Entwurf Merkblatt DWA-M 102-3/BWK-M 3-3 „Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer – Teil 3: Immissionsbezogene Bewertungen und Regelungen“

Aufruf zur Stellungnahme

Das technische Regelwerk zur Einleitung von Misch- und Niederschlagswasser aus Siedlungsgebieten („Regenwetterabflüsse“) in Oberflächengewässer wurde gemeinsam von der DWA und dem Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e. V. (BWK) fortgeschrieben. Ergebnis der Bearbeitung ist die neue Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102/BWK-A/M 3 „Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer“.

Die Arbeits- und Merkblattreihe gliedert sich wie folgt:

Teil 1: Allgemeines

Teil 2: Emissionsbezogene Bewertungen und Regelungen

Teil 3: Immissionsbezogene Bewertungen und Regelungen

Teil 4: Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers

Teil 5: Hydromorphologische und biologische Verfahren zur immissionsbezogenen Bewertung.

Die neue Arbeits- und Merkblattreihe wird in den beiden Verbänden DWA und BWK im Regelwerk veröffentlicht und richtet sich an alle im Bereich der Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen aus Siedlungsgebieten zur Einleitung in Oberflächengewässer tätigen Ingenieurbüros, Kommunen, Entwässerungsbetriebe und Aufsichtsbehörden.

Die beiden Arbeitsblattteile DWA-A 102-1/BWK-A 3-1 und DWA-A 102-2 / BWK-A 3-2 wurden im Dezember 2020 im Weißdruck veröffentlicht. Der Merkblattteil DWA-M 102-4/BWK-M 3-4 befindet sich im Status der Entwurfsveröffentlichung.

Im Verfahren der Entwurfsveröffentlichung des Arbeitsblattteiles DWA-A 102-3/BWK-A 3-3 konnten alle inhaltlichen Einwendungen bereits einvernehmlich gelöst werden. Einzig zur Frage der Praxisbewährtheit der beschriebenen Verfahren, als Voraussetzung für die Veröffentlichung als Arbeitsblatt, hat ein Schlichtungsverfahren stattgefunden. Zur Form der Veröffentlichung wurde das Schlichtungsverfahren und damit auch das Beteiligungsverfahren mit dem Ergebnis und mit der Änderung abgeschlossen, den Arbeitsblattentwurf nicht als Arbeitsblatt, sondern als Merkblatt DWA-M 102-3/BWK-M 3-3 zu veröffentlichen. Zu diesem Punkt wird eine erneute Entwurfsveröffentlichung durchgeführt, um eine größtmögliche Transparenz sicherzustellen.

Frist zur Stellungnahme

Der Entwurf Merkblatt DWA-M 102-3/BWK-M 3-3 wird bis zum 15. Juli 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Die öffentliche Diskussion ist dabei allein auf die Fragestellung der Veröffentlichungsform als Merkblatt begrenzt. Die verkürzte Einspruchsfrist ist unter anderem mit der bereits abgeschlossenen inhaltlichen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Arbeitsblattentwurf sowie mit der abgegrenzten Fragestellung einer Veröffentlichung als Merkblatt begründet. Hinweise zur Frage der Veröffentlichung des Teils 3 als Merkblatt und damit als Vorstufe zu einem Arbeitsblatt erbitten die Verbände DWA und BWK schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle, Dipl.-Ing. Christian Berger, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; E-Mail: Team-ES@dwa.de

oder.

BWK-Bundesgeschäftsstelle, Dipl.-Ing. Christoph Rüber, Hebbelstraße 7, 52525 Heinsberg; E-Mail: geschaeftsstelle@bwk-bund.de

Für den Zeitraum des verkürzten öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://dwadirekt.de.

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