Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Im Mai 2020 ist die EU-Verordnung 2020/741 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung in Kraft getreten. Damit werden erstmals auch für Deutschland Mindestanforderungen an die Wasserqualität sowie über das Risikomanagement und die sichere Verwendung von aufbereitetem Abwasser zur Wiederverwendung gestellt. Die EU-Verordnung gilt ab dem 26. Juni 2023 in allen EU-Mitgliedstaaten.
Für die Umsetzung der EU-Verordnung in Deutschland besteht Bedarf an einer konkreten Handlungshilfe für die mit der Wasserwiederverwendung aufkommenden Planungs- und Betreiberaufgaben sowie die behördlichen Genehmigungsverfahren. Dieser Bedarf wurde in einem von der DWA initiierten Expertengespräch am 9. September 2020 bestätigt. Die benötigte Handlungshilfe soll über ein Merkblatt zur Anwendung der Wasserwiederverwendung für landwirtschaftliche und andere Zwecke in Deutschland bereitgestellt werden.
Das geplante Merkblatt soll in mehreren Teilen erstellt werden. Die thematische Differenzierung der Teile des neuen Merkblatts basiert auf dem Ergebnis des DWA-Expertengesprächs vom 9. September 2020 sowie daran anschließenden Abstimmungsgesprächen. Das Vorhaben ist hauptausschussübergreifend und besteht aus den folgenden Teilen:
Teil 1: Grundsätze zur Wasserwiederverwendung für unterschiedliche Nutzer (KA-8)
Teil 2: Anforderungen an die weitergehende Abwasserbehandlung (KA-8)
Teil 3: Verwertung von Klarwasser für die Bewässerung in Landwirtschaft, Gartenbau und Grünflächen (GB-5)
Die Vorhabenziele werden im Folgenden näher beschrieben.
Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 1200-1 „Anwendung der Wasserwiederverwendung für landwirtschaftliche und urbane Zwecke – Teil 1: Grundsätze zur Wasserwiederverwendung für unterschiedliche Nutzer“
Das Merkblatt legt den Rahmen zu Grunde und zeigt die spezifischen Potenziale und Randbedingungen zur Wasserwiederverwendung in Deutschland für unterschiedliche Nutzungen auf der Grundlage der EU-Verordnung auf. Aufgaben der jeweiligen Akteure und Behörden im Zuge von Genehmigungsverfahren werden skizziert sowie das Risikomanagement unter Einbeziehung des notwendigen Monitorings und der Grundsätze der essentiellen hygienischen Aspekte aufgenommen und beschrieben.
Die Erarbeitung des neuen Merkblatts DWA-M 1200-1 erfolgt unter Leitung von Prof. Dr.-Ing. Jens Haberkamp in einer neu zu gründenden Arbeitsgruppe im DWA-Fachausschuss KA-8 „Verfahren der weitergehenden Abwasserreinigung nach biologischer Behandlung“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Matthias Barjenbruch).
Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 1200-2 „Anwendung der Wasserwiederverwendung für landwirtschaftliche und urbane Zwecke – Teil 2: Anforderungen an die weitergehende Abwasserbehandlung“
Betreibern einer Aufbereitungsanlage obliegt die zentrale Aufgabe, Wasser gemäß der EU-Verordnung aufzubereiten, um es dem Kunden entsprechend seinen Nutzungsansprüchen und damit verbundenen Qualitätsanforderungen anzubieten. Für die landwirtschaftliche Verwendung sind minimale Anforderungen in der EU-Verordnung formuliert. Im Merkblatt werden unterschiedliche Aufbereitungstechniken beschrieben, mit denen sich das Wasser so aufbereiten lässt, dass es unterschiedlichen Nutzern zur Wiederverwendung angeboten werden kann. Die detaillierten Ansprüche unterschiedlicher Nutzungen werden in den Einzelteilen dieses Merkblatts, beispielsweise im Teil 3 beschrieben. Des Weiteren zeigt das Merkblatt die Herausforderungen an das Management und den Betrieb von solchen Aufbereitungsanlagen auf. Da der Bedarf von aufbereitetem Wasser je nach Nutzer saisonal schwankt, werden die Anforderungen an den Transport, die Speicherung und die Verteilung des aufbereiteten Wassers ebenfalls beschrieben.
Die Erarbeitung des neuen Merkblatts DWA-M 1200-2 erfolgt unter Leitung von Prof. Dr.-Ing. Jens Haberkamp in einer neu zu gründenden Arbeitsgruppe im DWA-Fachausschuss KA-8 „Verfahren der weitergehenden Abwasserreinigung nach biologischer Behandlung“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Matthias Barjenbruch).
Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 1200-3 „Anwendung der Wasserwiederverwendung für landwirtschaftliche und urbane Zwecke – Teil 3: Verwertung von Klarwasser für die Bewässerung in Landwirtschaft, Gartenbau und Grünflächen“
Im Teil 3 des Merkblatts wird die Verwendung von aufbereitetem Wasser zur Bewässerung in der Landwirtschaft, im Gartenbau und von Grünflächen hinsichtlich seiner Auswirkungen auf das gesamte Ökosystem beleuchtet. Mit dem Anspruch, das aufbereitete Wasser zur Bewässerung zu verwenden, konkretisiert das Merkblatt die erforderlichen Qualitätskriterien, wie Inhaltstoffe und physikochemische Eigenschaften, die für den Einsatz als Bewässerungswasser für unterschiedliche Pflanzen eingehalten werden müssen. Nutzungsspezifische Hygieneanforderungen sowie gegebenenfalls weitergehende Anforderungen an das Risikomanagement und den spezifischen Arbeitsschutz werden im Merkblatt beschrieben.
Die erforderlichen verfahrenstechnischen Anforderungen an die Aufbereitung, die Speicherung und die Verteilung des Wassers werden im Teil 2 beschrieben. Weitergehende nutzungsspezifische Anforderungen können mithilfe des Merkblatts formuliert werden.
Die Erarbeitung des neuen Merkblatts DWA-M 1200-3 wird in einer zu gründenden Arbeitsgruppe im DWA Fachausschuss GB-5 „Stoffeinträge und Wirkungen auf Fließgewässer“ (Obmann: Dr. Ekkehard Christoffels) erfolgen. Die Erarbeitung soll Anfang 2023 abgeschlossen sein.
Zur Mitarbeit sind interessierte Fachleute mit entsprechenden Kenntnissen – Betreiber, Hersteller, Aufsichtsbehörden und Kläranlagenbetreiber sowie Ingenieurbüros und Gewässerunterhaltungspflichtige – eingeladen und werden gebeten, ihre Interessensbekundung mit einer kurzen fachlichen Darstellung ihrer Person zu übersenden. Hinweise für die Erarbeitung einzelner Teile des Merkblatts aus der Reihe bitte an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
für den Fachausschuss KA-8
Dr.-Ing. Christian Wilhelm
E-Mail: wilhelm@dwa.de
für den Fachausschuss GB-5
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
E-Mail: schrenk@dwa.de
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