Korrekturblatt zur TRwS 793-1 (März 2021): Korrigierte Fassung September 2021

Korrekturblatt

Das Arbeitsblatt DWA-A 793-1 (TRwS 793-1) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Biogasanlagen – Teil 1: Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft“ (März 2021) enthält auf Seite 20 und Seite 60 folgende Fehler:

 

Seite 20, Unterabschnitt 3.3.2 „Biogasanlagen in Wasserschutzgebieten (§ 49 AwSV)“, Absatz 5

Anstelle „gemäß den Absätzen 3 und 4“ lautet der Verweis richtigerweise „gemäß den Absätzen 2 bis 4“:

(5) Für Biogasanlagen gemäß den Absätzen 3 und 4 2 bis 4 gilt die Volumenbeschränkung nicht, soweit die Überschreitung des Volumens zur Erfüllung der Anforderungen an die Kapazität des Gärrestelagers nach § 12 der Düngeverordnung (DüV) erforderlich ist oder in den Biogasanlagen ausschließlich mit den tierischen Ausscheidungen aus einer eigenen, in der weiteren Schutzzone bestehenden Tierhaltung umgegangen wird.

Seite 60, Unterabschnitt 12.3.2 „Technische Prüfung“, Absatz 3, Nr. 3

Anstelle „Abschnitt 11 Absatz 10“ lautet der Verweis richtigerweise: „Abschnitt 11 Absatz 11“:

„3. Bei unterirdischen sowie wärmegedämmten Behältern ist darüber hinaus Abschnitt 11 Absatz 10 Absatz 11 zu beachten. Alternativ kann eine Füllstandprüfung in Anlehnung an TRwS 792:2018 Unterabschnitt 10.3.2.1. erfolgen.“

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