DWA-A 788: Flachbodentanks aus metallischen Werkstoffen

Vorhaben

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) wird TRwS 788 "Flachbodentanks aus metallischen Werkstoffen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten“ überarbeiten. Die TRwS 788 „Flachbodentanks aus metallischen Werkstoffen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten“ beinhaltet Konkretisierungen für die Tankböden und Fundamente zur Gewährleistung der schnellen und zuverlässigen Erkennbarkeit von Korrosion und Leckagen. Für neu zu in-stallierende Tanks werden Ausführungs¬möglichkeiten vorgestellt, die eine dem Doppelboden entsprechende Sicherheit gewährleisten. Für bestehende Flachbodentanks, die nicht den Vorgaben der bisherigen Länderverordnungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen entsprechen, werden Bedingungen für den Weiterbetrieb in Abhängigkeit von der Art und Güte des Fundamentes, der Erkennbarkeit einer Leckage sowie den Ergebnissen zusätzlicher Prüfungen festgelegt, Dabei ist grundsätzlich ein Weiterbetrieb ohne Sanierungskonzept möglich.

Bereits im Jahr 1997 wurde die erste Fassung der TRwS 788 (damals noch TRwS 133) vorgelegt. Im Mai 2007 wurde die zweite Fassung der TRwS 788 veröffentlicht. Es wurde eine Anpassung an aktuelle technische und rechtliche Entwicklungen sowie an Praxiserfahrungen vorgenommen.

Aufgrund aktueller Erkenntnisse ist aus Sicht des DWA-Fachausschusses „Wassergefährdende Stoffe“ eine Überarbeitung der TRwS 788 erforderlich. Hierbei sollen die bisherigen Regelungen auf Aktualität und Anwendbarkeit sowie auf ggf. erforderlichen Ergänzungsbedarf überprüft werden. Der Schwerpunkt der Überarbeitung wird neben einer Anpassung an die aktuelle Gesetzeslage insbesondere auf den Themen Leckageerkennung und Beschichtung sowie einem künftigen Weiterbetrieb ohne Sanierungskonzept liegen.

Die TRwS 788 soll wieder als DWA-Arbeitsblatt veröffentlicht werden und damit eine allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinne § 62 (2) WHG sein. Sie richtet sich insbesondere an die Wasserbehörden, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des anlagenbezogenen Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig sind.

Die Überarbeitung erfolgt durch eine neu einzurichtende DWA-Arbeitsgruppe IG-6.3 „Flachbodentanks“ unter der Leitung von Frank Oswald, Berlin. Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist für Ende 2016 vorgesehen.

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA entgegen.

DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 02242/872-102, Fax. 02242/872-135
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