vergärung ergeben sich im Hinblick auf die Substrateigenschaften, die erforderlichen Vorbehandlungstechniken und die Prozesssteuerung wesentliche Gemeinsamkeiten (zum Beispiel Maßnahmen zur Anlagen- und Betriebssicherheit). Bedingt durch unterschiedliche Entsorgungsziele der vergorenen Restsubstrate ergeben sich jedoch teilweise gravierende rechtliche Unterschiede zwischen den Nutzungsvarianten.

Der Schwerpunkt des Merkblatts liegt auf den technischen Ausführungen zur Funktionsweise der Co-Vergärung und ihre Eingliederung in den Anlagenbetrieb. Das Merkblatt gibt den in der Praxis tätigen Fachleuten Hinweise für die Planung und den Betrieb einer Co-Vergärung, und wie diese sinnvoll in eine bestehende Anlage integriert werden kann. Darüber hinaus werden im Anhang Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen gegeben.

Änderungen

Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 380 (6/2009) wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Anpassungen der Ausführungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen an die veränderte aktuelle Rechtslage
  • Erweiterung der technischen Ausführungen zur Co-Vergärung auf kommunalen Kläranlagen
  • Berücksichtigung der zwischenzeitlich erfolgten technischen Entwicklungen und neuer technischer Regelwerke, die im Zusammenhang mit der Co-Vergärung stehen.

Das Merkblatt wurde von den Arbeitsgruppen KEK-4.2 „Vergärung“ (Sprecher: Prof. Dr.-Ing. Jürgen Wiese) und KEK-2.1 „Stabilisierung und Entseuchung“ (Sprecher: Dr.-Ing. Ulrich Loll) und unter Mitwirkung der DWA-Fachausschüsse KEK-4 „Mechanische und biologische Abfallbehandlung“ und KEK-2 „Mechanische und biologische Klärschlammbehandlung“ im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm“ erarbeitet. Es richtet sich sowohl an die Betreiber von Kläranlagen, Abfallvergärungsanlagen und landwirt­schaftlichen Biogasanlagen als auch an Ingenieurbüros und die zuständigen Behörden.

Mit dem Erscheinen des Merkblatts DWA-M 380 (9/2020) wird das Merkblatt DWA-M 380 (6/2009) zurückgezogen.

Merkblatt DWA-M 380 „Co-Vergärung in kommunalen Klärschlammfaulbehältern, Abfallvergärungsanlagen und landwirtschaftlichen Biogasanlagen“, September 2020, 89 Seiten, ISBN 978-3-88721-995-6, Ladenpreis: 94 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 75,20 Euro

Herausgeber und Vertrieb

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