Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Die DWA-Arbeitsgruppe KEK-2.1 „Stabilisierung und Entseuchung“ wird im Auftrag und unter der Mitwirkung des Fachausschusses KEK-2 „Mechanische und biologische Klärschlammbehandlung“ das bisherige Merkblatt DWA-M 368 „Biologische Stabilisierung von Klärschlamm“ überarbeiten und in eine zweiteilige Reihe (DWA-A 368 Teil 1 „Bemessung von Anlagen zur biologischen Stabilisierung von Klärschlamm“ und DWA-M 368 Teil 2 „Verfahrenstechnik der anaeroben Schlammstabilisierung“) überführen.
Aufgrund der bewährten Anwendung des bisherigen Merkblatts DWA-M 368 und seiner zentralen Bedeutung für die Bemessung und den Betrieb von Anlagen zur Schlammstabilisierung wird der neue Teil 1 unter dem neuen Titel „Bemessung von Anlagen zur biologischen Stabilisierung von Klärschlamm“ künftig als DWA-Arbeitsblatt veröffentlicht werden. Das Arbeitsblatt soll durch einen zweiten Teil „Verfahrenstechnik der anaeroben Schlammstabilisierung“ ergänzt werden. Dieser Teil wird als Merkblatt erscheinen und vertiefte technische Hinweise zu Verfahren und dem Betrieb von anaeroben Stabilisierungsanlagen geben.
Das Merkblatt DWA-M 368 ist erstmals im April 2003 erschienen und wurde nach einer umfangreichen Aktualisierung zuletzt im Juni 2014 veröffentlicht.
Das neue Arbeitsblatt DWA-A 368 Teil 1 wird, aufbauend auf einer Erläuterung der wichtigsten biochemischen Grundlagen, Vorgaben für die Bemessung und den Betrieb von Anlagen zur biologischen Klärschlammstabilisierung definieren. Dabei werden sowohl die Schlammfaulung als auch simultane oder getrennt aerobe Verfahren betrachtet.
Das Merkblatt DWA-M 368 Teil 2 wird sich vertieft mit der technischen Ausrüstung von anaeroben Stabilisierungsanlagen befassen.
Beide Blätterrichtet sich vor allem an den Praktiker auf der Kläranlage sowie an planende und ausführende Ingenieure und Techniker.
Im Rahmen der Aktualisierung von DWA-M 368 sollen unter anderem folgende Aspekte aufgegriffen werden:
Der Schlammanfall einer Kläranlage soll grundsätzlich möglichst durch Messungen ermittelt werden. Für eine rechnerische Ermittlung des Basis-Schlammanfalls gibt DWA-M 368 Bemessungswerte in Abhängigkeit vom eingesetzten Verfahren und dessen Betriebsbedingungen. Diese Angaben („Schlammliste“) bauen auf den Annahmen von DWA-A 131 zur Bemessung von Belebungsanlagen und von DWA-A 198 für die Schmutzfrachten im Rohabwasser auf. Aufgrund von Fortschreibungen dieser Blätter sind die Werte der bisherigen „Schlammliste“ zu aktualisieren, und die Verzahnung mit den oben genannten Regelwerken wird vertiefter betrachtet werden. Die Schnittstellen zu anderen Regelwerken sollen abgeglichen werden, um zukünftig Parameter innerhalb des DWA-Regelwerks einfacher austauschen zu können.
Die in den letzten Jahren forcierten Bemühungen zur Einsparung von Energie betreffen insbesondere die Regelung der Belüftung simultan-aerob stabilisierender Kläranlagen. Um das primäre Ziel einer ausreichenden Schlammstabilisierung nicht zu gefährden, sollen im Zuge der Aktualisierung von DWA-M 368 auch weitergehende technische Hinweise zum Erfordernis einer ausreichenden Belüftung aufgenommen werden.
Bei einer ungenügenden Stabilisierung können aus Klärschlämmen klimarelevante Mengen insbesondere von Methan freigesetzt werden. Die neue Regelwerksreihe wird daher um technische Hinweise ergänzt werden, einerseits zu Kennwerten der Schlammstabilisierung, um Kontrollparameter für eine hinreichende Stabilisierung zu beschreiben, andererseits zu Maßnahmen, mit denen (Rest-) Emissionen von Treibhausgasen vermindert werden können.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Interessenten für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Arbeitsgruppe melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei der DWA-Bundesgeschäftsstelle. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle, Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; Tel. 0 22 42/872-106, Fax 0 22 42/872-184, E-Mail: dahmen@dwa.de
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