Radioaktivität in der Wasserwirtschaft

Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit

Die DWA plant die Überarbeitung des Merkblatts ATV-M 267 „Radioaktivität in Abwasser und Klärschlamm“ und Veröffentlichung als DWA-A 267-1 „Radioaktivität in der Wasserwirtschaft, Teil 1: Grundlagen“, textgleich als DVGW-W 253-1. Weiter werden erarbeitet das Merkblatt DWA-M 267-2 „Radioaktivität in der Wasserwirtschaft, Teil 2: Strahlenschutz bezüglich Radon für Mitarbeiter“, textgleich als DVGW-W 253-2, sowie das Arbeitsblatt DWA-A 267-3 „Radioaktivität in der Wasserwirtschaft, Teil 3: Entwässerungssysteme, Kläranlage und Klärschlamm“.

Das Merkblatt ATV-M 267 wurde nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl erarbeitet und im August 1995 veröffentlicht, um Betreibern einen Leitfaden zum Umgang mit radioaktiven Belastungen in Abwasser und Klärschlamm zur Verfügung zu stellen und vorsorgende Maßnahmen für den Arbeitsschutz auf abwassertechnischen Anlagen zu initiieren. Das Merkblatt stellt hierzu kompakt die relevanten radiologischen Grundlagen vor. Diese Grundlagen wurden bei der ersten Erarbeitung 1995 gemeinsam mit Expert*innen aus dem DVGW erarbeitet und textgleich im DVGW-Merkblatt W 253 als Grundlagenkapitel veröffentlicht. Darauf aufbauend wurden im ATV-M 267 technische Hinweise insbesondere für den Betrieb von Abwasseranlagen und die Klärschlammentsorgung im Fall einer durch radioaktive Stoffe bedingten Notfallsituation gegeben.

Im Jahr 2013 wurde auf europäischer Ebene durch neue EURATOM-Richtlinien eine grundlegende Neuordnung der rechtlichen Vorgaben zum Strahlenschutz eingeleitet, die in Deutschland durch das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG 2017) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV 2018) umgesetzt wurden. Die Regelungen sehen unter anderem vor, dass Bund und Länder Notfallmaßnahmenpläne erstellen (allgemeine/besondere). Die Erarbeitung der „besonderen Notfallpläne“ erfolgt zurzeit unter Federführung des Bundesumweltministeriums. Diese werden auch Maßnahmen für die Entsorgung von Abfällen und für die Beseitigung von Abwasser enthalten. Vor diesem Hintergrund strebt die DWA die Überarbeitung des ATV-M 267 an, um die Option einer Verzahnung der behördlichen Regelungen mit einem entsprechenden aktuellen technischen Regelwerk anzubieten.

Das Strahlenschutzrecht legt den Schutz der Mitarbeiter und der von diesem beauftragten Fremdbeschäftigten vor ionisierender Strahlung aus natürlichen Quellen fest. Hierzu muss der Betreiber Maßnahmen zum Schutz gegen das radioaktive Edelgas Radon treffen, zu denen die Information der Beschäftigten, die Messung der Strahlung und Maßnahmen zur Minderung der Strahlung gehören.

Der Betreiber muss sicherstellen, dass auch Dritte, die mit der Durchführung von Arbeiten in den betroffenen Anlagen beauftragt sind, die strahlenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

Neben der beschriebenen Überarbeitung des ATV-M 267 ist auch eine Überarbeitung des DVGW-Merkblatts W 253 vorgesehen. Aus diesem Sachverhalt wurde vereinbart, die Grundlagen als DWA-A 267-1 „Radioaktivität in der Wasserwirtschaft, Teil 1: Grundlagen“ gemeinsam zu überarbeiten und textgleich als DVGW-W 253-1 zu veröffentlichen. Bei der gemeinsamen Überarbeitung des Teil 1 kann auf die vorliegenden Beschreibungen der radiologischen Zusammenhänge und die weiterhin gültigen grundlegenden technischen Hinweise zum Beispiel zur Messung oder zum Verhalten von Radionukliden im Wasserkreislauf aus dem 2008 zuletzt aktualisierten DVGW-Merkblatt W 253 zurückgegriffen werden.

