Konfliktlösungen für Natur- und Artenschutz

Gründung Arbeitsgruppe

Hennef. Naturschutz und Wasserwirtschaft haben beide Aufgabenbereiche von großer gesellschaftlicher Bedeutung. Das sind in der Wasserwirtschaft beispielsweise Wasserversorgung, Gewässerausbau und -unterhaltung sowie Hochwasserschutz und im Naturschutz die Erhaltung der Biologischen Vielfalt, Landschaftspflege, Gewässerschutz und Erholung in der Natur. Berührungspunkte zwischen beiden Bereichen gab es schon immer. Zu nennen sind hier der Gewässer- und Auenschutz, die Wassergüte oder die Gewässerstruktur. Bei der Wassergüte ist in den letzten Jahrzehnten eine erhebliche Verbesserung erreicht worden. In Bezug auf die Struktur, den Nährstoffeintrag und die biologische Vielfalt bleibt jedoch noch einiges zu tun.

Seit Inkrafttreten der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) und der daraus folgenden Änderung der deutschen Wassergesetzgebung haben die Berührungspunkte zwischen den Aufgabenbereichen deutlich zugenommen. Einen guten ökologischen wie chemischen Zustand der Gewässer zu erreichen, ist ein Kernziel der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Biodiversität spielt dabei eine grundlegende Rolle. Fachgerechte Gewässerrenaturierungen sichern aquatischen Lebensgemeinschaften eine intakte Umgebung Der gute ökologische Zustand der Gewässer ist ein neues Bewirtschaftungsziel in der Wasserwirtschaft. Als einer der wesentlichen Gradmesser dafür wird die Besiedlung der Gewässer mit heimischen Pflanzen und Tieren herangezogen. Sie hat sich zudem über den Gewässerschlauch hinaus stärker an Einzugsgebieten zu orientieren. Damit ist die Tätigkeit der Wasserwirtschaft stärker als zuvor von ökologischen Zusammenhängen bestimmt und ihr Einfluss auf den dem Naturschutz zufallenden Arten- und Biotopschutz im Gewässer- und Auenbereich nimmt zu.

Der gute mengenmäßige Zustand des Grundwassers als Ziel der EG-WRRL und der davon abhängige Zustand von naturschutzrelevanten Landökosystemen gibt ebenfalls Anlass zu gemeinsamem Handeln. In Natura 2000-Gebieten ist die Wasserwirtschaft nun mitverantwortlich für den Zustand der Gebiete, soweit es dabei um die Wassermenge und -dynamik und die Verbindung zum Grundwasser geht. Natürlich bleiben auch potenzielle Konfliktfelder weiterbestehen, so beim Umgang mit dem Gewässerausbau und dem technischen Hochwasserschutz.

An vielen Fließgewässerstrecken lassen sich die Lebensverhältnisse für die wassergebundene Tierwelt, wie die Fisch- oder die Wirbellosenfauna, bereits durch eine ökologisch verträglichere Gewässerunterhaltung fördern. Dies trifft insbesondere zu, wenn diese im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes auch für die Pflege und Entwicklung der Gewässer genutzt wird. So werden aktuell zahlreiche kleinere Querbauwerke im Zuge der Gewässerunterhaltung durchgängig gestaltet. Dasselbe gilt oftmals für die kleinräumige Entnahme von Uferverbau und die Initiierung einer eigendynamischen Gewässerentwicklung soweit dort ausreichend breite Gewässerentwicklungskorridore zur Verfügung stehen. Intakte Gewässerrandstreifen haben eine enorme Schutzfunktion. Sie können eine wirksame Barriere gegen den Eintrag von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln in Gewässer sein und sind ein Hotspot der Biodiversität.

