Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Hennef. Der Bedarf an Steinen und Erden wird überwiegend aus heimischen Rohstofflagerstätten gedeckt. Die Gewinnung von Sand und Kies hat eine sehr hohe Bedeutung für die Daseinsvorsorge der Allgemeinheit und für die Wirtschaft. Kies- und Sandlagerstätten sind aufgrund ihrer geologischen Genese standortgebunden und somit können Sand und Kies nicht an beliebiger Stelle gewonnen werden. Kies-Sand-Lagerstätten decken sich häufig mit wertvollen Grundwasservorkommen. Bei der Gewinnung von Kies und Sand unterhalb des Grundwasserspiegels wird das Grundwasser freigelegt und es entstehen Baggerseen.
Diese Seen können entweder zu „Wunden in der Landschaft“ oder zu wertvollen Ersatzlebensräumen oder wichtigen Erholungsgebieten für den Menschen werden. Entscheidend ist eine umfassende Planung, die von Anfang an nicht nur den Abbau des Rohstoffs, sondern auch die Wiedereinbindung und die Konzeption der Folgenutzung mit in die Gestaltung des Baggersees und seines Umfelds einbezieht.
Dieses Merkblatt ist für eigenständige Baggerseen zusammengestellt worden, die durch Gewinnung von Sand und Kies im Grundwasserbereich entstehen und auf Dauer erhalten bleiben sollen. Dies schließt auch die Möglichkeit von Teilverfüllungen mit ein. Dieses Merkblatt kann sinngemäß herangezogen werden für Seen, bei denen die genannten Bedingungen nur teilweise erfüllt sind, z. B. bei Seen, die wegen ihrer Verbindung zu einem Fließgewässer als dessen Teil anzusehen sind, oder bei Seen älterer Abbauvorhaben, deren landschaftsgerechte Einbindung aus heutiger Sicht unbefriedigend ist. Seen, die durch eine Abgrabung von Braunkohle, Torf oder Tonmineralien unter Absenkung des Grundwasserspiegels entstehen, sind aufgrund der speziellen Bedingungen ebenso wenig Gegenstand der Betrachtungen wie Steinbrüche oder Lehmgruben.
Die Kies- und Sandgewinnung dient der Bereitstellung von Baumaterial. Sie stellt daher einen bedeutsamen Faktor der Volkswirtschaft dar. Mit dem Kies- und Sandabbau ist andererseits immer ein Eingriff in Natur und Landschaft sowie das Wasserregime verbunden, so dass bei der Zulassung eines Abbauvorhabens stets die Forderungen des Natur- und Umweltschutzes sowie der Fischerei zu berücksichtigen sind. Maßgeblich sind hierbei die Gesichtspunkte des Grundwasser- und Bodenschutzes, sowie des Landschafts- und Naturschutzes.
Das vorgelegte Merkblatt zeigt im Wesentlichen Möglichkeiten auf, wie im Falle einer grundsätzlichen Zustimmung für den Kies- und Sandabbau die Eingriffe in die Landschaft und die wasserwirtschaftlichen Gegebenheiten des betroffenen Bereichs minimiert werden können. Es widmet der Wasserwirtschaft, und hier insbesondere dem Gewässerschutz, einen breiten Raum. In gleicher Weise werden die Gesichtspunkte des Naturschutzes und der Landschaftspflege angesprochen. Daneben ist versucht worden, unter Beachtung der Belange der Volkswirtschaft, den Gesichtspunkten der Raumordnung, der Bauleitplanung und den Erholungsbedürfnissen der Bevölkerung das gebührende Gewicht zu geben. Besonderer Wert ist dabei darauf gelegt worden, dass schon vor und während des Abbaus rechtzeitig die Weichen für die angestrebte Folgenutzung gestellt werden.
Die DWA-Arbeitsgruppe GB-3.1 „Baggerseen“ will mit dem vorliegenden Merkblatt eine Fortführung des mit vier Auflagen sehr erfolgreichen Vorgängerblatts, der DVWK-Regel 108 „Gestaltung und Nutzung von Baggerseen“, zuletzt 1992 erschienen, zur Verfügung stellen. Auch das neue Merkblatt soll als eine Informationshilfe zu den Grundsätzen von Abbau und Wiedereinbindung unter Berücksichtigung der Folgenutzung angesehen werden. Unverändert stehen vor allem der Gewässerschutz und die Raumplanung sowie landschaftspflegerische Gesichtspunkte im Vordergrund. Zusätzlich werden bau- und betriebstechnische Aspekte angesprochen. Weggefallen sind Anmerkungen zur öffentlich-rechtlichen Zulassung im Einzelfall vor dem Hintergrund sehr unterschiedlicher Landesgesetzgebungen und Erweiterung der grundsätzlichen Hinweise zu den rechtlichen Vorgaben vom Raumordnungsverfahren bis hin zum Zulassungsverfahren.
Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe GB-3.1 „Baggerseen“ (Sprecher: Dr. Dieter Krause) im DWA-Fachausschuss GB-3 „Natürliche und künstliche Seen“ erstellt und ersetzt die Technische Regel DVWK-R 108/1992.
Das Merkblatt soll Abbauunternehmen und Planungsbüros ebenso ansprechen wie die zuständigen Fachleute bei den Prüfungs- und Genehmigungsbehörden. Ebenso sollen die Natur- und Umweltorganisationen sowie weitere Beteiligte informiert werden, die gegebenenfalls bei einem Vorhaben zu Stellungnahmen aufgefordert sind.
Änderungen
Das Thema wurde ausgehend vom Vorgängerblatt, der DVWK-Regel 108/1992 „Gestaltung und Nutzung von Baggerseen“, in weiten Teilen neu bearbeitet. An Änderungen sind insbesondere hervorzuheben:
a) Anpassung an die erheblich veränderten rechtlichen Vorgaben durch das Inkrafttreten mehrerer EG-Richtlinien und deren Umsetzung in nationales Recht;
b) ausführliche Behandlung der Bewertung und Typisierung von Baggerseen nach den aktuellen Vorgaben;
c) erweiterte Darstellung der Anforderungen, Auswirkungen und Konfliktpotenziale von Folgennutzungen; d) Wegfall der Anmerkungen zur öffentlich-rechtlichen Zulassung im Einzelfall vor dem Hintergrund sehr unterschiedlicher Landesgesetzgebungen und Erweiterung der grundsätzlichen Hinweise zu den rechtlichen Vorgaben vom Raumordnungsverfahren bis hin zum Zulassungsverfahren.
Juni 2017, 68 Seiten, ISBN 978-3-88721-480-7, Ladenpreis: 88 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 70,40 Euro
Herausgeber und Vertrieb:
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 02242/872-333, Fax: 02242/872-100
E-Mail: info@dwa.de, DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Zum Thema „Baggerseen“ findet am 15. November 2017
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