Das Merkblatt DWA-M 267-2 „Radioaktivität in der Wasserwirtschaft, Teil 2: Strahlenschutz bezüglich Radon für Mitarbeiter“ wird in das Regelwerk der DWA mit aufgenommen und auf Grundlage des DVGW Regelwerks (aufbauend auf das DVGW Infoblatt W 94 „Strahlenschutz bezüglich Radon für Mitarbeiter in Wasserversorgungsunternehmen“) gemeinsam mit dem DVGW erarbeitet und textgleich als DVGW-W 253-2 veröffentlicht.

Ziel ist es, die gesetzlichen Regelungen des Strahlenschutzrechts in Bezug auf Radon zusammenzufassen und die durchzuführenden Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu benennen. Das Merkblatt soll eine Hilfestellung bei Maßnahmen zur Verringerung der Radonkonzentration in Anlagen und der angeschlossenen Büros und Werkstätten geben.

Das DWA-A 267-3 „Radioaktivität in der Wasserwirtschaft, Teil 3: Entwässerungssysteme, Kläranlage und Klärschlamm“ wird von der DWA erarbeitet. Es ist vorgesehen, den Teil 3 um Hinweise zu Maßnahmen in Entwässerungssystemen zu ergänzen. Auf den Kläranlagen sind unter anderem veränderte Verfahrensketten zu berücksichtigen, zum Beispiel durch weitergehende Behandlungsverfahren, wie den Einsatz von Pulveraktivkohle. Ebenso sind die veränderten Entsorgungswege für Klärschlämme zu berücksichtigen, sodass bei der Überarbeitung die Ausführungen zu thermischen Behandlungsverfahren und der nachfolgenden Entsorgung der Verbrennungsrückstände entsprechend dem heutigen Stand zu ergänzen sind. Auch Hinweise zur Verbringung anderer gegebenenfalls radioaktiv belasteter Abfälle aus Entwässerungssystemen und Abwasseranlagen (Kanalräumgut, Rechen-/Sandfanggut) sollen ergänzt werden. Die aufgrund der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV 2018) von Bund und Ländern umzusetzenden besonderen Notfallmaßnahmenpläne werden zurzeit unter der Federführung des Bundesumweltministeriums erstellt und sollen entsprechend in die Überarbeitung des Regelwerks einfließen. Aufgrund der inzwischen deutlich gestiegenen Anforderungen im Bereich des Arbeitsschutzes ist dieser zentrale Aspekt im Zuge der Erarbeitung des Teil 3 aufzunehmen.

Die Beteiligung an der Überarbeitung durch die DWA wird in einer neu zu gründenden Arbeitsgruppe „Radioaktivität in der Wasserwirtschaft“ im Fachausschuss KA-12 (Obmann: Dipl.-Ing. Jörg Broll-Bickhardt) bewerkstelligt. Expert*innen aus den eingebundenen DWA-Hauptausschüssen ES, KA und KEK, dem Arbeitsschutz (DWA-Fachausschuss BIZ-4), dem Strahlenschutz (BfS) und aus dem Bundesumweltministerium sollen hierbei eingebunden werden.

Zur Mitarbeit sind interessierte Fachleute mit entsprechenden Kenntnissen – Anlagenbetreiber, Ingenieurbüros, Hersteller und Aufsichtsbehörden – eingeladen und werden gebeten, ihre Interessensbekundung mit einer kurzen Darstellung ihrer Person an die DWA-Bundesgeschäftsstelle zu übersenden. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind herzlich willkommen.

DWA-Bundesgeschäftsstelle, Dr.-Ing. Christian Wilhelm, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; E-Mail: wilhelm@dwa.de

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