Aufgrund des hohen Ausbaugrades von Fließgewässern bedarf es vielfach auch sehr umfänglicher Baumaßnahmen, die in der Regel eine vollständig neue Gewässergestalt (Laufform, Profilgeometrien, Sohlenhöhen etc.) und veränderte Abflusssituationen (Fließgeschwindigkeiten, Wasserspiegellagen, Ausuferungshäufigkeiten) zur Folge haben. In diesen Fällen wird ein Gewässerausbau gemäß § 68 WHG auf der Grundlage einer vorherigen Planfeststellung oder Plangenehmigung erforderlich.

Um eine rechtlich einwandfreie und fachlich fundierte naturnahe Gewässerentwicklung betreiben zu können, müssen neben den rein wasserwirtschaftlichen Betrachtungen die naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen Belange auf allen Ebenen der Gewässerunterhaltung sowie des Gewässerausbaus berücksichtigt werden. Dazu bedarf es einer engen und vor allem frühzeitigen Abstimmung von Wasserwirtschaft und Naturschutz, unter anderem im Hinblick auf die geforderten Inhalte der Genehmigungsunterlagen für ein Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren.

In der Planungspraxis lässt sich jedoch beobachten, dass Belange von Naturschutz und Landschaftspflege oft zu spät, sehr oberflächlich, oder auch gar nicht bei der Umsetzung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen Berücksichtigung finden. Begründet wird dies mit der grundsätzlich positiven Wirkung der Maßnahmen auf den Naturhaushalt und mit der Einsparung unnötiger Planungs- und Finanzaufwendungen.

Aufgaben der neuen Arbeitsgruppe

Im Rahmen eines auf Initiative der DWA und des BBN stattgefundenen Expertengesprächs zum Thema „Eingriffsregelung und Kompensation bei der Umsetzung von EG-WRRL-Maßnahmen“, an dem unter anderem Vertreter von LAWA, LANA und BfN beteiligt waren, konnten Themen für etwaige Leitfäden als Arbeitshilfen für Maßnahmenträger, Genehmigungsbehörden sowie den beteiligten Ingenieur- und Planungsbüros identifiziert werden, die eine fachlich sinnvolle, wie auch rechtlich erforderliche Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange aufzeigen. So wurde deutlich, wann und in welchem Umfang Belange des Naturschutzes und der Landschafspflege bei der Planung und Umsetzung von Renaturierungsvorhaben, einschließlich der Gewässerunterhaltung, Berücksichtigung finden müssen.

Ziel der neuen DWA/BBN-Arbeitsgruppe ist es, zunächst eine Publikation zu erarbeiten, welche die Konflikte zwischen Wasserwirtschaft sowie Natur- und Artenschutz bei den Zielen, Verfahren und Maßnahmen herausarbeiten und gleichzeitig auch gute Beispiele für Konfliktlösungen darstellen soll.

Aufbauend auf diese Publikation ist beabsichtigt, Leitfäden zu erstellen, in denen auch die zur Verfügung stehenden Instrumente und Verfahrensabläufe dargestellt werden sollen.

Ziel

Die von der DWA/BBN-Arbeitsgruppe GB-10.2 „Empfehlungen zu Konfliktlösungen für Natur- und Artenschutz bei der Umsetzung der WRRL“ im Fachausschuss GB-10 „Wasserrahmenrichtlinie“ geplante Veröffentlichung soll sich an die Maßnahmenträger für eine praxisnahe Planung und Durchführung von Maßnahmen und Verfahren zur Umsetzung des Naturschutzes beispielsweise bei Renaturierung und Gewässerunterhaltung wenden.

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.

Zur Mitarbeit in der AG sind Vertreter/-innen aus Wasserwirtschaft und Naturschutz von Maßnahmenträgern, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Behörden, Ingenieur- und Beratungsbüros, Verbänden oder sonstige Interessierte eingeladen.

Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:

DWA-Bundesgeschäftsstelle, Dipl.-Geogr. Georg Schrenk, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, Tel. 02242/872-210, Fax 02242/872-184, E-Mail: schrenk@dwa.de Internet: www.dwa.de

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