Entnahme von Wasser für die Bewässerung – Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 590

Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit

Anlass

Das viel beachtete Merkblatt DWA-M 590 „Grundsätze und Richtwerte zur Beurteilung von Anträgen zur Entnahme von Wasser für die Bewässerung“ steht knapp zwei Jahre nach seiner Einführung zur Überarbeitung an. Einige Hinweise aus der landwirtschaftlichen Praxis und die Einführung der neuen Klima-Zeitreihe von 1991 bis 2020 zeigen, das eine Aktualisierung des Merkblatts nun wesentlich erscheint.

Klimawandel, veränderte Landnutzung und steigende Marktanforderungen stellen für die gesamte Wasserwirtschaft und alle Branchen, die auf Wasser in ausreichender Menge und Qualität angewiesen sind, die größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts dar. In besonderem Maße gilt dies für Landwirtschaft und Gartenbau. Zur Sicherung einer nachhaltigen Pflanzenproduktion, vor allem aber zur Gewährleistung der von den Märkten zwingend geforderten Qualitäten, wird in Deutschland zunehmend die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen erforderlich und wird auch bereits in der Fläche eingesetzt.

Anträge auf Erlaubnis zur Entnahme von Grund- oder Oberflächenwasser zum Zweck der Bewässerung werden von Genehmigungs- und Fachverwaltungen zum Teil kritisch bewertet. Hintergrund dafür sind unter anderem Befürchtungen im Hinblick auf eine Intensivierung der Landwirtschaft, eine Verschlechterung der Nährstoffbilanzen oder Bedenken wegen möglicher Übernutzungen der zur Verfügung stehenden Wasserressourcen. Genehmigungsbehörden stützen ihre Einwände insbesondere auf das Verschlechterungsverbot im Rahmen der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Die daraus teilweise resultierende restriktive Genehmigungspraxis steht den Erwartungen der Landwirtschaft, aber auch einer ausgewogenen Ressourcenbewirtschaftung entgegen.

Die Bewertungs- und Vorgehensweisen in den einzelnen Bundesländern variieren zum Teil deutlich. Allgemein anerkannte Regeln der Technik, die über rein technische Fragen hinausgehen und die Grundlage einer wasserwirtschaftlichen Bewertung sein könnten, sind nicht eingeführt. Demgegenüber gibt es im Bereich der Landwirtschaft und des Garten- und Landschaftsbaus Veröffentlichungen von Fachvereinigungen, die innerhalb der entsprechenden Fachrichtungen breite Anerkennung genießen.

Vor diesem Hintergrund hat die DWA mit dem vorliegenden Merkblatt eine Arbeitsgrundlage geschaffen, in der fachliche Grundlagen und Anforderungen der Bewässerung mit Grundsätzen der Wasserwirtschaft zusammengeführt werden. Auf dieser Grundlage können Bewässerungsprojekte sinnvoll konzipiert und bundesweit einheitlich begutachtet werden.

Geplante Änderungen im Merkblatt

Die geplanten Überarbeitungen umfassen folgende Aspekte:

  • Berücksichtigung der neuen Klima-Zeitreihe 1991–2020, die die aktuellen klimatischen Bedingungen gegenüber der Zeitreihe 1961–1990 realistischer abbildet
  • erneute Erweiterung der Betrachtung auf eine Vielzahl von Kulturen sowie auf Grün- und Sportflächen.

Nach wie vor soll das Merkblatt DWA-M 590 im Sinne einer angestrebten Zusammenführung von Fachwissen unterschiedlicher Bereiche im DWA-Fachausschuss GB-4 „Bewässerung“ gemeinsam mit Vertretern der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) und der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) erarbeitet werden. Es wendet sich an Fach- und Genehmigungsbehörden, Antragsteller, Berater und Verbände, die mit der wasserwirtschaftlichen Bewertung von Anträgen zur Wasserentnahme zum Zwecke der Bewässerung befasst sind. Wenn Sie über einschlägige Expertise in diesen Aufgabenfeldern verfügen, bewerben Sie sich gerne für die Mitarbeit im bearbeitenden DWA-Fachausschuss GB-4 „Bewässerung“.

DWA-Bundesgeschäftsstelle, Dipl.-Geogr. Dirk Barion, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; Tel. 0 22 42/872-161, Fax 0 22 42/872-184, E-Mail: barion@dwa.de

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