Heizölverbraucheranlagen

Überarbeitung Arbeitsblatt DWA-A 791-1 und 2

Hennef. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) wird TRwS 791-1 „Errichtung, betriebliche Anforderungen und Stilllegung von Heizölverbraucheranlagen“ (Februar 2015) und TRwS 791-2 „Anforderungen an bestehende Heizölverbraucheranlagen“ (April 2017) überarbeiten.

TRwS 791 leitet aus den wasserrechtlichen Anforderungen technische und betriebliche Lösungen für neue und bestehende Heizölverbraucheranlagen ab, bei deren Anwendung in der Regel davon auszugehen ist, dass die entsprechenden Vorgaben der AwSV und des § 62 WHG eingehalten werden. Sie behandelt auch die Mindestmaßnahmen, die gemäß § 23 AwSV für die Befüllung von Tanks von Heizölverbraucheranlagen erforderlich sind.

Aufgrund aktueller Erkenntnisse ist aus Sicht der DWA-Arbeitsgruppe AG IG-6.13 „Heizölverbraucheranlagen“ eine Überarbeitung der TRwS 791 erforderlich. Insbesondere sollen Klarstellungen zum Begriff der „wesentlichen Änderung“ erfolgen, da seit Inkrafttreten der AwSV hierzu neue Interpretationen altbekannter und bisher einvernehmlich ausgelegter Sachverhalte aufgekommen sind, die zur Verunsicherung führen. Des Weiteren sind Anpassungen an den geänderten § 63 WHG vorzunehmen. Zudem ist zu prüfen, ob Handlungsbedarf aufgrund des neuen Hochwasserschutzgesetzes II besteht. Die 5-jährige Aktualitätsprüfung von Teil 1 soll direkt mit eingeschlossen werden und die hierzu bereits eingegangenen externen Anregungen beraten werden.

Daneben soll eine Zusammenführung beider Teile erfolgen, da Teil 2 ohne Teil 1 nicht verständlich ist. Zudem ist die TRwS inhaltlich um Aussagen zu bestehenden Kunststofftanks zu erweitern.

Die TRwS 791 soll wieder als DWA-Arbeitsblatt veröffentlicht werden und damit eine allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinne § 62 (2) WHG sein. Sie richtet sich insbesondere an die Wasserbehörden, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die von der Thematik „Heizölverbraucheranlagen“ berührt sind.

Die Überarbeitung erfolgt durch die DWA-Arbeitsgruppe IG-6.13 „Heizölverbraucheranlagen“ unter der Leitung von Herrn Dr.-Ing. Hermann Dinkler, Berlin. Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist für Mitte 2020 vorgesehen.

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA gerne entgegen, Dipl.-Ing. Iris Grabowski, grabowski@dwa.de.

DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel.: 02242/872-102, Fax: 02242/872-135 E-Mail: info@dwa.de, DWA-Shop: www.dwa.de/shop

Zurück

Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.

+49 2242 872 333

+49 2242 872 100

info@dwa.de