Merkblatt DWA-M 144-7 „ZTV – Kurzliner, T-Stücke und Hutprofile (Anschlusspassstücke)“

Neu erschienen

Schadhafte Abwasserleitungen und -kanäle stellen ein Gefahrenpotenzial für die Umwelt, insbesondere für das Grundwasser und den Boden dar. Zur Sanierung von Schäden durch Reparatur liegen für den Einsatz von Kurzlinern, T-Stücken und Hutprofilen vielfältige Erfahrungen vor. Teil 7 der Merkblattreihe DWA-M 144 zeigt für dieses Verfahren harmonisierte, standardisierte Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) auf. Sie sind darauf abgestellt, dass die „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)“ und insbesondere ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ Bestandteil des Bauvertrags sind.

Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) „Kurzliner, T-Stücke und Hutprofile (Anschlusspassstücke)“ gelten für die Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen in geschlossener Bauweise außerhalb von Gebäuden mit einem Durchmesser von DN 100 bis DN 800 und entsprechend großen Ei- und Sonderprofilen, die als Freispiegelkanäle und -leitungen betrieben werden. Die Kurzliner, T-Stücke oder Hutprofile können sowohl für eine alleinige Reparatur, als auch in Verbindung mit Renovierungsverfahren eingesetzt werden. Eine Kombination der Techniken ist möglich.

Der Verband zertifizierter Sanierungs-Berater für Entwässerungssysteme e. V. (VSB) und die DWA haben eine Kooperation vereinbart mit dem Ziel, die vom VSB erarbeiteten, bewährten Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) gemeinsam fortzuführen, weiterzuentwickeln und diese in Übereinstimmung mit dem geltenden DWA-Regelwerk in der Merkblattreihe DWA-M 144 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden“ zu veröffentlichen. Das Merkblatt DWA-M 144-7 ist eine Überarbeitung der VSB-Empfehlung Nr. 2 „Kurzliner“ und von Teilen der VSB-Empfehlung Nr. 3 „Zulaufanbindungen (einschließlich Hutprofilen verklebt oder verschweißt)“.

Durch die Überführung dieser VSB-Empfehlungen in das DWA-Regelwerk entstehen sowohl für Netzbetreiber als auch für Planende und die Sanierungsunternehmen deutliche Vorteile: Die noch bestehende Lücke im DWA-Regelwerk wird zügig geschlossen und damit die bauvertragliche Sicherheit in Zukunft deutlich erhöht.

Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-8.15 „Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Sanierungsverfahren“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Mario Heinlein) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Entwässerungssysteme“ im DWA-Fachausschuss ES-8 „Sanierung“ erarbeitet. Es richtet sich an Ausschreibende von vor Ort härtenden Kanalreparaturverfahren mittels Kurzlinern, T-Stücken und Hutprofilen (Anschlusspassstücken).

Mit der Veröffentlichung des Merkblatts DWA-M 144-7 werden die VSB-Empfehlungen Nr. 2 und Nr. 3 zurückgezogen.

Merkblatt DWA-M 144-7 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 7: Kurzliner, T-Stücke und Hutprofile (Anschlusspassstücke)“, November 2020, 19 Seiten, ISBN 978-3-96862-024-4, Ladenpreis: 37 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 29,60 Euro

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