Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Jauche, Gülle, Silagesickersäfte sind wertvolle Wirtschaftsdünger für den landwirtschaftlichen Betrieb. Sie können aber bei nicht sachgemäßem Lagern oder Abfüllen die Gewässer gefährden. JGS-Anlagen müssen deshalb gemäß § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) so beschaffen sein und so errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden, dass der bestmögliche Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften erreicht wird.
Mit dem Entwurf der Technischen Regel wassergefährdender Stoffe 792 (TRwS 792) „JGS-Anlagen“ werden erstmals bundeseinheitliche Konkretisierungen für die Errichtung, den Betrieb und die Überwachung von neuen Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Silagesickersaft und Festmist der Fachöffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt. Für bestehende JGS-Anlagen, die nicht entsprechend dem künftigen Anforderungsniveau der TRwS 792 für Neuanlagen ausgebildet sind, werden Lösungen aufgezeigt, mit denen der bestmögliche Schutz dennoch gegeben ist.
Mit dem Entwurf der TRwS 792 „JGS-Anlagen“ werden vorhandene technische Regelungen aus den landesrechtlichen Vorschriften über Lager- und Abfüllanlagen für Jauche, Gülle und Silagesickersäfte auf Basis der Vorgaben der Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) harmonisiert. Dabei werden die aktuellen Erkenntnisse und Regelwerke über Werkstoffe und Bauarten sowie die Fortentwicklung der traditionellen Bauweisen ebenso berücksichtigt wie die Erfahrungen mit Schadensfällen an bestehenden Anlagen und deren Ursachen. Einheitliche wasserrechtliche technische Regeln sind für die Umsetzung der wasserrechtlichen Anforderungen erforderlich, um den Betroffenen eine bundeseinheitliche Planungs- und Handlungsgrundlage und Rechtssicherheit zu gegeben.
Der Gelbdruck der TRwS 792 ist auf Grundlage der Bundesrats-Drucksache 77/14 einschließlich des Beschlusses des Bundesrates vom 23. Mai 2014 erarbeitet worden. Da die Annahme des Beschlusses des Bundesrates durch die Bundesregierung zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht erfolgt ist, gelten die landesrechtlichen Vorschriften über Lager- und Abfüllanlagen für Jauche, Gülle und Silagesickersäfte weiter.
Die TRwS 792 soll als DWA-Arbeitsblatt veröffentlicht werden und den Charakter einer allgemein anerkannten Regel der Technik im Sinne § 62 Absatz 2 WHG besitzen. Sie richtet sich insbesondere an Behörden, Landwirte, Fachbetriebe, Hersteller, Planer und Sachverständigenorganisationen, die von der Thematik „JGS-Anlagen“ berührt sind. Die Festlegungen der TRwS 792 sollen grundsätzlich ebenfalls für Anlagen zum Lagern von Gärsubstraten und Gärresten sowie zugehörige Abfüllanlagen in landwirtschaftlichen Biogasanlagen gelten. Hiervon abweichende spezifische Besonderheiten werden in der sich noch in Erarbeitung befindlichen TRwS 793 „Biogasanlagen“ geregelt.
Frist zur Stellungnahme: Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA entgegen. Das Arbeitsblatt DWA-A 792 wird bis zum 15. Juni 2015 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an: DWA-Bundesgeschäftsstelle, Dipl.-Ing. Iris Grabowski, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, E-Mail: grabowski@dwa.de, Fax 0 22 42/872-184
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal unter DWA-direkt eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt.
Dort und unter http://de.dwa.de/themen.html ist eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Der Entwurf kann jederzeit im DWA-Shop (auch nach Ablauf der dreimonatigen Frist zur Stellungnahme) als Printversion oder digital käuflich erworben werden.
Herausgeber und Vertrieb: DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; Tel. 0 22 42/872-333, Fax 0 22 42/872-100, E-Mail: info@dwa.de, DWA-Shop: www.dwa.de/shop
März 2015, 43 Seiten, ISBN 978-3-88721-222-3, Ladenpreis: 52,50 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 42 Euro
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