Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Heizölverbraucheranlagen

Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 791 (TRwS 791)

Hennef. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 791 (TRwS 791) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Heizölverbraucheranlagen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.

Zum Schutz der Gewässer werden vonseiten des Gesetzgebers besondere Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen gestellt. Vor dem Hintergrund der spezifischen Regelungen für diese besondere Anlagenart und der Vielzahl der Anlagen (circa 5,5 Millionen in Deutschland) ist in diesem Zusammenhang eine spezielle TRwS für Heizölverbraucheranlagen auch im Hinblick auf § 15 Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) notwendig, um ein einheitliches technisches Niveau in Deutschland zu erzielen.

Die TRwS 791 „Heizölverbraucheranlagen“ hat den Charakter einer allgemein anerkannten Regel der Technik und konkretisiert die wasserrechtlichen, technischen und betrieblichen Anforderungen im Sinne § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der AwSV.

Mit der TRwS „Heizölverbraucheranlagen“ werden bundesweit wasserrechtlich einheitliche, grundlegende technische und betriebliche Regelungen für neue und bereits in Betrieb befindliche Heizölverbraucheranlagen sowie einheitliche Prüfinhalte vorgelegt. Die TRwS „Heizölverbraucheranlagen“ soll des Weiteren Grundlage für weitergehende detaillierte Regelungen für zum Beispiel das Handwerk sein. Eine Abstimmung mit anderen TRwS ist erfolgt, die speziellen Regelungen dieser TRwS gehen anderen voraus.

Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen aus anderen Rechtsbereichen, zum Beispiel der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und zugehörigen technischen Regelungen, sowie Anforderungen nach kommunalem Satzungsrecht oder abwasserrechtlichen Vorschriften sind einzuhalten.

Änderungen

Gegenüber TRwS 791-1 (2/2015) und TRwS 791-2 (4/2017) wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Zusammenführung beider Teile der TRwS
  • Anpassung an den geänderten § 63 WHG
  • Klarstellungen zum Begriff „Wesentliche Änderung“
  • Erweiterung der TRwS um Aussagen zu bestehenden Kunststofftanks
  • Ergänzung von Festlegungen für Anlagen zum Lagern von Heizöl mit einem Volumen von nicht mehr als 220 l
  • Berücksichtigung technischer Entwicklungen und praktischer Erfahrungen

Das Arbeitsblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG-6.13 „Heizölverbraucheranlagen“ (Sprecher: Dr.-Ing. Hermann Dinkler) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Industrieabwässer und anlagenbezogener Gewässerschutz“ (HA IG) im Fachausschuss IG-6 „Wassergefährdende Stoffe“ erarbeitet. Es richtet sich insbesondere an Behörden, Betreiber, Fachbetriebe, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die von der Thematik „Heizölverbraucheranlagen“ berührt sind.

Frist zur Stellungnahme

Das Arbeitsblatt DWA-A 791 (TRwS 791) wird bis zum 30. Juni 2020 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an Dipl.-Ing. Iris Grabowski, Sekretariat: gummert@dwa.de.

Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im www.dwa.de/entwurfsportal eingesehen werden. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist er als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.

April 2020, 92 Seiten, ISBN 978-3-88721-952-9, Ladenpreis: 88,50 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 70,80 Euro

Herausgeber und Vertrieb: DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, Telefon: 02242/872-201, Fax: 02242/872-100, E-Mail: info@dwa.de, DWA-Shop: DWA-A 791 (TRwS 791)

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