DWA-M 615: Gestaltung und Nutzung von Baggerseen

Aufruf zur Stellungnahme

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat die DVWK-Regel 108 „Gestaltung und Nutzung von Baggerseen“ von 1992 fortgeschrieben und unter gleichem Namen als Entwurf für ein Merkblatt veröffentlicht. Das Merkblatt liefert Informationen zu den Grundsätzen von Kies- und Sandabbau unterhalb des Grundwasserspiegels sowie zur Nutzung der durch die Abgrabungen entstehenden Baggerseen.

Sollen diese künstlichen Oberflächengewässer zu ansprechenden Erholungsgebieten werden, ist eine frühzeitige Planung erforderlich, die nicht nur den Abbau des Rohstoffs im Blick hat, sondern auch ein Konzept für die Gestaltung der Seen und ihres Umfeldes. Die Sicherung einer guten Wasserbeschaffenheit in den Seen und im Grundwasser ist ebenso bedeutend. Das Merkblatt zeigt, wo und wann in der Planungs- und Umsetzungsphase Weichen gestellt werden müssen, damit die Eingriffe in die Landschaft und in die wasserwirtschaftlichen Gegebenheiten minimiert werden können.

Neben dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmet sich das Merkblatt dem Raumordnungs- und Zulassungsverfahren, der Bauleitplanung und den Bedürfnissen der Bevölkerung. Nicht mehr enthalten sind Anmerkungen zur öffentlich-rechtlichen Zulassung im Einzelfall.

Das Merkblatt gilt für Baggerseen, die erhalten bleiben sollen, einschließlich der Möglichkeit, dass Teilbereiche wieder verfüllt werden. Sinngemäß kann es für Seen herangezogen werden, die die Bedingungen nur zum Teil erfüllen, weil sie zum Bespiel wegen ihrer Verbindung zu einem Fließgewässer als dessen Teil angesehen werden oder bereits länger existieren. Seen, die beim Braunkohleabbau durch die Absenkung des Grundwasserspiegels entstehen, sind nicht Gegenstand der Betrachtung.

Das Merkblatt richtet sich an Abbauunternehmen und Planungsbüros sowie an die zuständigen Prüfungs- und Genehmigungsbehörden. Natur- und Umweltorganisationen liefert es Informationen, sofern sie zur Stellungnahme zu einem Abbauvorhaben aufgefordert sind.

Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 615 wird bis zum 31. Oktober 2015 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:

Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel: 02242/872 210, E-Mail: schrenk@dwa.de

 

Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.

Herausgeber und Vertrieb:
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 02242/872-333, Fax: 02242/872-100
E-Mail: info@dwa.de, DWA-Shop: www.dwa.de/shop

 

August 2015, 50 Seiten, ISBN 978-3-88721-235-3, Ladenpreis: 62 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 49,60 Euro

Terminhinweis: Am 27. und 28. Oktober 2015 veranstaltet die DWA in Geisenheim die Wasser- und Bodentage. Sie stehen unter dem Motto „Auen – Flächen für Hochwasser, Natur oder Mais?“. Infos über schiffbauer@dwa.de 

Zurück

Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.

+49 2242 872 333

+49 2242 872 100

info@dwa.de