Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 785 (TRwS 785) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Bestimmung des Rückhaltevolumens bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Das Wasserrecht verlangt bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, dass austretende wassergefährdende Stoffe schnell und zuverlässig erkannt, zurückgehalten sowie ordnungsgemäß und schadlos verwertet oder beseitigt werden. Das Rückhaltevolumen ist ausreichend, wenn die Rückhalteeinrichtung so bemessen ist, dass sie die austretende Menge an wassergefährdenden Stoffen vom Entstehen einer Leckage bis zu ihrer Beseitigung aufnimmt. Es ist entsprechend der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) grundsätzlich entweder ein Rückhaltevolumen bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen (R1) oder ein Rückhaltevolumen, ohne dass Gegenmaßnahmen berücksichtigt werden (R2), vorzusehen. In der TRwS 785 werden Festlegungen, die zur Ermittlung des Rückhaltevolumens, das bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen erforderlich ist (R1), aufgezeigt.
Änderungen
Gegenüber TRwS 785 (07/2009) wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:
TRwS 785 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG-6.4 „Rückhaltevolumen“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Olaf Löwe) im DWA-Fachausschuss IG-6 „Wassergefährdende Stoffe“ (Obmann: Dr.-Ing. Hermann Dinkler) erarbeitet. Das Arbeitsblatt richtet sich insbesondere an Anlagenbetreiber, Behörden, Fachbetriebe Ingenieurbüros, Planende und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des anlagenbezogenen Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig und von der Thematik berührt sind.
Frist zur Stellungnahme
Das Arbeitsblatt DWA-A
785 (TRwS 785) „Bestimmung des Rückhaltevolumens bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen“ wird bis zum 31. Oktober 2022 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle, Dipl.-Ing. Iris Grabowski, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; E-Mail: grabowski@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 785 (TRwS 785) „Bestimmung des Rückhaltevolumens bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen“, August 2022, 33 Seiten, ISBN 978-3-96862-244-6, Ladenpreis: 46,50 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 37,20 Euro
Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; Tel. 0 22 42/872-333, Fax 0 22 42/872-100, E-Mail: info@dwa.de, DWA-Shop: www.dwa.de/shop
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