Erstellung eines neuen Regelwerks zur Automatisierung der Schlammbehandlung

Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit

Die DWA plant die Erstellung eines neuen Regelwerks zur Automatisierung der Schlammbehandlung.

Die Behandlung von Klärschlämmen ist ein zentraler Bestandteil der Abwasserreinigung. Neben den dazu erforderlichen bau-, maschinen- und elektrotechnischen Installationen spielt die Automatisierung eine wesentliche Rolle, um die Prozessstabilität und -effektivität zu optimieren und den Bedarf für Energie, Chemikalien und Betrieb, Wartung und Instandhaltung zu minimieren.

Für einen stabilen Gesamtprozess der Abwasserreinigung sollte der Abzug und die Eindickung von Primär- und Überschussschlämmen automatisiert erfolgen.

Der in der Regel kontinuierliche Betrieb einer anaeroben Schlammstabilisierung ist in den normalerweise diskontinuierlichen Prozess der Schlammentwässerung einzubinden. Daraus resultiert das Erfordernis einer Schlamm- und Schlammwasserspeicherung mit entsprechenden steuer- und regelungstechnischen Lösungen. In einigen Praxisbeispielen ist ein kontinuierlicher und automatisierter Prozess der Schlammentwässerung bereits realisiert worden.

Insbesondere vor dem Hintergrund einer zunehmenden thermischen Verwertung und gegebenenfalls vorgeschalteten Trocknung der Schlämme ist eine optimierte Schlammentwässerung ein relevanter Faktor für einen wirtschaftlichen Betrieb. Die Automatisierung der Polymeraufbereitung und Dosierung spielt hierbei eine zentrale Rolle.

Die Aufgabe der neu zu gründenden Arbeitsgruppe „Automatisierung der Schlammbehandlung“ im DWA-Fachausschuss KA-13 „Automatisierung von Kläranlagen“ (Obmann: Dr.-Ing. Frank Obenaus) besteht darin, in einem Merk- oder Arbeitsblatt die vielfältigen Prozesse der Schlammbehandlung wie Eindickung, Stabilisierung und Entwässerung mit den erprobten Verfahrenstechniken, der dazu erforderlichen Messtechnik und den Automatisierungslösungen zu beschreiben. Die Themen Trocknung, Verbrennung, Klärschlammvererdung und die Abluft- und Gasbehandlung werden nicht Thema des Merk- oder Arbeitsblatts sein. Die Bearbeitung soll 2024 abgeschlossen sein.

Zur Mitarbeit an der Erarbeitung des neuen Regelwerks sind interessierte Fachleute aus dem Betrieb, Planungsbüros, Hersteller und Aufsichtsbehörden mit entsprechenden Kenntnissen sind hierzu eingeladen und werden gebeten, ihre Interessensbekundung mit einer kurzen Darstellung ihrer Person und Ihrer Expertise an die DWA-Bundesgeschäftsstelle zu übersenden. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind herzlich willkommen.

DWA-Bundesgeschäftsstelle, Dr.-Ing. Christian Wilhelm, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; E-Mail: wilhelm@dwa.de

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