Entwurf Arbeitsblatt TRwS 785 „Bestimmung des Rückhaltevolumens bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen“

Aufruf zur Stellungnahme

Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 785 (TRwS 785) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Bestimmung des Rückhaltevolumens bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.

Das Wasserrecht verlangt bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, dass austretende wassergefährdende Stoffe schnell und zuverlässig erkannt, zurückgehalten sowie ordnungsgemäß und schadlos verwertet oder beseitigt werden. Das Rückhaltevolumen ist ausreichend, wenn die Rückhalteeinrichtung so bemessen ist, dass sie die austretende Menge an wassergefährdenden Stoffen vom Entstehen einer Leckage bis zu ihrer Beseitigung aufnimmt. Es ist entsprechend der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) grundsätzlich entweder ein Rückhaltevolumen bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen (R1) oder ein Rückhaltevolumen, ohne dass Gegenmaßnahmen berücksichtigt werden (R2), vorzusehen. In der TRwS 785 werden Festlegungen, die zur Ermittlung des Rückhaltevolumens, das bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen erforderlich ist (R1), aufgezeigt.

Änderungen

Gegenüber TRwS 785 (07/2009) wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:

  • Anpassung an die bundeseinheitliche Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  • Anpassung an aktuelle Regelwerke
  • Berücksichtigung neuer technischer Entwicklungen und praktischer Erfahrungen
  • Ergänzung um Aussagen zu Anlagen, die vor Veröffentlichung dieser Ausgabe der TRwS 785 errichtet und betrieben worden sind
  • Erweiterung der TRwS um Empfehlungen für Anlagen der Gefährdungsstufe D, die R1 vor Inkrafttreten der AwSV erfüllen konnten (informativer Anhang A)
  • Erweiterung der TRwS um Aussagen zu Anlagen im Durchflussbetrieb der Gefährdungsstufen A bis C
  • Ergänzung von Regelungen für eine mögliche Reduzierung der Leckfläche von Behältern und Rohrleitungen auf 10–5 m2
  • redaktionelle Überarbeitung früherer Festlegungen.

TRwS 785 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG-6.4 „Rückhaltevolumen“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Olaf Löwe) im DWA-Fachausschuss IG-6 „Wassergefährdende Stoffe“ (Obmann: Dr.-Ing. Hermann Dinkler) erarbeitet. Das Arbeitsblatt richtet sich insbesondere an Anlagenbetreiber, Behörden, Fachbetriebe Ingenieurbüros, Planende und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des anlagenbezogenen Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig und von der Thematik berührt sind.

Frist zur Stellungnahme

Das Arbeitsblatt DWA-A

785 (TRwS 785) „Bestimmung des Rückhaltevolumens bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen“ wird bis zum 31. Oktober 2022 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle, Dipl.-Ing. Iris Grabowski, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; E-Mail: grabowski@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.

Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 785 (TRwS 785) „Bestimmung des Rückhaltevolumens bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen“, August 2022, 33 Seiten, ISBN 978-3-96862-244-6, Ladenpreis: 46,50 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 37,20 Euro

Herausgeberin und Vertrieb

DWA-Bundesgeschäftsstelle, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; Tel. 0 22 42/872-333, Fax 0 22 42/872-100, E-Mail: info@dwa.de, DWA-Shop: www.dwa.de/shop

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