Gründung der Arbeitsgruppe ES-2.8 „Erweiterte Starkregengefahrenkarten“

Vorhabensbeschreibung

Die Fachausschüsse HW-4 „Hochwasserrisikomanagement“ und ES-2 „Systembezogene Planung“ haben beschlossen, eine fach- und hauptausschussübergreifende Arbeitsgruppe ES-2.8 „Erweiterte Starkregengefahrenkarten“ einzurichten und einen Arbeitsbericht zum Thema „Erweiterte Starkregengefahrenkarten“ (Arbeitstitel) zu erstellen.

Die Flutkatastrophe im Juli 2021 hat die Dringlichkeit von gezielter, ortsbezogener Vorsorge für Hochwasser- und Starkregenüberflutungen nachdrücklich unterstrichen. Ein zentrales Element im Hochwasser- und Starkregenrisikomanagement ist die Erstellung von Gefahren- und Risikokarten. Im Koalitionsvertrag nimmt die Bundesregierung darauf unmittelbar Bezug, wenn sie verspricht: „Wir schaffen bundeseinheitliche Standards für die Bewertung von Hochwasser- und Starkregenrisiken und die Erstellung und Veröffentlichung von Gefahren- und Risikokarten.“

Das Anliegen einheitlicher Standards für die Risikobewertung von Hochwasser- und Starkregenüberflutungen berührt unmittelbar die Schnittstelle zwischen gewässerbezogenem Hochwasserrisikomanagement mit definierten Festlegungen der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) und Starkregenrisikomanagement mit den Empfehlungen im Merkblatt DWA-M 119 und Leitlinien einzelner Bundesländer. Der genauere Blick auf beide Aufgabenfelder offenbart Defizite in Bezug auf eine Einbindung der Gefahren und Risiken an „Kleingewässern“, die Siedlungsgebiete als offene oder verrohrte Wasserläufe durchfließen. Sie können auch mit wenigen Quadratkilometern Einzugsgebiet und entsprechender Topografie bei lokalen Starkregen zu reißenden Flüssen werden und Sturzfluten auslösen.

Für kleinere Fließgewässer liegen oftmals/überwiegend keine Risikobewertungen entsprechend HWRM-RL vor. Zudem entstehen Fragen bezüglich der statistischen Einordnung der Ergebnisse insbesondere dann, wenn das Gewässer ganz oder teilweise als Risikogewässer nach HWRM-RL eingeordnet ist und hierfür bereits Gefahren- und Risikokarten vorliegen. Besonders in kleineren Einzugsgebieten bzw. Außengebieten von Siedlungen passen die Starkregengefahrenkarten und die Karten der HWRM-RL nicht zusammen. Umgekehrt fehlen für die sachgerechte Einbeziehung dieser Kleingewässer in Starkregengefahrenkarten, die in kommunaler Verantwortung erstellt werden, standardisierte Vorgaben. Neben methodischen Belangen erschweren organisatorische und finanztechnische Hemmnisse die sachbezogene Einbindung.

Für eine sachbezogene, methodisch fundierte Bearbeitung der vorstehend skizzierten Problemstellung wird die hauptausschussübergreifenden Arbeitsgruppe ES-2.8 gegründet, die in die Hauptausschüsse „Hydrologie und Wasserbewirtschaftung“ und „Entwässerungssysteme“ eingebunden wird.

Die neue Arbeitsgruppe ES-2.8 „Erweiterte Starkregengefahrenkarten“ soll das Thema der Überflutungsgefährdung aufgrund einer integralen Betrachtung von Oberflächen- und Hochwasserabflüssen bearbeiten und dazu bis Ende 2022 zunächst einen Arbeitsbericht erarbeiten. Der Arbeitsbericht wird unter anderem folgende Themen behandeln:

  • Regelungslücken (kleine Gewässer, Außengebiete, Oberläufe) in den Aufgaben „Hochwasserrisikomanagement“ und Starkregenrisikomanagement
  • Hochwassergefahrenkarten und Starkregengefahrenkarten – Vergleichende Charakterisierung
  • Hochwassergefahrenkarten und Risikogebiete nach HWRM-RL und §§ 74 Wasserhaushaltsgesetz
  • Kommunale Starkregengefahrenkarten für Siedlungsgebiete (DWA-M 119) und in den Außengebieten (zum Beispiel LAWA, 2018; Leitfaden LUBW, 2016; Arbeitshilfe NRW, 2018)
  • Darstellung des aktuellen Sachstands
  • neues Produkt „Erweiterte Starkregengefahrenkarten“.

In einem Ausblick sollen die Handlungsbedarfe für das DWA-Regelwerk bestimmt werden und im zweiten Schritt entweder bestehendes Regelwerk überarbeitet oder ein neues Merkblatt erarbeitet werden.

Die neu gegründete Arbeitsgruppe ES-2.8 „Erweiterte Starkregengefahrenkarten“ (Sprecher: Prof. Dr.-Ing. Christoph Mudersbach) ist den Fachausschüssen HW-4 „Hochwasserrisikomanagement“ und ES-2 „Systembezogene Planung“ berichtspflichtig und dem Fachausschuss ES-2 formal zugeordnet. Die Arbeitsergebnisse werden in den vorgenannten Fachausschüssen und den übergeordneten Hauptausschüssen freigegeben.

Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen:

DWA-Bundesgeschäftsstelle, Dipl.-Ing. Christian Berger, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; Tel. 0 22 42/872-126, Fax 0 22 42/872-184, E-Mail: Team-ES@dwa.de

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