DWA-M 218: Rohrleitungssysteme für Biogasanlagen

Vorhaben

Hennef. Im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zwischen DWA, FVB und DVGW wurde vereinbart, dass gemeinsam getragene Regeln für Biogasanlagen erstellt werden. Als ein zentraler Anlagenteil gelten dabei u.a. die Rohrleitungssysteme. Für Biogasanlagen existieren u.a. in Abhängigkeit von der Art der Anlage (kommunale Faulgasanlagen, landwirtschaftliche und abfallwirtschaftliche Biogasanlagen), den eingesetzten vielfältigen Medien, aber auch von den Schutzzielen unterschiedlicher Rechtsbereiche (z.B. Vermeidung der Verunreinigung von Gewässern durch wassergefährdende Stoffe, Explosionsschutz, Immissionsschutz) unterschiedliche Vorgaben und Regeln zu Rohrleitungen. Daher soll ein abgestimmtes Regelwerk für die bisher nicht geregelten Bereiche und ggf. ergänzende Anforderungen bzw. konkrete technische Vorgaben erstellt werden. Das Merkblatt DWA-M 218 „Rohrleitungssysteme für den Bereich der technischen Ausrüstung von Biogasanlagen“ soll eine Übersicht über die Anforderungen insbesondere im Hinblick auf die technische Ausführung von Rohrleitungssystemen geben.

Im Merkblatt DWA-M 218 sollen für die verschiedenen Arten von Biogasanlagen (kommunale Faulgasanlagen, landwirtschaftliche und abfallwirtschaftliche Biogasanlagen einschl. Gasaufbereitung) insbesondere Empfehlungen und Hinweise zu folgenden Themenfeldern erarbeitet werden:

• Definition des Geltungsbereiches in Abhängigkeit von den anlagentechnischen Schnittstellen mit Abgrenzung zu anderen Regelwerken (Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS), DVGW-Regelwerk, ggf. weitere)

• Technische Hinweise zur Umsetzung von Anforderungen bzgl. der mechanischen, chemischen und thermischen Belastung, soweit nicht an anderer Stelle eindeutig geregelt.

• Hinweise zur Ausführung, Verlegung und Prüfung der Rohrleitungen unter Beachtung anderer geltender Regelwerke
• Zuordnung der Medien zu einsetzbaren Rohrleitungswerkstoffen und örtlichem Einsatz, soweit nicht an anderer Stelle eindeutig geregelt

 

In der Arbeitsgruppe sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus DWA, FVB und DVGW vertreten, verstärkt durch weitere Fachkräfte. Die Erarbeitung erfolgt im DWA-Fachausschuss KA-11 „Technische Ausrüstung und Bau von Kläranlagen“ im Austausch mit dem DWA-Fachausschuss KEK-8 „Biogas“ und der DWA-Arbeitsgruppe IG-6.15 „TRwS-Biogasanlagen“.

Hinweise zur Bearbeitung sowie Interessensbekundungen zur Mitarbeit nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen: Dr.-Ing. Christian Wilhelm, wilhelm@dwa.de.

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