Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Stauanlagen für Flüsse oder Bäche werden in verschiedenen Bauwerksabmessungen und mit unterschiedlichsten Stauvolumina errichtet und betrieben. Die technischen Regeln für den Bau der Anlagen werden in der Normenreihe DIN 19700 beschrieben, die Stauanlagen nach Größe, Funktion und Gefährdungspotenzial klassifiziert und hieran angepasste Anforderungen stellt. In der Praxis besteht jedoch häufig die Unsicherheit, ob kleine oder kleinste Stauanlagen überhaupt unter diese Norm fallen und wie die Vorgaben anzuwenden sind.
Um hier Klarheit zu schaffen, hat die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) den Entwurf für ein neues Merkblatt vorgelegt. DWA-M 522 empfiehlt, die formale Untergrenze für Stauanlagen nach DIN 19700 bei Anlagen mit einem Stauvolumen von 500 m³ anzunehmen. Das Merkblatt enthält außerdem Hinweise zu Planung, Bau und Betrieb kleiner Stauanlagen. Die relevanten Regelungen des EC-1 werden berücksichtigt.
Im DWA-Regelwerk sind bereits verschiedene Merkblätter erschienen, die ähnliche Themen behandeln. Von besonderer Bedeutung sind: DWA-M 507-1 „Deiche an Fließgewässern“ sowie DWA-M 512-1 „Dichtungssysteme im Wasserbau“. Um Doppelungen zu vermeiden, verweist DWA-M 522 auf die entsprechenden Veröffentlichungen und stellt selbst nur Grundlegendes dar.
Mit dem neuen Merkblatt sollen Eigentümer, Unterhaltungspflichtige und Betreiber von Anlagen, Aufsichtsbehörden, Verbände und Ingenieurbüros angesprochen werden.
Frist zur Stellungnahme: Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen. Das Merkblatt DWA- M 522 wird bis zum 28. Februar 2014 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen bitte schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
Eine digitale Vorlage für Stellungnahmen befindet sich unter http://de.dwa.de/themen.html.
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.