Dienst- und Betriebsanweisung für das Personal von Abwasseranlagen

Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 199-2 und -3

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Hennef. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) überarbeitet die Arbeitsblätter DWA-A 199-2 „Dienst- und Betriebsanweisung für das Personal von Abwasseranlagen - Teil 2: Betriebsanweisung für das Personal von Kanalnetzen und Regenwasserbehandlungsanlagen“ sowie DWA-A 199-3 „Dienst- und Betriebsanweisung für das Personal von Abwasseranlagen - Teil 3: Betriebsanweisung für das Personal von Abwasserpumpanlagen“ und stellt sie öffentlich zur Diskussion.

Im Zuge der Aktualitätsprüfung des DWA-Regelwerks wurde durch den zuständigen Hauptausschuss „Entwässerungssysteme“ (Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr.-Ing. Johannes Pinnekamp) sowie den zuständigen Fachausschuss ES-7 „Betrieb und Unterhalt“ (Obmann: Dipl.-Ing. Roland Kammerer) festgestellt, dass die Arbeitsblätter DWA-A 199-2 und DWA-A 199-3 redaktionell angepasst werden müssen. Die Überarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 199-2 wurde von einem Redaktionsteam der DWA-Arbeitsgruppe ES-7.3 „Betrieb und Unterhalt von Kanalnetzen“ unter der Leitung von Herrn Dipl.-Ing. (FH) Robert Hertler vorgenommen. Das Arbeitsblatt DWA-A 199-3 wurde von einem Redaktionsteam der DWA-Arbeitsgruppe ES-7.4 „Betrieb und Unterhalt von Abwasserpumpanlagen“ unter der Leitung von Herr Dipl.-Ing. Gert Bamler überarbeitet.

Die Arbeitsblätter aus dem Jahr 2007 wurden einer umfänglichen Aktualitätsprüfung unterzogen. Diese Überprüfung ergab, dass die Arbeitsblätter nach wie vor aktuell sind und nur einiger redaktioneller Änderungen – welche nicht wesentlicher Art gemäß Arbeitsblatt DWA-A 400 sind - bedurften.

Bei der Überarbeitung wurden veraltete Bezüge und Verweisungen zu Rechtsgrundlagen, DWA-Regelwerk und DIN-Normen sowie das Quellen- und Literaturverzeichnis aktualisiert. Auch im Text erwähnte rechtliche Vorgaben wurden auf den aktuellen Stand gebracht. Die Gliederung der Arbeitsblätter wurde angepasst und die Verfasser aktualisiert. Einige der im Text erwähnten Begriffe wurden an den heutigen Sprachgebrauch angepasst und konkretisiert. Zudem wurden die Muster-Betriebsanweisungen im Anhang an einigen Stellen überarbeitet.

Gemäß Arbeitsblatt DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerkes“, Abschnitt 6.1 „Überarbeitung“, kann auf ein Gelbdruckverfahren verzichtet werden, wenn die geplanten Änderungen nicht wesentlicher Art sind, wobei der Fachöffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen ist.

Die vorgesehenen Änderungen werden deshalb hiermit zur Diskussion gestellt. Eine vollständige Darstellung der geplanten Änderungen ist im Internet zu finden unter:

www.dwa.de/A199-2

www.dwa.de/A199-3

Stellungnahmen werden bis zum 31. Oktober 2019 erbeten an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle, Jonas Schmitt M. Sc., Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, Fax: 0 22 42/872-184, E-Mail: Team-ES@dwa.de

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