Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Ausführung von Dichtflächen

Arbeitsblatt DWA-A 786 (TRwS 786) neu erschienen

Dichtflächen als Teile von Rückhalteeinrichtungen in Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen müssen flüssigkeitsundurchlässig gegenüber diesen Stoffen für die Beanspruchungsdauer sein. Speziell zur Beurteilung, Einstufung und Ausführung von Dichtflächen für das Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Herstellen, Behandeln und Verwenden sowie das Befördern in Rohrleitungen sind geeignete Festlegungen zu treffen.

Der Deutsche Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbau e. V. (DVWK) – jetzt DWA – hat erstmals 1997 gemeinsam mit der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und der betroffenen Wirtschaft eine Technische Regel für die Ausführung von Dichtflächen erarbeitet (DVWK-Regel 132/1997). Im Oktober 2005 wurde das Arbeitsblatt DWA-A 786 (TRwS 786) „Ausführung von Dichtflächen“ in zweiter Fassung vorgelegt. TRwS 786 (Oktober 2020) ist nunmehr die dritte Fassung.

Die DWA-Arbeitsgruppe IG-6.2 „Ausführung von Dichtflächen“ hat maßgebende Kriterien für die qualifizierte Planung und die Auswahl von Bauausführungen für Dichtflächen festgelegt sowie verschiedene Bauausführungen beschrieben. Berücksichtigt werden hierbei unter anderem Stoffeigenschaften, Häufigkeit und Dauer der Beanspruchung durch wassergefährdende Stoffe, Betriebsbedingungen sowie infrastrukturelle Maßnahmen organisatorischer und technischer Art.

Wie in der Vorgängerversion auch, sind in der TRwS 786 Anforderungen an Leitungen zu Auffangräumen, die nur im Schadensfall beaufschlagt werden, sowie Anforderungen an bestehende Dichtflächen aufgeführt.

TRwS 786 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG-6.2 „Ausführung von Dichtflächen“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Matthias Mündelein) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Industrieabwässer und anlagenbezogener Gewässerschutz“ im DWA-Fachausschuss IG-6 „Wassergefährdende Stoffe“ erarbeitet.

TRwS 786 ist als allgemein anerkannte Regel der Technik gemäß § 62 (1) WHG und § 15 (1) AwSV anzusehen und richtet sich insbesondere an diejenigen Anlagenbetreiber, Behörden, Sachverständigenorganisationen, Fachbetriebe, Ingenieurbüros, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig sind und von der Thematik berührt sind.

Änderungen

Gegenüber der TRwS 786 (10/2005) erfolgte eine vollständige inhaltliche und systematische Überarbeitung. Dabei wurden die Regelungen der Vorgängerversion aktualisiert, weiterentwickelt und an die gesetzlichen Vorgaben der bundeseinheitlichen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) angepasst.

Mit Erscheinen des Arbeitsblatts DWA-A 786 (TRwS 786) (10/2020) wird das Arbeitsblatt DWA-A 786 (TRwS 786) (10/2005) zurückgezogen.

Arbeitsblatt DWA-A 786 (TRwS 786) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Ausführung von Dichtflächen“, Oktober 2020, 50 Seiten, ISBN 978-3-96862-007-7, Ladenpreis: 75 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 60 Euro

Herausgeber und Vertrieb

DWA-Bundesgeschäftsstelle, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; Tel. 0 22 42/872-333, Fax 0 22 42/872-100, E-Mail: info@dwa.de, DWA-Shop: www.dwa.de/shop

Veranstaltungshinweis

Zu dieser Regelwerkspublikation veranstaltet die DWA ein eintägiges WebSeminar am 24. November 2020.

Die Teilnahme kostet für DWA-Mitglieder 80 €, für Nicht-Mitglieder 96 €. Weitere Auskünfte: Christina Holz, Tel. 0 22 42/872-229, E-Mail: holz@dwa.de

 

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