Freizeit und Erholung an Fließgewässern

Überarbeitung Merkblatt DWA-M 603

Hennef. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) aktualisiert das Merkblatt DWA- M 603 „Freizeit und Erholung an Fließgewässern“.

Die heutigen Nutzungsansprüche an Fließgewässer sind vielfältig. Genannt seien die Trink- und Brauchwassergewinnung, die Wasserkraft, die Schifffahrt, die Fischerei und auch die Freizeit- und Erholungsnutzung. Neben einem umfassenden Gewässerschutz müssen diese Nutzungsansprüche bei der Bewirtschaftung von Fließgewässern nach dem Standard der EG WRRL und auch bei der räumlichen Planung im Zusammenhang mit der Bauleitplanung und dem Bodenordnungsverfahren berücksichtigt, untereinander koordiniert und auf die Nachhaltigkeit der natürlichen Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes abgestimmt werden.

Für die Ausübung von Freizeit- und Erholungsnutzungen besitzen Fließgewässer und ihre Auen eine große Attraktivität. Vor allem das fließende Wasser entfaltet dabei eine enorme Anziehungskraft für den Menschen und ist daher Ziel und Kulisse vieler Aktivitäten. In einer ausgewogenen, auch den Grundbedürfnissen des Menschen dienenden Gestaltung der Umwelt, muss diese Tatsache berücksichtigt werden, indem auch an den Fließgewässern Freiräume für Erholung, Freizeit und Sport erhalten und entwickelt werden. Die Fließgewässer und gewässernahen Bereiche (u. a. die Auen) sind jedoch vielerorts auf Störungen sehr empfindlich reagierende Naturräume. Forderungen nach der Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung naturnaher Fließgewässer und Auen müssen daher ebenfalls mit Nachdruck in den Planungen verankert werden.

Das von der DWA-Arbeitsgruppe GB-2.4 „Freizeit und Erholung an Fließgewässern“ im DWA-Fachausschuss GB-2 „Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern“ erarbeitete und im Jahr 2007 veröffentlichte Merkblatt DWA-M 603 „Freizeit und Erholung an Fließgewässern“ widmet sich möglichen Problemen bei der Planung und Realisierung von Projekten und soll kooperative Lösungen aufzeigen. Zielkonflikte zwischen Freizeit, Naturschutz und anderen Nutzungen am Fließgewässer werden aufgezeigt, methodische Ansätze und Inhalte zur Beurteilung der Verträglichkeit von Erholungseinrichtungen an Fließgewässern und in Gewässerauen vorgeschlagen und Hinweise zu Lösungsansätzen in planerischer Hinsicht gegeben. Damit soll eine naturverträgliche Freizeit- und Erholungsnutzung an Fließgewässern und in Fließgewässerauen sichergestellt werden. Das Merkblatt soll Wasserwirtschaftsverwaltungen, kommunalen Gebietskörperschaften, Umweltverwaltungen, Planern und Interessierten einen Leitfaden für den Umgang mit Erholungs- und Freizeitnutzung an Fließgewässern und in Fließgewässerauen zur Verfügung stellen. Für die Wasserwirtschaft ist dies von Bedeutung, weil mit der naturnahen Gestaltung von Fließgewässern gleichzeitig auch eine Steigerung der Attraktivität der Fließgewässerabschnitte für Freizeit- und Erholungsnutzungen verbunden ist.

Die zwischenzeitliche Entwicklung der natur- und ingenieurwissenschaftlichen Erkenntnisse und die Veränderungen im politisch-administrativen und juristischen Bereich sind insbesondere geprägt durch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) und die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRMRL), deren formale, organisatorische und fachliche Umsetzung erhebliche Auswirkungen auf wasserwirtschaftliches Handeln bei Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb von Gewässern und Anlagen hat. Insofern sind die im Merkblatt DWA-M 603 „Freizeit und Erholung an Fließgewässern“ enthaltenen Darstellungen nicht in allen Punkten aktuell und entsprechen somit nicht im vollen Umfang dem derzeitigen Stand der Fachdiskussion.

Dies ist Anlass das Merkblatt DWA-M 603 „Freizeit und Erholung an Fließgewässern“ zu überarbeiten. Weiterhin sollen Querverweise und Begriffe vereinheitlicht, die Gliederung „nutzerfreundlicher“ gestaltet werden, und kleinere Änderungen vorgenommen werden, die sich aus der praktischen Anwendung des Merkblatts in den vergangenen Jahren ergeben haben.

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen:

DWA-Bundesgeschäftsstelle, Dipl.-Geogr. Georg Schrenk, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, Tel.: 02242/872-210, Fax: 02242/872-184, E-Mail: schrenk@dwa.de

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