Korrekturblatt zum DWA-M 153 (8/2007): Hinweis zur Gültigkeit

Im Merkblatt DWA-M 153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“ (August 2007) werden die stoffbezogenen Ausführungen in Bezug auf Einleitungen in Oberflächengewässer mit dem Erscheinen der Arbeitsblätter

  • DWA-A 102-1/BWK-A 3-1 „Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer – Teil 1: Allgemeines“, Dezember 2020

und

  • DWA-A 102-2/BWK-A 3-2 „Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer – Teil 2: Emissionsbezogene Bewertungen und Regelungen“, Dezember 2020

ungültig. Dies gilt sowohl für die Bewertung der stofflichen Belastung von Niederschlagswasser unterschiedlicher Herkunftsflächen und der Notwendigkeit einer Behandlung vor Einleitung als auch für die Ermittlung erforderlicher Maßnahmen und Wirksamkeiten zum Stoffrückhalt. In diesem Zusammenhang sind die Regelungen der Arbeitsblätter DWA-A 102-1/BWK-A 3-1 und DWA-A 102-2/ BWK-A 3-2 zu beachten.

Des Weiteren sind konkret die Ausführungen in Unterabschnitt 6.3 „Hydraulische Gewässerbelastung“ und die Beispiele C.1 und C.3 in Anhang C nicht mehr anzuwenden.

Das Merkblatt DWA-M 153 bleibt mit den Ausführungen in Bezug auf die Versickerung von Niederschlagswasser weiterhin gültig.

Das Merkblatt DWA-M 153 wird erst zurückgezogen, wenn neben den Teilen 1 und 2 der Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102 (BWK-A/M 3) die Weißdrucke zur Neufassung des Arbeitsblatts DWA-A 138 vorliegen.

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