DWA-M 305: Gasverbrauchseinrichtungen an Biogasanlagen

Aufruf zur Stellungnahme

Hennef. Biogasanlagen führen das Gas aus der Vergärung über einen Speicher in der Regel einer Verwertungsanlage zu; beispielsweise einem Blockheizkraftwerk, einem Gasmotor oder einer Anlage zur Aufbereitung und Einspeisung von Biomethan in das Gasnetz. Ist die Verwertung des Biogases aufgrund geplanter oder ungeplanter Ausfälle zeitweise nicht möglich, sind die Betreiber verpflichtet, das Gas – soweit es nicht gespeichert werden kann – einer alternativen Gasverbrauchseinrichtung zuzuführen, insbesondere um Emissionen des im Biogas enthaltenen klimarelevanten Methans zu vermeiden. Zumeist werden hierzu Notfackeln eingesetzt, die das Methan zu Kohlendioxid oxidieren.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fordert daher sowohl für Neu- als auch für Altanlagen, dass auf Biogasanlagen eine alternative Gasverbrauchseinrichtung vorgehalten wird.

Neben Wartungs- oder Reparaturmaßnahmen spielen als Ursache für zusätzliche Ausfallzeiten der regulären Gasverwertung zunehmend Netzengpässe und Einspeisemanagementmaßnahmen eine Rolle. Während dieser Zeiten kann die Stromeinspeisung nicht oder nicht mehr in vollem Umfang erfolgen, sodass für überschüssiges Biogas eine sichere und umweltgerechte Verbrauchseinrichtung vorgehalten werden muss. Ebenso erfordert die immer wichtiger werdende bedarfsgerechte Strombereitstellung die sichere Vermeidung von Methanemissionen in Schwachlastphasen.

Mit dem vorliegenden Entwurf des Merkblatts DWA-M 305 legen Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW), Fachverband Biogas e. V. (FvB) und Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) gemeinsam eine technische Regel für Biogasfackelanlagen als alternative Gasverbrauchseinrichtungen vor. Im Fokus des Merkblatts stehen Notgasfackelanlagen.

Seit April 2012 haben der DVGW, der FvB und die DWA eine enge fachliche Kooperation im Bereich Biogas vereinbart. Ein wesentliches Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, hinsichtlich der sicherheitsrelevanten Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen konsistente Mindeststandards zu etablieren.

Das Merkblatt wurde im Rahmen der „Kooperation Biogas“ von der gemeinsamen FvB-DVGW-DWA-Arbeitsgruppe „Gasfackelanlagen an Biogasanlagen“ im Auftrag und unter der Mitwirkung der gemeinsamen FvB-DVGW-DWA-Arbeitsgruppe „Biogaserzeugung“, des DVGW-Gemeinschaftsausschusses G-GTK-0-1 „Biogas“ und des DWA-Fachausschusses KEK-8 „Biogas“ erstellt und gibt Planern, Erstellern, Betreibern und Sachverständigen praxisorientierte Leitlinien für Auslegung, Bau, Betrieb, Wartung und Prüfung dieser Anlagen.

Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 305 wird bis zum 28. Februar 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl, reifenstuhl@dwa.de.

Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal (www.dwa.de/dwadirekt) eingesehen werden. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist er als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.

Dezember 2016, 25 Seiten, ISBN 978-3-88721-424-1, Ladenpreis: 38,50 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 30,60 Euro.

Herausgeber und Vertrieb:
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 02242/872-333, Fax: 02242/872-100
E-Mail: info@dwa.de, DWA-Shop: www.dwa.de/shop

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